Wunschkennzeichen – was geht, was geht nicht?

3 Min Welche Regelungen gibt es bei der Vergabe von Autokennzeichen?

06.09.2018
Leonie Kaufmann
3 Min

Im Vergleich zu einigen anderen Ländern wirken deutsche Kfz-Kennzeichen relativ langweilig. Da wären zum Beispiel die USA, wo ganze Wörter zulässig sind. Entsprechende Kennzeichen sind dort beliebt und werden teilweise zu hohen Preisen gehandelt. Doch einen kleinen Trost gibt es für Kraftfahrer in Deutschland: Wer sich bei der Zulassung für ein Wunschkennzeichen entscheidet, kann seine Nummernschilder zumindest ein bisschen individualisieren.

Diese Möglichkeit lassen sich viele Kraftfahrer nicht entgehen. Die Gründe für die Wahl eines angepassten Kennzeichens könnten unterschiedlicher nicht sein. Den meisten geht es vor allem darum, sich das Kennzeichen besser merken zu können. Andere möchten wiederum ein Statement abgeben.

Aufbau deutscher Kfz-Kennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen ist ein Code, welcher der Identifikation von Kraftfahrzeugen dient. Es ist nicht mit dem Nummernschild zu verwechseln, welches lediglich ein Informationsträger ist und am Fahrzeug montiert wird.

In Deutschland setzen sich Kennzeichen aus zwei Elementen zusammen, nämlich dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Auf dem Nummernschild werden sie von einem Bindestrich getrennt.

Das Unterscheidungszeichen gibt den Zulassungsbezirk wieder, das heißt, einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Die Codierung erfolgt anhand von ein bis drei Buchstaben. Die Erkennungsnummer setzt sich – anders als es die Bezeichnung erwarten lässt – sowohl aus Buchstaben als auch aus Zahlen zusammen. Hinter dem bereits erwähnten Bindestrich stehen ein bis zwei Buchstaben, gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Zahl.

Welches Wunschkennzeichen ist möglich?

Wie einleitend angedeutet, sind Kennzeichen nicht vollständig individualisierbar. Das Unterscheidungszeichen vom Zulassungsbezirk ist strikt vorgegeben. Nur die Erkennungsnummer kann individualisiert werden, das heißt, die auf das Unterscheidungszeichen folgenden Buchstaben und Zahlen lassen sich anpassen.

Verallgemeinert gilt, dass sowohl die Buchstaben als auch die Zahlen nach Belieben wählbar sind. Sehr beliebt ist zum Beispiel die Wahl der eigenen Initialen gefolgt vom Geburtsjahr. Angenommen Gottlieb Daimler, Erfinder des Automobils, sei noch am Leben, so würde auf seinen Nummernschildern vermutlich „S – GD 1834“ zu lesen sein.

Für den Erhalt eines Wunschkennzeichens sind lediglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen muss die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen noch verfügbar sein. Zum anderen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Die Mehrkosten für ein Wunschkennzeichen betragen zusätzlich zu den regulären Kosten der Zulassung 10,20 Euro. Sollte zuvor eine Online-Reservierung erfolgt sein, werden weitere 2,60 Euro fällig. Die maximalen Zusatzkosten betragen somit 12,80 Euro.

Rückkehr zu Alt-Kennzeichen

Seit November 2012 wurden im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung mehr als 70 Unterscheidungszeichen aus früheren Tagen wiederbelebt. Kraftfahrer aus betroffenen Zulassungsbezirken haben die Möglichkeit, entsprechende Kennzeichen für sich zu beantragen. Als stellvertretendes Beispiel möchten wir RÜG nennen, das im Landkreis Vorpommern-Rügen verfügbar ist.

Einschränkungen bei der Kennzeichenvergabe

Komplette Wahlfreiheit ist bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens nicht gegeben. Es gibt Einschränkungen, wie zum Beispiel die Verwendung von Kürzeln, die einen verherrlichenden Bezug zur NS-Zeit (z.B. HJ, KZ, NS, SA, SD und SS) aufweisen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZVO). Er besagt, dass Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.

Noch eine Einschränkung besteht darin, dass die Umlaute Ä, Ö und Ü nicht verwendet werden dürfen. Insbesondere im internationalen Verkehrsgeschehen könnte es anderen Verkehrsteilnehmern sonst schwer fallen, sich Kennzeichen zu merken oder zu notieren. Eine Ausnahme bilden die Unterscheidungszeichen. Bei ihnen sind besagte Umlaute zulässig, wie im vorherigen Beispiel RÜG.

Eine weitere Beschränkung ist bei der Erkennungsnummer gegeben. Der zweite Teil, der auf einer Zahl basiert, darf nicht mit einer Null beginnen. Entsprechend würde jede Zulassungsstelle aufgrund der geltenden Regeln ein Kennzeichen, wie „L – JB 007“ ablehnen.

Tipps zu Wahl und Registrierung

Es besteht immer das Risiko, dass das gewünschte Kennzeichen nicht mehr verfügbar ist. Wer dies erst auf der Zulassungsstelle erfährt, tut sich womöglich schwer damit, umgehend eine Alternative zu finden. Daher ist es ratsam, sich schon im Vorfeld mehrere Ideen zu notieren.

Alternativ bietet es sich an, die Verfügbarkeit online zu prüfen. Sofern das gewünschte Kennzeichen verfügbar ist, kann eine Online-Reservierung erfolgen. Die Gültigkeit solch einer Reservierung schwankt je nach Zulassungsbezirk zwischen 14 Tagen und einem halben Jahr.

Jedes Wunschkennzeichen sollte gut überlegt sein. Ein späterer Wechsel ist nämlich nicht ohne Weiteres möglich. Hierfür wäre es zunächst notwendig, den Pkw abzumelden. Sollten Sie Ihr Kennzeichen wechseln, denken Sie bitte daran, den Wechsel bei Ihrer Kfz-Versicherung zu melden.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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