In welchen Fällen greift die Privatrechtsschutz?

2 Min Erhalten Sie einen Überblick wann die Versicherung greift und zahlt.

19.06.2017
Stephan Hertz
2 Min

Erhalten Sie einen Überblick wann die Versicherung greift und zahlt

Fast jeder kennt solche Situationen: Der im Internet bestellte Fernseher ist beschädigt zu Ihnen nach Hause geliefert worden, Sie haben Konflikte mit Ihrem Nachbarn oder Sie streiten sich mit Ihrem Reiseveranstalter um Schadenersatz. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, ist es praktisch, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Doch wann greift der Privatrechtsschutz eigentlich? Im Verti-Blog geben wir Ihnen einen kurzen Überblick.

Privatrechtsschutz – verschiedene Bereiche zusammenstellen

Grundsätzlich wird mit einem Privatrechtsschutz Ihr privater Lebensbereich abgedeckt. Sie können zum Beispiel folgende Bestandteile zu Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung „buchen“, sodass Ihre Police vollständig auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist:

  • Steuer-Rechtsschutz: Abdeckung von Streitigkeiten bezüglich Steuern bzw. weiterer Abgaben bei Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Straf-Rechtsschutz: ist zur Verteidigung gegen den Vorwurf eine Straftat begangen zu haben und greift wenn festgestellt wird, dass man eben diese nicht begangen hat
  • Sozial-Rechtsschutz: dient in der Regel dazu, Ihre Interessen vor deutschen Sozialgerichten durchzusetzen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz: greift, wenn es um Auseinandersetzungen mit deutschen Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten geht
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: betrifft beispielsweise Fälle, in denen es um Schadenersatz-Forderungen nach einem Freizeitunfall geht
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz: Er greift dann, wenn es um Streitigkeiten bezüglich Ihres Eigentums an beweglichen Gegenständen oder privater Verträge geht. Shoppen Sie häufig online, achten Sie darauf, dass ein Internet-Rechtsschutz in Ihrer Police enthalten ist.
  • Verkehrsrechtsschutz: Greift zum Beispiel bei der Verteidigung gegen Bußgeld Verfahren.
  • Berufsrechtsschutz: greift beispielsweise dann, wenn Sie mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln müssen

Private Rechtsschutzversicherung – wofür zahlt sie?

In aller Regel werden von der Privatrechtsschutzversicherung die Gebühren für einen von Ihnen gewählten Anwalt sowie die Prozesskosten übernommen. Auch die Zeugengelder und die Honorare für gerichtliche Sachverständige werden gezahlt. Müssen Sie als Versicherter Kosten des Gegners übernehmen, zahlt diese ebenfalls Ihr Privat-Rechtsschutz. Meistens enthalten private Rechtsschutzversicherungen außerdem die Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens.

Wartezeiten im Privatrechtsschutz beachten

Sie sollten bei der privaten Rechtsschutzversicherung beachten, dass für diese einzelnen „Bausteine“ unterschiedliche Wartezeiten anfallen. Das bedeutet: Der Rechtsschutz greift nicht sofort. Die Länge dieser Wartezeiten legt der Versicherer fest. In der Regel beträgt sie je nach Bereich zwischen 3 und 6 Monaten. Kommt es in dieser Zeit zum Versicherungsfall, dann müssen Sie Anwalt und Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen. Aufgrund der Wartezeiten lohnt es sich daher, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, welche Rechtsbereiche Sie abdecken möchten.

Privatrechtsschutzversicherung – wann greift sie nicht?

Der private Rechtsschutz greift nicht, wenn Sie eine vorsätzliche Straftat begangen haben. Hierzu zählen beispielsweise Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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