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Auf der sicheren Seite fliegen: Haftpflichtversicherung für Drohnen und Flugmodelle

2 Min Neben gesetzlichen Bestimmungen zu Nutzung und Einsatz von unbemannten Flugkörpern ist ein Versicherungsschutz Pflicht

27.03.2021
Julianna Adamska
2 Min
Neben gesetzlichen Bestimmungen zu Nutzung und Einsatz von unbemannten Flugkörpern ist ein Versicherungsschutz Pflich
Drohnen sind im Anflug! Obwohl man die kleinen Fluggeräte erst seit wenigen Jahren kaufen kann, erfreuen sie sich einer rasant steigenden Beliebtheit. Gerade „große Jungs“ sind die Zielgruppe für die mittlerweile per Smartphone zu steuernden, mit winzigen Kameras ausgestatteten und schon ab etwa 150 Euro angebotenen Mini-Flugdrohnen. Sie machen unvergessliche Aufnahmen vom Küstenpanorama im Urlaub, ermöglichen die Wildtier-Beobachtung aus der Vogelperspektive und werden oft auch genutzt, um den Verkaufswert der eigenen Immobilie mit Luftaufnahmen zu verbessern. Für Mini-Drohnen gelten jedoch auch strikte rechtliche Vorschriften: So ist ihr Einsatz in der Nähe von Flughäfen verboten. Und auch das Filmen der Grillparty auf dem Nachbargrundstück ist untersagt. Je nach Einsatz und Größe von Drohnen gelten hinsichtlich der Haftpflichtversicherung unterschiedliche Bestimmungen. Ohne Versicherungsschutz jedoch kann die Freude am ferngesteuerten Flugkörper ganz schnell im luftleeren Raum enden. Denn auch Hobby-Piloten können mit der Fernbedienung Personen- und Sachschäden verursachen.

Flugmodell oder Drohne: Wann ist eine Haftpflichtversicherung notwendig?

Der Gesetzgeber, in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, unterscheidet Fluggeräte im Allgemeinen nach der Art ihres Einsatzes: Wird eine Drohne mit einem Startgewicht von unter 5 Kilogramm von Elektromotoren angetrieben und ausschließlich im privaten Bereich gestartet, spricht man von einem Flugmodell. Erst wenn Drohnen gewerblich genutzt werden, um etwa Luftaufnahmen gegen Entgelt anzufertigen, handelt es sich bei ihnen um unbemannte Luftfahrtsysteme. In Deutschland besteht für Drohnen generell eine Versicherungspflicht. Für beide, sowohl für das Flugmodell als auch für das unbemannte Luftfahrtsystem, muss man daher als Besitzer eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Wenn man den Versicherungsnachweis nicht erbringen kann, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann im schlimmsten Fall mit einer empfindlichen Geldstrafe (bis 50.000 Euro) belegt werden.
Grundsätzlich muss für sämtliche Fluggeräte, die unter freiem Himmel betrieben werden, eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die normale Privathaftpflichtversicherung wird jedoch nicht für Schäden aufkommen, wenn eine außer Kontrolle geratene Drohne Menschen verletzt oder durch einen Windstoß ein parkendes Auto im Landeanflug beschädigt. Auch wenn die Drohne als Flugmodell durchgeht, sollte man, um sicher sein zu können, beim Versicherungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zur Haftpflichtversicherung des privat genutzten Flugobjekts anfordern, die sich genau auf das verwendete Modell bezieht. Nur so fliegt man auf der sicheren Seite. Greift der Standardschutz nicht, ist es notwendig eine zusätzliche Versicherung abschließen. Diese kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Einige Modellflieger-Clubs bieten zudem über die Mitgliedschaft einen entsprechenden Versicherungsschutz an.

Drohnen-Haftpflichtversicherung für privaten und kommerziellen Einsatz

Mittlerweile bieten einige andere Versicherer die Erweiterungen des Haftpflicht-Schutzes für Drohnen an. Es existieren aber auch spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen, deren Tarife sich am Einsatz der Mini-Flugkörper ausrichten und einen umfassenden Versicherungsschutz garantieren. Vor allem wenn Drohnen, Quadrocopter, Multicopter, Hexacopter oder Octocopter zu kommerziellen Zwecken abheben, ist dabei auf eine entsprechend hohe Deckungssumme zu achten. Diese legt den maximalen Betrag für eine Entschädigung im Schadensfall fest. Ist die Versicherungssumme zu gering, kommt man als Versicherungsnehmer für alle darüber hinaus gehenden Kosten selbst auf. Die Pflichtversicherungssumme liegt bei etwa 1 Million Euro. Da die Gefahren beim Einsatz einer Drohne jedoch beträchtlich sind, ist eine höhere Deckungssumme in Erwägung zu ziehen. Im gewerblichen Bereich empfehlen Experten eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.
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