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Kfz-Versicherung ohne Kilometerbegrenzung

2 Min Pauschaltarife für Vielfahrer - Vergleich zu Tarifen mit Kilometer-Staffelung lohnt sich

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Leonie Kaufmann
21.02.2017
2 Min

Wie viele Kilometer Sie als Autofahrer pro Jahr zurücklegen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wohnen Sie zum Beispiel in einer Großstadt, lassen Sie das Auto häufiger stehen. Alternativ nutzen Sie Bus und Bahn oder fahren mit dem Fahrrad. In ländlichen Gegenden hingegen kommt das Auto deutlich öfter zum Einsatz. Wohnen Sie eher abgelegen, müssen Sie schließlich für jede noch so kleine Besorgung hinters Lenkrad. Unterm Strich sind auch Familien viel mit dem Auto unterwegs und es gibt etliche Berufstätige, die tausende von Straßenkilometern pro Jahr auf dem Tacho haben. Die Kilometer-Leistung ist dabei ein wichtiger Faktor, der Einfluss auf die Kfz-Versicherung hat.

Kfz-Versicherungs-Tarife ohne Kilometerbegrenzung für Vielfahrer

Vielfahrer haben statistisch gesehen ein höheres Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden oder selbst Schäden zu verursachen. Daher sind die Beiträge für Autofahrer, die wenig fahren, deutlich günstiger als die für Autos mit einer vergleichsweise hohen Laufleistung. Allerdings haben hier die Versicherungen verschiedene Herangehensweisen der Berechnung. Nur einige wenige Versicherungs-Unternehmen bieten Kfz-Versicherungen ohne Kilometerbegrenzung an. Mit diesen Vorteilen können Sie rechnen:

• Mit den pauschalen Tarifen sparen Vielfahrer mehr, als bei Staffeltarifen.

• Die enthaltenen Leistungen sind umfangreich und orientieren sich an den Bedürfnissen von Vielfahrern.

Ob mit oder ohne Kilometerbegrenzung, es lohnt sich zu vergleichen, mit welcher Kfz-Versicherung Sie am besten fahren. Vor allem wenn Sie nicht sicher sind, wie hoch Sie die geschätzte Kilometer-Leistung Ihrer Versicherung gegenüber einschätzen. Denn wenn Sie die Kilometerleistung zu gering ansetzen, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen.

Kilometerleistung überschritten – was tun?

Damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht, müssen Sie als Versicherungsnehmer die im Vertrag vereinbarte Kilometerzahl pro Jahr einhalten. Im Antrag auf eine Kfz-Versicherung legen Sie diesen schätzungsweise fest. Wer sich hier verkalkuliert, muss nicht sofort mit einer Strafe rechnen. Sollte sich im Laufe des Versicherungszeitraumes jedoch abzeichnen, dass Sie die vereinbarte Fahrleistung überschreiten, müssen Sie dies laut der Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung melden. Die Änderung führt dann dazu, dass der Versicherer den Preis anpasst und Sie die Differenz bezahlen müssen.

Als Autobesitzer sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den aktuellen Kilometerstand sowie die jährliche Fahrleistung wahrheitsgemäß anzugeben. Geben Sie daher vor allem beim Abschluss der Kfz-Versicherung den bestehenden Kilometerstand ehrlich an. Andernfalls ist es der Versicherung nicht möglich, das Auto in die passende Kilometerklasse einzustufen. Wer wissentlich falsche Kilometerstände angibt und die jährliche Kilometerlaufleistung seines Autos nach unten mogelt, muss mit Leistungseinschränkungen rechnen. Zudem riskiert er den Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall die Kündigung seitens der Versicherung.

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