Motorrad drosseln und sparen: Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Frage, die sich vielen Motorradfans stellt, ist: Motorrad drosseln oder nicht drosseln? Für einige sorgt schon der Gedanke an eine Verminderung der Motorradleistung für Gänsehaut, für andere hingegen ist die Möglichkeit der Drosselung eine Chance fürs Traum-Bike. Doch wie genau funktioniert eine Drosselung, welche Vorteile hat sie und kann man damit in der Motorradversicherung wirklich sparen? Alle Antworten gibt es jetzt für Sie.
Motorrad-Drossel: Bedeutung und Gründe für die Drosselung
Eine Drossel fürs Motorrad sorgt entweder auf mechanische oder auf elektrische Weise für eine Verminderung der Motorradleistung: Das Bike kann damit demnach eine kleinere Höchstleistung und Endgeschwindigkeit erzielen.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich Biker und Bikerinnen für eine Drosselung ihres Motorrads entscheiden:
- Fahranfänger und Fahranfängerinnen dürfen mit ihrem neuen Führerschein je nach Führerscheinklasse vielleicht noch keine großen Maschinen fahren. Während es für den Führerschein der Klasse A keine Beschränkungen gibt, dürfen mit dem der Klasse A1 maximal Maschinen mit 15 PS, bzw. 11 kW und mit dem der Klasse A2 48 PS oder 35 kW bewegt werden. Um nicht erst ein Übergangsmotorrad zu kaufen, welches später gegen das leistungsstärkere Traum-Bike getauscht werden soll, entscheiden sich viele für den Kompromiss: Das Wunschmotorrad mit Drosselung. So können sie auf ihrem Bike bereits Erfahrungen sammeln und haben später immer noch die Möglichkeit, es mit Erlangen der Führerscheinklasse A auf legale Weise zu entdrosseln.
Übrigens: Mit welcher Führerscheinklasse man welches Motorrad und welche Höchstgeschwindigkeit fahren darf, haben wir im Artikel Motorradführerschein aufgeführt. - Auch Umweltstandards sind für viele ein guter Grund zur Drosselung: Falls das Motorrad nicht den nationalen oder regionalen Vorgaben zu Motorlärm und Abgasausstoß entspricht, man es aber trotzdem fahren möchte, kommt die Drosselung zum Einsatz. Mit ihr können die jeweiligen Werte den geltenden Vorgaben angepasst werden.
- Günstigere Einstufung in der Motorradversicherung? Ja, das ist mit einer Drosselung tatsächlich möglich. Versicherer unterscheiden in der Motorradversicherung zwischen verschiedenen Leistungsklassen. Dabei gilt in der Regel: Je höher die Klasse, desto höher sind Leistungsgewicht und Versicherungskosten. Schließlich ist die Unfallgefahr mit weniger Motorradleistung in der Regel geringer als mit hoher Leistung. Wieviel günstiger man dank Drossel in der Motorradversicherung wegkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – es lohnt sich also, nachzufragen.
- Die freiwillige Leistungsbeschränkung einiger Motorradhersteller von maximal 299 km/h kann ebenfalls zu einer Drosselung führen.
Auch hier gibt es Ausnahmen: Wurde der A2-Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 ausgestellt, gilt allerdings Bestandschutz. Das bedeutet, dass das Motorrad mit Drossel weiterhin genutzt werden kann, selbst wenn die Ausgangsleistung mehr als 70 kW oder 95 PS übersteigt. Der Nachteil dabei ist, dass man mit der Maschine in Deutschland bleiben muss, denn im Rest Europas gilt der Bestandschutz nicht.
Drossel fürs Motorrad: Das kosten Material, Einbau & TÜV
Entscheidet man sich dazu, das eigene Motorrad drosseln zu lassen, variieren die Kosten leicht: Zum einen stellt sich die Frage, ob man selbst Hand anlegt und demnach nur das notwendige Material kauft oder eine Werkstatt mit Kauf und Einbau beauftragt. Je nach Art der Drosselung fallen Materialkosten von zehn bis 200 Euro, bzw. 50 bis 200 Euro in einer Werkstatt an. Nach den Anpassungen erfolgt die offizielle Abnahme durch den TÜV, hierbei sollte man mit Kosten von circa 50 Euro rechnen. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere kostet regional unterschiedlich viel Geld, beläuft sich jedoch in der Regel unter 50 Euro. Trotz dieser groben Orientierung: Diese Zahlen beruhen auf Erfahrungswerten, im individuellen Fall können die Kosten natürlich variieren.
Den größten Unterschied für die Kosten macht die gewählte Drosselungsart aus:
- Mit der Drosselung über den Ansaugkanal strömt weniger Benzin-Luftgemisch in die Brennräume. Ansaugstutzen, welche vor dem Vergaser sitzen, verringern die Menge des Benzin-/Luftgemischs, welche in die Brennräume einströmen kann. Diese Art der Drosselung ist demnach nur bei Vergasern möglich.
- Auch die Gaswegbegrenzung, welche die Öffnung des Gashahns beschränkt, ist eine Möglichkeit für die Drosselung eines Bikes.
- Drosselt man das Bike elektronisch, wird über Anpassungen in der Motorelektronik die Einspritzmenge, die Gasannahme oder die maximale Drehzahl begrenzt.
- Durch eine Veränderung des Auspuffkrümmers kann die einströmende Gemischmenge verkleinert werden und dadurch eine Drosselung erfolgen.
- Durch Veränderung der Übersetzung wird erreicht, dass das Getriebe verkürzt wird. Folglich greift die höchste Drehzahl im letzten Gang schon vor dem Erreichen der eigentlichen Höchstgeschwindigkeit und die Maschine ist gedrosselt.
- Mit dem Einbau anderer Nockenwellen wird ebenfalls weniger Gemisch in den Brennraum gelassen, weil die Ventile weniger weit öffnen.
Man sieht: Im Vergleich zu den Kosten der Motorradanschaffung, halten sich die anfallenden Kosten für die Drosselung eines Motorrads noch im Rahmen.
Für Grenzfälle lohnt sich vorab eine genaue PS-Prüfung: Liegt die PS-Zahl des Motorrads leicht über der Leistungsstärke, welche mit der Drosselung anvisiert wird, sollte eine Leistungsmessung beim TÜV beantragt werden. Sie zeigt auf, ob die Maschine vielleicht trotz leicht abweichender Herstellerangaben im noch zulässigen PS-Bereich liegen kann – und demnach eine Drosselung eventuell unnötig wird.
Motorraddrosselung: Ablauf und Eintragung
Möchte man sein Motorrad drosseln, ist der Ablauf recht unkompliziert:
- Einbau: Die Drossel wird entweder durch eine beauftragte Werkstatt oder vom Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin selbst eingebaut. Wichtig ist, dass die Werkstatt eine Bescheinigung über den Einbau und die Informationen zur Drossel ausstellt. Hat man die Anpassungen am Motorrad selbst vorgenommen, sollte man bestenfalls alle Informationen zu den eingebauten Teilen behalten.
- Abnahme durch TÜV oder DEKRA: Beim Termin mit einer Prüfstelle wird die Maschine vorgeführt. Hier sollten auch mit dem Drosselmechanismus mitgelieferte Gutachten sowie weitere Unterlagen, wie z.B. zur Werkstattrechnung oder den eingebauten Teilen, sicherheitshalber vorliegen.
- Zulassung: Nach erfolgter Abnahme muss diese umgehend der zuständigen Straßenzulassungsbehörde mitgeteilt werden. Von ihr werden anschließend die neuen Papiere für das Motorrad ausgestellt – die Motorraddrossel wird eingetragen.
- Kfz-Versicherung: Auch der Versicherer sollte zeitnah über die erfolgte Drosselung des Motorrads in Kenntnis gesetzt werden – bestenfalls rutscht das Bike in einen günstigeren Tarif.
Motorrad drosseln – Auswirkungen auf die Versicherung
Wie bereits im Text erwähnt, kann sich eine Drosselung positiv auf die Motorradversicherung auswirken: Es kann zu Vergünstigungen im Tarif kommen. Doch auch die unangemeldete Entfernung einer Drosselung hat Folgen für die Versicherung. Hat ein Motorradfahrer beispielsweise die Motorraddrossel unerlaubt ausgebaut und dann einen Unfall verursacht, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen – wenngleich der Schaden gegenüber Dritten reguliert wird. Es kommen demnach erhöhte Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Doch je nach Situation drohen weitere Konsequenzen für eine Manipulation der Drossel, beispielsweise:
- Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO): Stimmt die Leistung des Motorrads nicht mehr mit der auf den Papieren angegebenen Leistung überein, erlischt die Betriebserlaubnis. Folglich darf das Bike nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg: 50 Euro Bußgeld gibt es für das Fahren ohne Betriebserlaubnis, 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn dadurch eine Gefährdung des Verkehrs entstanden ist. Da das Fahren ohne Betriebserlaubnis als Ordnungswidrigkeit gilt, sind auch weitere Folgen wie ein höheres Bußgeld oder sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs nach einem Unfall möglich.
- Regressforderung der Haftpflichtversicherung: Da der Versicherungsschutz verloren geht, kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress fordern.
- Leistungsverweigerung der Kasko-Versicherungen: Mit der unangemeldeten Änderung der Motorradleistung sind auch die Kasko-Versicherungen nicht mehr aktuell – hierbei geht die Versicherung von einer vorsätzlichen Risikoerhöhung des Versicherungsnehmers aus. Deshalb können die Leistungen auch gänzlich von der Versicherung verweigert werden.
- Geld- oder Freiheitsstrafen: Wer ohne Versicherungsschutz mit einem Kraftfahrzeug auf den Straßen unterwegs ist, begeht dadurch nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§§6, 30 PflVG) eine Straftat. In schweren Fällen kann dies nicht nur eine Geldstrafe, sondern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt die passende Führerscheinklasse – wurde beispielsweise vor Erreichen der Klasse A die Drosselung entfernt – droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne entsprechende Fahrerlaubnis (§21 StVG). Bedeutet: Punkte im Zentralregister, Nachschulung und eine verlängerte Probezeit des Führerscheins. Ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe zählen auch hier zu den möglichen Konsequenzen.
- Fahren ohne Führerschein: Hat man lediglich den Motorradführerschein der Klasse A2 und fährt nun ein Bike, welches entdrosselt nur mit dem Führerschein der Klasse A gefahren werden darf, kommt dieser Verstoß dem Tatbestand „Fahren ohne Führerschein“ gleich. Wird man dabei erwischt, drohen ernste Folgen: Neben einer Geldstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.
Ob Neu- oder Gebrauchtkauf: Die richtige Versicherung sorgt immer für sorgenfreies Fahren. Bei Verti haben wir alles Wichtige fürs Bike, von der Motorradversicherung über den Schutzbrief bis zum Nix-Passiert-Tarif. Mit dem Zweitfahrzeug-Tarif kann man zudem sparen.
Motorraddrosselung auf einen Blick
Es gibt verschiedene Gründe für die Drosselung einer Maschine: Ob wegen einer kleineren Führerscheinklasse, wegen Umweltstandards oder Einsparungen in der Versicherung – die Drosselung eines Motorrads ist auf verschiedene Arten möglich, zudem relativ unkompliziert und nicht allzu kostenintensiv. Im besten Fall holt man die entstandenen Kosten im Laufe der Zeit über die vergünstigte Versicherung wieder rein.
Wichtig ist, die Drossel ordnungsgemäß einzubauen, von offizieller Stelle wie TÜV oder DEKRA prüfen zu lassen und sofort in die Papiere eintragen zu lassen. Anschließend werden die Änderungen bei der Versicherung angegeben und man hofft auf eine Anpassung der Tarifkosten.
Gefährlich und teuer wird es, wenn man die Drossel unerlaubt entfernt: Dann drohen Konsequenzen mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg, der Erlöschung der Betriebserlaubnis und Nachteilen in der Versicherung. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe.
FAQ: Fragen und Antworten rund um die Motorraddrosselung
- Was ist „Drosseln“ bei einem Motorrad?
Durch das Drosseln wir die Leistungsstärke eines Motorrads verringert: Statt 70 kW kann das Motorrad dann zum Beispiel nur noch eine Leistung von 35 kW erreichen, was für eine kleinere Höchstgeschwindigkeit und Höchstleistung sorgt. - Wie drosselt man ein Motorrad?
Möchte man das Motorrad drosseln, kann dies auf verschiedene Arten erfolgen. Hierbei wird vor allem zwischen mechanischer und elektronischer Drosselung unterschieden: Ältere Modelle mit Vergaser werden meist durch mechanische Drosselblenden in den Ansaugstutzen oder eine Begrenzung des Gasgriffs gedrosselt. Moderne Motorräder mit Einspritzung hingegen werden durch die Anpassung des Motorsteuergeräts oder den elektronischen Gasgriff gedrosselt.
Welche Drosselung am besten für die Maschine ist, hängt von deren Art und Technik ab. - Wieviel kostet es, ein Motorrad zu drosseln?
Die Kosten bewegen sich zwischen circa 60 Euro und 250 Euro. Den größten Unterschied macht dabei die Art der Drosselung bzw. der verbauten Teile aus, zudem kann ein Einbau in Eigenregie – je nach Level der Expertise – günstiger ausfallen als der Einbau in einer Werkstatt. Die Kosten für eine Prüfung durch TÜV oder DEKRA mit etwas 50 Euro kommen außerdem hinzu. - Wie weit kann man ein Motorrad drosseln?
Seit 2016 gilt die Regel: Ein Motorrad kann auf bis zu 35 kW (48 PS) heruntergedrosselt werden, solange es zuvor nicht mehr als serienmäßige 70 kW (95 PS) hatte. - Kann man jedes Motorrad drosseln?
Motorräder, die nicht mehr als 70 kW Leistung haben, dürfen gedrosselt werden. Big Bikes, deren Leistung darüber liegt, sind – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr zu drosseln.