Wer auffährt hat Schuld – stimmt das?

2 Min Die Regel und ihre Ausnahmen

07.01.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Tagtäglich ereignen sich Unfälle im Straßenverkehr. Oft handelt es sich um Auffahrunfälle, die auf Unachtsamkeit beruhen. Sie ereignen sich im dichten Stadtverkehr oder während des Stop-and-Go auf der Autobahn. Meist sind die Unfälle als harmlos einzustufen, weil sich niemand ernsthaft verletzt. Dennoch können sie hohe Reparaturkosten nach sich ziehen, weshalb gelegentlich darüber gestritten wird, wer die Schuld am Auffahrunfall trägt.

Wer ist bei einem Auffahrunfall schuld?

Laut Volksmund trägt derjenige die Schuld, der dem anderen aufgefahren ist. Allerdings ist dies eine sehr pauschale Aussage und letztlich ein Mythos. Es gibt zahlreiche Unfälle, bei denen die Schuldfrage anders beurteilt wird. Am Ende entscheiden stets die jeweilige Situation und vor allem die Frage, wer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat.

Warum der Auffahrende oft verantwortlich gemacht wird

Im Verhältnis liegt die Schuld tatsächlich häufiger beim Auffahrenden. In den meisten Fällen hat der Vorausfahrende auf das Unfallereignis keinen Einfluss – der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs entscheidet jedoch selbst darüber, wie schnell er fährt und ob er den Sicherheitsabstand einhält.

Die Straßenverkehrsverordnung verlangt von jedem Kraftfahrer, diese Faktoren der jeweiligen Situation anzupassen. Somit ist es bei schwierigen Sichtverhältnissen und nasser Fahrbahn notwendig, mit größerem Abstand als bei guten Bedingungen zu fahren. Hält sich ein Kraftfahrer nicht daran bzw. fährt er mit zu geringem Abstand, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Hierfür hat er im Schadensfall die Verantwortung zu tragen.

Wenn die Schuld beim Vorausfahrenden liegt

In bestimmten Situationen kann die Schuld für einen Auffahrunfall jedoch beim Vorausfahrenden liegen. Dies ist der Fall, wenn der Fahrer ein Verhalten an den Tag legt, mit welchem der nachfolgende Verkehr nicht rechnen kann. Hierzu zählt insbesondere scharfes Abbremsen ohne triftigen Grund.

Ein typisches Beispiel sind Kollisionen mit Tieren. Der drohende Zusammenstoß mit Rehwild stellt einen triftigen Grund dar, um eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Allerdings haben Gerichte schon anders geurteilt, wenn es um Kleintiere geht. In solchen Fällen ist der Zusammenstoß mit dem Tier ein niedrigeres Risiko, als eine durch scharfes Abbremsen ausgelöste Kollision mit auffahrenden Fahrzeugen. Der Vorausfahrende muss damit rechnen, dass er im Falle der starken Bremsung die Schuld am Unfall trägt. Ähnlich haben Gerichte auch entschieden, wenn bei der Suche nach einem Parkplatz wegen einer Lücke entsprechend stark gebremst wird.

Ebenso kann sich die Schuld auf den Vorausfahrenden verlagern, wenn er aufgrund anderer Entscheidungen die Sicherheit im Verkehr gefährdet. Angenommen ein Kraftfahrer ist trotz schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerbereifung unterwegs und verursacht deswegen einen Auffahrunfall. Mit solch einem Verhalten macht er sich nicht nur schuldig, sondern gefährdet außerdem den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung.

Im Streitfall muss das Gericht entscheiden

Sind sich die Unfallparteien bezüglich der Schuldfrage nicht einig, bleibt meistens keine andere Wahl, als diese vor Gericht zu klären. Das Gericht wird den Fall als Einzelfall behandeln und individuell entscheiden. Unter Umständen wird ein Gutachter hinzugezogen, um die Sachlage genau zu beurteilen – und womöglich entscheidet am Ende sogar ausschließlich das erstellte Gutachten über die Schuldfrage. Deshalb kann es für Betroffene hilfreich sein, wenn sie gleich an Ort und Stelle des Geschehens Namen und Adressen von Zeugen notieren und Fotos machen. Relativ häufig kommt es auch vor, dass am Ende beiden Seiten eine Teilschuld zugesprochen wird.

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