Führerschein-Probezeit: Was kostet die Autoversicherung für Fahranfänger?

3 Min Fahranfänger können schon durch die Wahl eines Wagens mit günstiger Typklasse sparen

03.04.2017
Leonie Kaufmann
3 Min

Den Führerschein in der Tasche, will man nur noch eins: Auto fahren! Die Mehrzahl der Fahranfänger testet zu Beginn gern alles aus. Die Strecken, die man sonst nur vom Beifahrersitz aus kannte, darf man nun schließlich ganz offiziell allein befahren. Ob zum Spaß mal eben auf die Autobahn, für eine Parade-Runde in die Innenstadt, auf einen Kaffee zu den Verwandten, eine Spritztour mit den Freunden: jede Menge Kilometer legen Fahrerlaubnis-Neulinge vor allem in den ersten Jahren zurück, in denen das Autofahren noch neu und aufregend ist. Leider sind sie in dieser Zeit statistisch gesehen häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Um die Unfallrate zu reduzieren, wurde daher in den 90er Jahren der Führerschein auf Probe in Deutschland eingeführt. In der gesetzlich festgeschriebenen Probezeit von 2 Jahren soll die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs unter Beweis gestellt werden. In dieser Zeit kann man sich im Straßenverkehr bewähren und Praxiserfahrung sammeln. Was Fahranfänger in dieser Zeit hinsichtlich der Kfz-Versicherung für das eigene Auto wissen sollten, können Sie hier im Verti-Blog nachlesen.

Können Sie bei der Autoversicherung sparen?

Fahranfänger: Strenge Regeln am Anfang – Probezeit kann verlängert werden

Eine Probezeit gilt in Deutschland für Führerscheine der Klassen A, B, C und D. Für alle anderen Führerscheinklassen existiert keine Probezeit. Auch das Begleitete Fahren mit 17 Jahren  zählt schon dazu. Außerdem wird die Probezeit nur einmalig angesetzt. Hat man sie bereits einmal erfolgreich durchlaufen, wird für jede weitere Fahrerlaubnis in einer anderen Klasse keine Probezeit mehr erhoben. Wenn man mit 16 Jahren den Moped-Führerschein erworben hat und mit 18 Jahren den Autoführerschein, erhält man die Pkw-Fahrerlaubnis sofort ohne Bewährungszeit.

Wer in der Probezeit unterwegs ist, sollte sich beim Autofahren genau an die geltenden Vorschriften und Verkehrsregeln halten. In Deutschland gilt für diese Phase bis zu einem Alter von 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot. Lässt man sich etwas zu Schulden kommen, wird die Probezeit auf bis zu 4 Jahre verlängert, ein Schulungsseminar verordnet oder der Führerschein ganz entzogen. Von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu schwerwiegenderen Verstößen wird alles registriert.

Autoversicherung ist in der Probezeit besonders teuer

Für Fahranfänger in der Probezeit ist eine Kfz-Versicherung vergleichsweise teuer. Das liegt daran, dass man zu Beginn in die niedrige Schadenfreiheitsklasse SF-0 eingestuft wird. Je nach Anzahl schadenfreier Jahre steigt man dann in den Schadenfreiheitsklassen auf und zahlt später einen niedrigeren Beitrag. Bis dahin hat die Probezeit selbst keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie, ausschlaggebend sind allein die unfall- bzw. schadenfreien Jahre.

Mit diesen Tipps kann man jedoch an den Kosten für die Autoversicherung des ersten Wagens sparen. Denn gerade Schüler, Studenten oder Azubis haben sicher wenig Lust darauf, zu viel für die Kfz-Versicherung zu zahlen:

  1. Augen auf beim Autokauf: Wer noch kein Auto hat, sollte vor dem Kauf ein für die Versicherung günstiges Modell bevorzugen. Autos, die in einer niedrigen Typenklasse gelistet sind, verursachen deutlich geringere Kosten. So lassen sich allein durch eine schlaue Planung pro Jahr mehrere Hundert Euro sparen. Die Typenklassen erfragt man bei der Versicherung oder recherchiert im Internet.
  2. Zweitwagen-Regelung nutzen: Wenn die Eltern oder Großeltern eines Führerschein-Neulings das Auto des Fahranfängers als Zweitwagen auf sich anmelden und versichern, lassen sich die Beiträge deutlich reduzieren. Wichtig ist, dass sie den Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung als Fahrer angeben. Für die Eltern-Kind-Konstellation bieten einige Versicherungen auch spezielle Policen an. Hier lohnt es sich, nachzufragen.
  3. Schadenfreiheitsrabatte übertragen: Zwar können nahe Verwandte einem Fahranfänger ihre über die Jahre angesammelten Schadenfreiheitsrabatte übertragen. Doch gerade für Fahrer, die erst vor kurzem die Fahrerlaubnis gemacht haben, macht das wenig Sinn. Die Übertragung wird nämlich meist nur für den Zeitraum gewährt, in dem eine Fahrerlaubnis vorliegt.
  4. Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko: Gebrauchtwagen kann man schon recht preiswert versichern in dem man „nur“ eine Kfz-Haftpflicht wählt. Auch eine Teilkaskoversicherung kann sich für Vielfahrer lohnen. Eine Vollkasko lohnt sich für ältere Modelle jedoch meist nicht. Am besten vergleicht man unterschiedliche Tarife verschiedener Versicherungen und schaut genau auf die enthaltenen Leistungen.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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