Parken mit dem Motorrad

3 Min Was erlaubt ist und welche Ausnahmen für Bikes und Roller gelten

14.05.2018
Stephan Hertz
3 Min

Es ist so praktisch, mit einem Motorrad oder Roller zu parken. Die Zweiräder passen einfach überall hin, auch auf den Bürgersteig. Die Straßenverkehrsordnung macht aber keinen Unterschied, ob ein Auto oder ein Motorrad geparkt wird. Da heißt es auch für Motorradfahrer: Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Meistens drücken Ordnungsamt und Polizei ein Auge zu, weil ja gerade in Städten Parkplätze Mangelware sind. Trotzdem sollten Motorradfahrer darauf achten, dass sie es nicht übertreiben, sonst gibt es ein Knöllchen. Und es gibt noch ein paar andere Situationen, auf die Sie achten sollten, wenn Sie das Bike abstellen. Dabei ist natürlich eine Motorradversicherung unerlässlich.

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Motorrad-Regel: Parken wie ein Auto

Streng genommen, muss das Motorrad genau wie ein Auto geparkt werden, auch wenn es viel weniger Platz wegnimmt. Das heißt aber auch, dass Motorrad und Roller auf gekennzeichneten Parkflächen einen eigenen Parkplatz belegen dürfen, beziehungsweise müssen. Das finden Autofahrer natürlich nicht so toll, aber wer will schon einen Strafzettel? Wenn es passt, dann können auch zwei Bikes in der Lücke stehen. Es gilt nämlich immer das platzsparende Parken. Manchmal gibt es extra Parkplätze für Motorräder, die Sie dann auch benutzen sollten. Wer sein Bike dann doch auf einem Stellplatz für Autos parkt, bekommt sehr wahrscheinlich ein Ticket.

Mit dem Motorrad auf dem Bürgersteig parken

Nur wenn Sie das blaue Parkschild mit einem weißen P und einem Auto sehen, das mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig steht, dürfen Sie mit Ihrem Motorrad ganz offiziell auf dem Gehweg parken.

Schild

Gibt es das Schild nicht, ist es eigentlich nicht erlaubt, wird aber toleriert. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass niemand behindert wird. Ist das nicht so, kann sogar das Motorrad abgeschleppt werden und das ist ein teurer Spaß. Auch wenn es verlockend ist, ist das Parken in Fußgängerzonen grundsätzlich verboten. Die sind eben für die Fußgänger gedacht, sogar Radfahrer dürfen dort nicht durchfahren. Das Rad schieben und parken geht aber schon.

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Parkschein & Parkscheibe

In vielen Städten gibt es große Bereiche mit der sogenannten Parkraumbewirtschaftung. Wer hier parkt, muss ein Parkticket ziehen. Das Problem ist nur: Wo soll man das Ticket am Motorrad anbringen? Wer deshalb auf den Parkschein verzichtet, muss zahlen, denn das gilt als Ordnungswidrigkeit. Festkleben ist besser als festklemmen. Wird der Parkschein nur festgeklemmt, zum Beispiel am Bremshebel, kann er weggeweht, geklaut oder nass werden. Es hilft leider nicht, den Kontrollabschnitt aufzuheben und später vielleicht vorzuzeigen. Wenn das Ordnungsamt oder die Polizei keinen Parkschein sieht, gibt es ein Knöllchen. Am besten kleben Sie den Zettel irgendwo am Scheinwerfer oder an der Verkleidung fest.

Noch etwas komplizierter ist die Parkscheibe. Auch die müssen Motorradfahrer am Bike sichtbar anbringen und einstellen, wenn das so auf dem Straßenschild steht. Am besten eignet sich eine dünne, gelochte Parkscheibe, die Sie mit einem kleinen Vorhängeschloss zum Beispiel an den Radspeichen festmachen. Nun kann natürlich irgendein Witzbold die Parkscheibe verstellen, während Sie weg sind. Versuchen Sie es mit Fotos als Beweis, die Sie mit Ihrem Smartphone machen. Auf den Fotos sollte zu sehen sein, wo Sie geparkt haben und welche Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt war. In den meisten Fällen klappt es so mit einem Einspruch, falls Sie einen Strafzettel bekommen.

Parkhäuser mit dem Motorrad benutzen

Es gibt kein Gesetz, das es Motorrädern verbietet, im Parkhaus zu parken. Aber Parkhausbetreiber dürfen ihre eigenen Regeln machen, weil das Parkhaus ja nicht zur öffentlichen Straße gehört. Steht auf einem Schild, dass Motorräder in dem Parkhaus nicht erlaubt sind, dann sollten Sie einen anderen Stellplatz suchen. Glücklicherweise gibt es genug motorradfreundliche Parkhäuser, in denen es auch extra Stellplätze für Bikes gibt. Teilweise gibt es sogar Schließfächer für die Helme.

Tipp: Im Zweifelsfall hilft die Kfz-Rechtschutzversicherung. Die springt unter anderem bei Streit um Ordnungswidrigkeiten ein. Ist eine Situation unklar oder Sie halten einen Strafzettel für ungerechtfertigt, dann können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen oder bei der Rechtsberatung von Verti anrufen. So wird geklärt, ob und welche Schritte eingeleitet werden.

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