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Anwohnerparkausweis: Kosten und Antrag

4 Min Wer kein eigenes Grundstück hat, um sein Fahrzeug abzustellen, lebt mit einem Anwohnerparkausweis entspannter. Lesen Sie hier, wie Sie diesen beantragen können.

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Torsten Naumann
25.11.2020
4 Min

Kennen Sie das auch? Sie haben Feierabend, müssen noch schnell ein paar Besorgungen erledigen und die Kinder von der Schule oder der Kita abholen. Endlich zuhause angekommen, fahren Sie mit ihrem Fahrzeug minutenlang um den Block. Sie haben einen Parkplatz gefunden? Leider ist der häufig nicht in der Nähe Ihrer Wohnung und dann auch noch zahlungspflichtig. In innerstädtischen Wohngegenden mit Parkraumbewirtschaftung wird die Parkplatzsuche schnell zum Stresstest. Die Lösung: Ein Anwohnerparkausweis für gebührenfreies Parken in einer bestimmten Parkzone. Lesen Sie hier, wie Sie den Anwohnerparkausweis beantragen, wo Sie ihn erhalten, was er kostet und welche Voraussetzungen Sie für den Erhalt des Ausweises erfüllen müssen.

Was regelt ein Anwohnerparkausweis?

Ein eigener Parkplatz vor der Haustür mitten in der Stadt? Das trifft es nicht ganz. Ein Parkausweis ist eher ein befristetes kostenpflichtiges Parkplatz-Abo für einen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung. Der Platz liegt in einer genau definierten Parkzone im Rahmen der städtischen Parkraumbewirtschaftung.

Eine Parkplatzgarantie hat der Fahrzeughalter damit zwar nicht, aber der sichtbar hinter der Scheibe angebrachte Ausweis macht stressfreies Parken deutlich einfacher. Übrigens: Fahrzeughalter, die eine Behinderung haben, können ggf. einen blauen Ausweis bekommen, der das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.

Welchen Sinn hat Parkraumbewirtschaftung?

Schnell einen Parkplatz finden zu können, ist für Fahrzeughalter mit Anwohnerparkausweis der wesentliche Vorteil der städtischen Parkraumbewirtschaftung. Aber das ist noch lange nicht alles.

Viele Anwohner fühlen sich durch Lärm und Abgase des Parksuchverkehrs belästigt. Der wird durch die Parkraumbewirtschaftung reduziert. Zudem ist Dauerparken ohne Ausweis oder Parkschein nicht mehr möglich. So werden Plätze frei für die Nutzung durch die Anwohner.

Das alles hilft den Bewohnern und der städtischen Verkehrsplanung. Zufriedene Anwohner, bessere Luft und eine ausgeglichene Parkraumbilanz sind das Ziel der Parkraumbewirtschaftung.

Das Parken auf der Straße kann Ihre Versicherungsprämie im Zweifel erhöhen, da es als risikoreicher angesehen wird als das Parken in einer Garage. Allerdings kann eine Parkraumbewirtschaftung in Ihrem Wohngebiet das Risiko senken, da es weniger Verkehr und mehr Überwachung gibt, was wiederum die Kosten Ihrer Versicherung langfristig reduzieren kann. Eine günstige Autoversicherung finden Sie bei Verti.

Wer kann einen Anwohnerparkausweis beantragen?

Fahrzeughalter müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie sind in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet und können nachweisen, dass sie das Kfz dauerhaft nutzen und dass der Wagen auf den Antragsteller zugelassen ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Fahrzeughalter einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dafür müssen sie sich mit den passenden Unterlagen an die zuständige Stelle wend

Auch Gäste können einen Anwohnerparkausweis bekommen

Bei der umfassenden Wohnungsrenovierung haben sich Gäste zur Hilfe angekündigt? Das kann Wochen dauern. Schutt und alte Möbel müssen abtransportiert, die neue Tapete und das neue Regal gebracht werden. Ein Parkplatz in der Nähe ist da Gold wert.

Gut, dass es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt: den Gästeparkausweis. Mit dem maximal für 4 Wochen gültigen Anwohnerparkausweis für Gäste darf der Gast gebührenfrei in der Parkraumbewirtschaftungszone des Fahrzeughalters parken.

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Gut zu wissen:

  • Ein Bewohnerparkausweis ist in der Regel ein Jahr gültig, die Verlängerung auf mehrere Jahre ist möglich.
  • Gebühren für den Bewohnerparkausweis fallen je nach Region unterschiedlich aus und betragen häufig zwischen 10,20 EUR bis 30,70 EUR pro Jahr.
  • Je nach Region benötigen auch Motorräder einen Ausweis.
  • Es ist nur ein Bewohnerparkausweis pro Antragsteller zugelassen.
  • Auch Gäste dürfen einen bis zu 4 Wochen gültigen Ausweis erhalten.

Wo erhalte ich einen Anwohnerparkausweis?

Fahrzeughalter bekommen die Ausweise in der Regel bei Bürgerämtern oder Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Stadt. Ein entsprechender Antrag kann meist formlos sein, muss aber die persönlichen Daten sowie das Fahrzeugkennzeichen enthalten.

In Berlin und weiteren einzelnen Regionen in Deutschland ist die Beantragung bereits online möglich. Die Bezahlung der Gebühr ist online zurzeit nur mit Kreditkarte oder Giropay möglich.

 

Welche Unterlagen sind notwendig, um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über Zulassung des Kfz: Kopie der vorderen Seite der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) mit Namen und Anschrift des Fahrzeughalters, der Fahrzeugart und des Kennzeichens des Fahrzeugs.
  • Wer nicht der Halter des Fahrzeugs ist, muss eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters vorlegen, dass er sein Fahrzeug dauerhaft nutzt.
  • beidseitige Kopie des Personalausweises als Nachweis für die Meldeadresse
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Achtung: Abschleppen droht!

In besonderen Fällen kann Parken auf einem Parkplatz ohne sichtbaren oder abgelaufenen Anwohnerparkausweis auch dazu führen, dass das jeweilige Fahrzeug abgeschleppt wird. Auch das kann sehr hohe Gebühren nach sich ziehen. Achten Sie also immer genau darauf, den Ausweis gut sichtbar im Bereich der Windsschutzscheibe zu platzieren. So vermeiden Sie unnötigen Ärger mit Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Im Fall der Fälle prüfen Sie, ob das Abschleppen rechtmäßig war. Falls Sie nicht sicher sind, schauen Sie in ihren Unterlagen ob Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihnen auch in solchen Fällen wertvolle Dienste leisten kann.

Ohne Anwohnerparkausweis kann es teuer werden

Ein Strafzettel mit Verwarngeld blüht nicht nur denjenigen, die ohne Anwohnerparkausweis reservierte Parkplätze mit ihrem Kfz nutzen. Auch Besitzer von Anwohnerparkausweisen, die ihn nicht sichtbar im Bereich der Windsschutzscheibe platzieren, müssen damit rechnen, verwarnt zu werden.

Das kann schnell teuer werden. Bereits nach 30 Minuten kann das Verwarngeld 20 EUR betragen, nach über drei Stunden sind schon 40 EUR fällig. Übrigens: Motorradfahrer benötigen in vielen Regionen auch einen Ausweis.

Fazit: Als Mieter einer Stadtwohnung ist ein Anwohnerparkausweis eine tolle Sache

Ein Anwohnerparkausweis lohnt sich allemal, um die oft anstrengende Parkplatzsuche zu vermeiden. Mit minimalem Aufwand für die Beantragung und geringen jährlichen Gebühren ist der Parkplatzstress kein Thema mehr.

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