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Saisonkennzeichen beim Motorrad: Zeitraum ändern – so geht‘s

2 Min Früher in die Motorradsaison starten oder länger fahren, ist jederzeit möglich – So funktionert die Änderung des Saisonkennzeichens.

16.03.2018
Torsten Naumann
2 Min

Die Änderung des Zeitraums für das Saisonkennzeichen ist in vielen Fällen sinnvoll. Denn manchmal lässt der Frühling auf sich warten, dafür dauert der Sommer etwas länger. Für Motorradfahrer ist das meistens schade, denn sie müssen sich mit dem Fahren nach dem sogenannten Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens richten. Da kann es passieren, dass das Bike die ersten Wochen nur herumsteht und wenn der Sommer sich bis in den Herbst verlängert, man nicht mehr fahren darf.

Wie beantrage ich einen neuen Betriebszeitraum für mein Saisonkennzeichen?

Geben Sie zuerst Ihrem Versicherer Bescheid. Sie bekommen nämlich eine neue eVB-Nummer, mit der Sie das Motorrad für die neue Saisondauer bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Diese Unterlagen brauchen Sie für die Saisonänderung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief)
  • die Bestätigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Ihre neue eVB-Nummer als elektronische Bestätigung Ihrer Motorradversicherung
  • Ihr Saison-Kennzeichen, mit dem Sie bisher gefahren sind

Nach der Änderung – Bekomme ich ein neues Kennzeichen?

Das Kennzeichen bleibt in der Regel das gleiche. Aber Sie bekommen auf jeden Fall ein neues Nummernschild. Darauf muss ja der neue Zeitraum stehen. Das sind die beiden Zahlen, die auf dem Schild rechts neben dem Kennzeichen vermerkt sind. Die obere Zahl, zum Beispiel 04, gibt den ersten Monat an, ab dem Sie mit dem Motorrad fahren dürfen, also April. Die zweite Zahl darunter steht für den Monat, in dem Ihre Saison endet. Das Motorrad darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder geparkt werden.

Darf ich den Zeitraum für die Saison frei wählen?

Grundsätzlich, ja. Wichtig ist aber, dass Sie die Kriterien für ein Saisonkennzeichen einhalten. Das bedeutet, dass der Zeitraum für die Saison mindestens zwei Monate, höchstens aber elf Monate dauern darf. Welche Monate das sind, suchen Sie sich selbst aus, allerdings müssen die Monate am Stück genutzt werden. Von April bis Oktober und dann noch mal im Dezember fahren, das geht nicht.

Was kostet mich eine Änderung der Saison?

Letztlich kostet das genauso viel wie eine Neuanmeldung. Die Gebühren bei der Zulassungsstelle liegen bei circa 30 Euro, sie können bei den unterschiedlichen Stellen etwas variieren. Und Sie brauchen auch ein neues Nummernschild, auf dem die neuen Saisonmonate stehen. Ein Schild kostet auch nochmal um die 20 Euro.

Wirkt sich die Änderung auf meine Motorrad-Versicherung aus?

Das hängt davon ab, ob Sie nur den Zeitraum der Saison ändern oder auch die Dauer. Bleibt die Dauer der Saison gleich, verschiebt sich aber zum Beispiel nach hinten, dann bleibt auch bei der Versicherung alles gleich. Verkürzen oder verlängern Sie die Saison, hat das auch Auswirkungen auf Ihren Beitrag und eventuell auch auf Ihre Schadensfreiheitsklasse.

Ein Rechenbeispiel zum Versicherungsbeitrag: Sie verlängern Ihr Saisonkennzeichen von 04-09 auf 04-10. Sie sind also statt sechs Monaten, sieben Monate mit dem Motorrad unterwegs. Ihr Versicherungsbeitrag erhöht sich diesem zusätzlichen Monat entsprechend. Mit unserem Tarifrechner bekommen Sie schnell einen Überblick über die Beiträge. Möchten Sie in den nächsten Jahren Ihre Schadensfreiheitsklasse verbessern, sollte die Saison nicht kürzer als sechs Monate sein. Ist Ihre Saison kürzer als sechs Monate, bleibt ihre Schadensfreiheitsklasse im nächsten Jahr gleich.

Ich habe meine Saison verkürzt. Was passiert, wenn ich trotzdem weiterfahre?

Ganz ehrlich, tun Sie es nicht. Abgesehen davon, dass Sie vielleicht Bußgeld bezahlen müssen und Punkte in Flensburg bekommen, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wenn dann etwas passiert, bezahlen Sie alles aus eigener Tasche. Außerhalb der Saison gilt für Ihr Motorrad die sogenannte Ruheversicherung. Das heißt, Haftpflicht und wenn vereinbart Teilkasko springen ein, falls etwas mit ihrem geparkten Motorrad passiert. Parken bedeutet übrigens: Es muss auf einem umfriedeten Privatgelände sicher abgestellt werden, d.h. zum Beispiel in einer Garage oder auf dem Hof.

Fazit: Jeder Motorradfahrer kann sein Saisonkennzeichen jederzeit ändern lassen. Ob die neue Saison kürzer oder länger werden soll, spielt keine Rolle. Allerdings muss das bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Es gibt ein neues Nummernschild, auf dem der Betriebszeitraum angepasst ist. Und vergessen Sie nicht, Ihrem Versicherer Bescheid zu geben, dann können Sie entspannt in die Motorrad-Saison starten.

Gut versichert, auch auf zwei Rädern

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