Auch wenn ein Leben ohne Auto heute schwer vorstellbar ist, kann es passieren, dass Sie eine Zeit lang kein Fahrzeug benötigen. Zum Beispiel ein Umzug in eine Stadt mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr kann den Wagen überflüssig machen. Auch ein längerer Aufenthalt im Ausland, eine Baby-Pause oder finanzielle Engpässe können dazu führen, das Sie Ihr Auto abmelden. Aber irgendwann kann sich auch das wieder ändern. Die Kinder werden größer, Sie nehmen einen neuen Job an und können endlich den Traum vom Eigenheim auf dem Land verwirklichen. Wenn Sie nach längerer Unterbrechung vorhaben, Ihr Auto wieder anzumelden, versuchen Sie unbedingt, die bisher angesammelten Schadenfreiheitsrabatte zu aktivieren. Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse lassen sich bei den Versicherungsprämien die Kosten reduzieren. Was Sie zum Pausieren der Kfz-Versicherung wissen sollten, haben wir für Sie im Verti-Blog zusammengefasst.
Kfz-Versicherung ruhen lassen
Zum Überbrücken einer autofreien Zeit – und sei es nur für die Winterpause des Cabriolets – müssen Sie die bestehende Versicherung auf keinen Fall kündigen. Vielmehr geht mit der Abmeldung des Fahrzeugs der bestehende Versicherungsschutz gleich mit in die Pause. Dieser kann zwischen 12 und 24 Monaten problemlos und beitragsfrei bestehen bleiben. Das Fahren des unangemeldeten Autos ist ausgeschlossen, ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren.
Eingeschränkter Versicherungsschutz bei ruhender Autoversicherung
Für die Dauer der Ruhephase leisten einige Versicherungen einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Im Gegenzug verlangen sie jedoch, dass der Versicherungsnehmer seinen Wagen in einer abschließbaren Garage oder auf einem sicheren Stellplatz unterbringt. Dazu schließen Sie eine gesonderte Ruheversicherung ab, die nach Ablauf wieder den vollen Versicherungsschutz gewährt. Kündigen Sie die Ruheversicherung, endet auch der Versicherungsschutz für Ihr Auto.
Unterbrochener Versicherungsschutz beim Pausieren des Vertrages
Im Normalfall ist es so, dass während der Unterbrechung der Versicherer den Vertrag so behandelt, als habe keine Unterbrechung stattgefunden. Der Vertrag pausiert. Ohne eine Begründung abgeben zu müssen, fallen für das abgemeldete Auto keine Versicherungsbeiträge an.
In beiden Fällen bleiben die Schadenfreiheitsrabatte unberührt. Sie steigen da ein, wo Sie ausgestiegen sind. Die Kfz-Versicherungen speichern die Daten zur Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) mindestens für 10 Jahre. Die meisten Anbieter rechnen alte Schadenfreiheitsklassen an, wenn Sie die Autoversicherung für maximal 7 bis 10 Jahre pausiert haben. Einige Versicherer garantieren sogar die unbegrenzte Speicherung der SF-Klassen.
Kfz-Versicherung aktivieren nach Ruhepause
Ob Sie sich für den eingeschränkten Versicherungsschutz bei kurzen Pausen oder die komplette Unterbrechung des Kfz-Versicherungsvertrages entscheiden, müssen Sie abwägen. Um die angegebene Schadenfreiheitsklasse erhalten zu können, müssen die alten Rabatte nachprüfbar sein. Vor allem dann, wenn Sie nach der Ruhepause zu einer anderen Versicherung wechseln, müssen Sie die erforderlichen Nachweise erbringen können. Gut beraten ist, wer nach der Abmeldung seines Autos alle Versicherungsunterlagen und die alte Vertragsnummer aufhebt.
Wer mit einem neuen Fahrzeug eine neue Kfz-Versicherung braucht, kann seine Schadenfreiheitsklasse nach dem Ruhen des Vertrages auch übertragen lassen. Dafür fragt der neue Versicherer beim letzten Versicherungsanbieter die Höhe der angesammelten SF-Klassen ab. Das funktioniert allerdings nur, solange die Informationen in den Datenbanken der Versicherungen gespeichert sind. Die Frist, nach der der Versicherer Daten zu beendeten Verträgen löscht, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Machen Sie sich von den individuell verschiedenen Fristen der Datenspeicherung unabhängig. Dies gelingt, indem Sie sich für die Dauer des Vertrages zur Autoversicherung und die Anzahl der gemeldeten Schäden eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen. Dieses Dokument akzeptieren viele Versicherungsunternehmen als Nachweis der SF-Klasse, selbst wenn der vorige Versicherer die alten Daten bereits gelöscht hat.