Es passiert tatsächlich: Sie verborgen Ihr Auto und der andere Fahrer verursacht damit einen Unfall. Wer zahlt den Schaden? Die Kfz-Versicherung des Autobesitzers? Verti klärt auf.
Unfall mit geborgtem Auto
Manche Dinge setzen wir einfach voraus. Zum Beispiel, dass ein Bekannter, der sich ein Auto borgt, für den Schaden gerade steht, wenn etwas passiert. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Autobesitzer böse erwachen und nach einem Unfall fragen: Wer zahlt das jetzt?
Autobesitzer oder unversicherter Fahrer – wer ist beim Unfall verantwortlich?
Wenn ein unversicherter Fahrer mit Ihrem Auto einen Unfall verursacht, tragen Sie die Verantwortung. Selbst, wenn der Fahrer eine Privathaftpflicht-Versicherung hat, hilft es Ihnen leider nicht weiter. Sobald sich ein Auto bewegt, greift die Privathaftpflicht nicht mehr. Daraus ergeben sich folgende Szenarien:
- Ihre Kfz-Versicherung begleicht die entstandenen Kosten. Denn es handelt sich um einen Fremdschaden, den der Fahrer mit Ihrem haftpflichtversicherten Auto verursacht hat.
- Die Kfz-Versicherung fordert Beitrag nach, wenn andere Fahrer wie Ihr Nachbar nicht im Versicherungsschein erlaubt waren.
- Falls Sie eine Vollkasko haben: Die Kfz-Versicherung zahlt den Schaden an Ihrem Auto. Allerdings ist Ihr schöner Schadenfreiheitsrabatt futsch. Sie werden neu eingestuft und die Kfz-Versicherung verlangt, dass Sie die Selbstbeteiligung zahlen.
- Falls Sie nur eine Teilkasko-Versicherung haben, zahlt die Kfz-Versicherung leider keinen Cent.
Beim Auto-Verborgen alles schriftlich festhalten
Sie haben Ihr Auto jemandem geliehen, der nicht als Nutzer angegeben wurde und der Fahrer hat einen Unfall verursacht. Schriftlich festgehalten haben Sie mit dem Fahrer im Vorfeld nichts. Zwar haben mehrere Gerichte in Fällen wie dieser entschieden, dass der Entleiher die Höherstufung bei der Kfz-Versicherung bezahlen muss. Auch die Selbstbeteiligung können Sie zurückfordern, weil der Entleiher am Unfall schuld war. Diese gesetzliche Pflicht verjährt aber schon ein halbes Jahr nach Rückgabe des Autos. Angenommen Sie haben nur eine Teilkasko und die Kfz-Versicherung zahlt den Schaden an Ihrem Auto nicht, dann ist eine schriftliche Vereinbarung Gold wert.
Auto verborgen – so machen Sie es richtig
Auch wenn Sie überhaupt nicht pingelig sind: Bitte beachten Sie diese Regeln, bevor Sie Ihr Auto jemandem borgen:
- Lassen Sie sich den Führerschein zeigen. Sie machen sich strafbar, wenn Sie Ihr Auto einem Menschen überlassen, der gar nicht fahren darf. Außerdem kann die Kfz-Versicherung Sie an der Rechnung für die bei einem eventuellen Unfall entstandenen Schäden beteiligen.
- Klären Sie, wer bei einem Unfall den Schaden am Auto zahlen würde – oder die Selbstbeteiligung und die Höherstufung, wenn Sie eine Vollkasko haben.
- Am besten ist eine dritte Person beim Gespräch dabei, der die Absprachen später bezeugen kann. Schlagen Sie zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung vor.
Jeden Tag borgen sich Leute anderer Leute Autos. Das ist legitim und hat aus Sicht der Entleiher auch was mit Solidarität und Miteinander zu tun. Sie sollten aber nicht in die Verlegenheit kommen zu fragen, wer zahlt, falls etwas passiert. Und noch ein Rat zum Schluss: Bei Teilkasko denken Sie lieber zweimal nach, bevor Sie Ihr Auto verborgen.