Es lacht das Herz eines jeden Autobesitzers, wenn Schmutz, Straßenstaub und Co. nach der Autowäsche endlich weg sind und das „geliebte Vehikel“ in frischem Glanz erstrahlt. Wenn aber hinterher auf dem Kotflügel oder auf der Motorhaube tiefe Kratzer oder gar Dellen zu sehen sind, die vor der Wäsche noch nicht da waren, ist das wahrlich kein Grund zum Lachen. Dann ist die gute Laune schnell dahin. Denn die Beseitigung eines solchen Schadens in einer Fachwerkstatt kann, je nach Ausmaß, mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen.
Wer zahlt, wenn das Auto in der Waschstraße zerkratzt wird?
Selbst in der besten Autowaschanlage kann es mitunter vorkommen, dass etwas kaputt geht. So ist zum Beispiel nie ganz auszuschließen, dass sich Zierleisten oder Wischblätter in den rotierenden Bürsten verfangen. Auch Antennenteile könnten während des Waschvorgangs abgerissen werden und so bei einer nachfolgenden Autowäsche gravierende Schäden am Fahrzeug anrichten. Oftmals sind auch ausgeleierte Borsten oder Knoten in den Reinigungsbürsten der Anlage ursächlich für Beschädigungen am Lack. Nicht zuletzt kommt es immer mal wieder vor, dass Spiegel und Spoiler während einer Autowäsche in der Waschanlage beschädigt werden.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihren Wagen nach jedem Besuch in der Waschstraße unverzüglich in Augenschein nehmen und im Schadensfall schnell reagieren.
Gesetzeslage bei entstandenem Schaden in der Waschstraße
- Sofern nachgewiesen werden kann, dass die Beschädigungen bei der Autowäsche in der Waschstraße entstanden sind und ein Mitverschulden des Fahrzeugeigentümers ausgeschlossen werden kann, so haftet der Betreiber der Anlage.
- Wenn der Inhaber der Waschanlage glaubhaft belegen kann, dass ihn keine Schuld trifft, muss der Kunde die Reparaturkosten in der Werkstatt aus eigener Tasche zahlen.
Schaden am Auto reklamieren
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, das Fahrzeug vor der Wäsche zu fotografieren und dabei die Datum-Funktion des Smartphones zu nutzen. Die wenigsten Autobesitzer gehen erfahrungsgemäß so vor, da der Aufwand vor jeder Fahrzeugwäsche schlichtweg zu groß ist. Zumal der Wagen unmittelbar nach der Wäsche ebenfalls abgelichtet werden sollte. Sobald Kratzer, Dellen oder dergleichen festgestellt werden, sollten Sie sofort Kontakt zu einem Mitarbeiter des Waschstraßenbetreibers aufnehmen. Bitten Sie ihn darum, den Schaden zu dokumentieren. Wenn dies nicht geschieht oder sofern sich der Betreiber weigert, Ihnen diesbezüglich entgegenzukommen, sind Sie gut beraten, eine dritte Person bzw. einen anderen Kunden der Waschanlage als Zeugen zu Rate zu ziehen.
Je später Sie den entstandenen Schaden reklamieren, desto schwerer wird es hinterher nachzuweisen, dass dieser tatsächlich während der Wäsche entstanden ist.
Die aktuelle Rechtsprechung
Es gestaltet sich aus Kundensicht mitunter schwierig, Recht zu bekommen und damit die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten, falls beispielsweise Spiegel, Spoiler oder ähnliches bei einer Fahrzeugwäsche in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Denn grundsätzlich müssten mit Blick auf die Rechtsprechung Fahrzeugeigentümer davon ausgehen, dass unter bestimmten Umständen Anbauteile in Autowaschanlagen abbrechen oder abreißen könnten. Dieser Aspekt sei eben ein Teil des Risikos, welches der Kunde „in Eigenregie“ tragen müsse.
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