Ein Ombudsmann ist eine unparteiische Schiedsperson, die bei Streitigkeiten schlichtet und vermittelt. Laut Wikipedia leitet sich seine Bezeichnung vom altnordischen „umboð“ ab, was für „Auftrag“ oder „Vollmacht“ steht. Dabei hat er die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Wenn Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung ihrer Versicherung nicht einverstanden sind, können sie sich an einen Ombudsmann für Versicherungen wenden, der als unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle vermittelt. Er kennt sich mit Versicherungen aus und hat meistens langjährige Erfahrungen in der Branche. Wenn Sie als Kunde nicht mehr weiter wissen, sollten Sie diese Chance ergreifen und einen Versicherungsombudsmann zu Rate ziehen. Es bietet Vorteile und hilft, Kosten und Nerven zu sparen.
Wann einen Versicherungsombudsmann einschalten?
- … Dokumente nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben werden.
- … in der Schilderung des Unfallhergangs Details verschwiegen oder vergessen werden.
- … sich Aussagen von mehreren Zeugen widersprechen.
Auch wenn eine regelmäßige Kommunikation und ein Austausch per Post, Telefon und E-Mail stattgefunden haben, sind Versicherungsnehmer hin und wieder mit den Einschätzungen ihrer Versicherung nicht einverstanden. Als eine Möglichkeit, den Überblick zu behalten und die eigenen Interessen durchzusetzen, hilft es, einen Versicherungsombudsmann einzuschalten. Dieser hat sich auf die Arbeit mit Versicherungen spezialisiert und schaut neutral auf den Sachverhalt. Er tut dies unter der Maßgabe, die Interessen der ihn um Hilfe Bittenden bestmöglich zu vertreten. Oftmals lassen sich Differenzen auf diesem Weg sehr schnell und unbürokratisch lösen.
Was kann ein Ombudsmann tun?
- Sollte die Versicherung im Unrecht sein, wird diese in die Pflicht genommen, ihre Entscheidung zu revidieren.
- Bei Summen bis zu 5.000 Euro ist die Entscheidung des Versicherungsombudsmannes für die Versicherung bindend.
- Handelt es sich um Streitsummen über 5.000 Euro, kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.
- Bei Streitsummen über 100.000 Euro ist ein Ombudsmann nicht zuständig.
- Wird zugunsten der Versicherung entschieden, erhalten Sie als Kunde ausführliche Erklärungen.
Unabhängig davon, wie ein angerufener Ombudsmann letztlich entscheidet, lohnt sich dieser Weg für Versicherungsnehmer in der überwiegenden Zahl der Fälle. Anders als beim Einschalten eines Rechtsanwaltes und damit eventuell verbundener Gerichtskosten fallen für einen Ombudsmann keine Kosten an. Und was noch für den neutralen Dritten spricht: Egal, welche Einschätzung der Versicherungsombudsmann trifft, ist seine Empfehlung für den Versicherungsnehmer in keiner Weise bindend. Er hat immer noch das Recht und die Möglichkeit der Klage und des rechtsanwaltlichen Beistandes.
TIPP: Vor dem Einschalten eines Versicherungsombudsmannes müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zuvor geltend machen. Der Versicherung ist zudem eine Frist von sechs Wochen einzuräumen, um sich zum Sachverhalt äußern zu können. Sie sollten der Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde kurz und knapp, aber verständlich und belegbar begründen, damit sie tätig werden kann. Mit wenigen Klicks können Sie direkt auf der Website des Versicherungsombudsmannes einen Schlichtungsantrag digital stellen.