Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit zwei Urteilen am 27.02.2018 eine richtungsweisende Entscheidung zu einem möglichen Fahrverbot von Diesel-Fahrzeugen in Städten getroffen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte viele Autofahrer, sowohl privat als auch gewerblich, betreffen. Was der Grund für die Entscheidung ist, wer betroffen ist und in welchen Städten ein Fahrverbot für Dieselautos droht, erfahren Sie hier.
Warum Diesel-Verbot verhängen?
Kommunen können nun Luftreinhaltepläne durch Fahrverbote realisieren. Der Grund: In vielen deutschen Städten haben die Stickoxidwerte eine gefährliche Konzentration erreicht. Die betroffenen Kommunen wollen keine Strafen riskieren und Grenzwertüberschreitungen schnellstmöglich vorbeugen. Dies führt dazu, dass in manchen Städten, wie Hamburg, bereits in einigen Wochen ein Diesel-Fahrverbot herrschen könnte.
Der aktuelle Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zum Vergleich: In München wurden letztes Jahr durchschnittlich 78, in Stuttgart 73 und in Köln 62 Mikrogramm gemessen. Kritiker der Verbotsmaßnahmen betonen, dass diese Höchstwerte in vielen Fällen an mehrspurigen, stark befahrenen Straßen gemessen worden sind. Werden gerade diese Straßen für Dieselfahrer gesperrt, werden diese notgedrungen auf Nebenstraßen ausweichen und so für stockenden Verkehr und noch mehr Umweltbelastung sorgen.
Eine erhöhte Konzentration von Stickstoffdioxid kann vor allem zu Atemwegs- und Lungenerkrankungen führen. Das Einatmen des Gases kann langfristig auch Herz- und Kreislaufstörungen verursachen. Ebenso ist es für Flora und Fauna schädlich.
In welchen Städten drohen Diesel-Fahrverbote?
Die folgende Tabelle zeigt die letztes Jahr gemessenen, erhöhten Stickstoffdioxid-Werte in 37 deutschen Städten, in denen ein Diesel-Fahrverbot verhängt werden könnte:
Städte und Gemeinden | Jahresmittelwert Stickstoffdioxid in Mikrogramm (gemessen 2017) |
München | 78 |
Stuttgart | 73 |
Köln | 62 |
Reutlingen | 60 |
Hamburg | 58 |
Düsseldorf | 56 |
Kiel | 56 |
Heilbronn | 55 |
Darmstadt | 52 |
Ludwigsburg | 51 |
Dortmund | 50 |
Wiesbaden | 50 |
Berlin | 49 |
Freiburg im Breisgau | 49 |
Oberhausen | 49 |
Oldenburg (Oldb) | 49 |
Wuppertal | 49 |
Hagen | 48 |
Mainz | 48 |
Tübingen | 48 |
Frankfurt am Main | 47 |
Solingen | 47 |
Aachen | 46 |
Gelsenkirchen | 46 |
Leverkusen | 46 |
Limburg a.d. Lahn | 45 |
Mannheim | 45 |
Augsburg | 44 |
Hannover | 44 |
Ludwigshafen am Rhein | 44 |
Osnabrück | 44 |
Halle (Saale) | 43 |
Leonberg | 43 |
Nürnberg | 43 |
Gießen | 42 |
Essen | 41 |
Regensburg | 41 |
Quelle: Umweltbundesamt
Für die folgenden 29 Städte liegen noch keine aktuellen Messwerte vor. Das Umweltbundesamt prognostiziert hier aber eine wahrscheinliche Überschreitung der Grenzwerte. Somit müssen Sie womöglich auch in diesen Städten mit einem Diesel-Fahrverbot rechnen:
Städte und Gemeinden | Jahresmittelwert Stickstoffdioxid in Mikrogramm (gemessen 2016) |
Düren | 60 |
Backnang | 56 |
Marbach am Neckar | 55 |
Esslingen am Neckar | 54 |
Offenbach am Main | 51 |
Bochum | 50 |
Paderborn | 50 |
Bielefeld | 49 |
Bonn | 49 |
Herrenberg | 49 |
Mühlacker | 49 |
Ravensburg | 49 |
Siegen | 48 |
Hürth | 47 |
Leinfelden-Echterdingen | 47 |
Pleidelsheim | 47 |
Herne | 45 |
Mülheim an der Ruhr | 45 |
Neuss | 45 |
Witten | 45 |
Heidenheim an der Brenz | 44 |
Hildesheim | 44 |
Kuchen | 44 |
Mönchengladbach | 44 |
Schwerte | 44 |
Bensheim | 43 |
Dinslaken | 43 |
Hameln | 43 |
Schwäbisch Gmünd | 43 |
Quelle: Umweltbundesamt
Das Verwaltungsgericht hat herausgestellt, dass bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Fahrzeuge in einer Kommune in jedem Fall das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss. Sie müssen Ihr Diesel-Fahrzeug also nicht sofort stehen lassen. In vielen Fällen wird es voraussichtlich auch nur partielle und zeitlich begrenzte Sperren geben. Ab wann und in welcher Form die neuen Regelungen gelten sollen, können die Städte selbst in ihren sogenannten Luftreinhalteplänen entscheiden.
Welche Diesel-Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Ob Ihr Auto betroffen ist, hängt von dessen Abgasnorm ab. Angedacht ist z.B., dass zunächst ältere Dieselautos bis Euro-4-Norm aus bestimmten Städten verbannt werden könnten. Nachfolgend könnten dann auch Fahrverbote für Euro-5-Autos gelten.
Für die betroffenen Dieselfahrzeuge könnte das ein Verbot einen deutlichen Wertverlust bedeuten. Denn das Umrüsten alter Dieselfahrzeuge lohnt sich in vielen Fällen nicht. Autohersteller sehen sich derzeit nicht in der Pflicht, die Autos kostengünstig umzurüsten. So bleibt Dieselfahrern nichts anderes übrig, als auf ein Auto zu verzichten oder in ein neues Fahrzeug zu investieren. Vom Letzteren würde die Autoindustrie deutlich profitieren. Die Autofahrer, die sich gerade wegen der niedrigeren Spritpreise für ein älteres Dieselfahrzeug entschieden haben, würden alle Kosten tragen müssen.