Motorrad-Oldtimer: Besonderheiten bei der Versicherung
Alt und wertvoll: Lesen Sie hier über Voraussetzungen und Vorteile für Motorräder, die als Oldtimer im Straßenverkehr fahren.
Gut erhaltene, alte Motorräder sind nicht nur ein Fahrzeug, sie sind ein Stück Zeitgeschichte. Um sie zu erhalten, haben Besitzer solcher Motorräder deswegen Ansprüche auf eine vergünstigte Motorrad-Versicherung und weitere Vorteile, die mit dem Oldtimer-Status einher gehen.
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Wann ist ein altes Motorrad ein Oldtimer?
Um als Oldtimer zu gelten und im Straßenverkehr und bei der Kfz-Versicherung auch so behandelt zu werden, muss ein Motorrad verschiedene Kriterien erfüllen.
- Das Alter: Die Erstzulassung für ein Oldtimer-Motorrad muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
- Erhaltungszustand: Damit ein Motorrad als zeitgenössisches Kulturgut gilt, muss es überwiegend im Originalzustand sein. Das bedeutet, Restaurationen und Reparaturen wurden so durchgeführt, dass das Motorrad zu mindestens 90% aus Originalbauteilen besteht. Außerdem muss es frei von großen, baulichen Veränderungen sein.
- Kulturgut: Ein Oldtimer, unabhängig ob Auto oder Motorrad, muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Ob das der Fall ist, kann zum Beispiel ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bescheinigen.
- Unfallfrei: Ein Oldtimer-Motorrad darf keinen Unfallschaden aufweisen.
Gut zu wissen: Kosten für ein Oldtimer-Gutachten:
Ein Oldtimer-Gutachten können geschulte Sachverständige erstellen. Möglich ist das zum Beispiel beim TÜV. Die Kosten für ein einfaches Gutachten zur Beantragung eines H-Kennzeichens kostet um die 65 – 80 Euro. Wertgutachten für den Kauf und Verkauf von Oldtimern betragen ca. 500 Euro oder mehr.
Wie wird ein Oldtimer-Motorrad beim TÜV behandelt?
Die Hauptuntersuchung beim TÜV, kurz HU, ist für alle Motorräder und Autos alle zwei Jahre vorgeschrieben. Hierbei bilden auch Oldtimer keine Ausnahme – es sei denn, Sie haben für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimer-Kennzeichen, das sogenanntes 07er-Kennzeichen. Hierzu lesen Sie später im Artikel mehr.
Eine Besonderheit bildet die Abgasuntersuchung, kurz AU. Ist das Benziner-Fahrzeug vor dem 1. Juli 1969 zugelassen, ist es von der Abgasuntersuchung befreit. Gleiches gilt für Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Der Grund: Das Bestehen der Abgasuntersuchung ist ohne umfangreiche, bauliche Veränderung am Fahrzeug nicht möglich. Als Kulturgut sind Oldtimer aber vor diesen geschützt.
H-Kennzeichen für ein Oldtimer-Motorrad
Das H-Kennzeichen wurde 1997 in Deutschland eingeführt. Es trägt dazu bei, das historische Fahrzeuge in Deutschland erhalten bleiben, denn für Autos mit H-Kennzeichen gelten besondere Regeln. Das H am Ende des amtlichen Kennzeichens steht für „historisch“. Um das Kennzeichen zu erhalten, muss ein Fahrzeug bereits als Oldtimer bewertet sein, also alle Kriterien eines Oldtimers erfüllen.
Das H-Kennzeichen hat für Ihr Motorrad verschiedene Vorteile:
- Unter Umständen eine niedrige Kfz-Steuer. Das gilt vor allem für historische Motorräder ab einem Hubraum von 625 ccm.
- Fahrzeuge mit H-Kennzeichen brauchen keinen Katalysator.
- Sie können eine günstige Versicherungsoption extra für Oldtimer wählen. Verti bietet hier eine attraktive Option an.
Das H-Zeichen ist für Motorräder mit gutem Allgemeinzustand eine Option. Starke Schäden dürfen also nicht am Motorrad vorhanden sein.
Das H-Kennzeichen beantragen Sie beim Straßenverkehrsamt. Dafür benötigen Sie alle üblichen Dokumente für die Kfz-Zulassung und das Sachverständigen-Gutachten, dass bestätigt, dass es sich bei Ihrem Motorrad um einen Oldtimer handelt. Das Straßenverkehrsamt stellt dann ein H-Kennzeichen aus. Die Kosten sind überschaubar: Zulassung und Nummernschildausstellung belaufen sich dabei zusammen auf etwa 50 Euro. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, können Sie noch ca. 11 Euro dazurechnen.
Gut zu wissen: H-Kennzeichen nur mit mehr Hubraum sinnvoll
Möchten Sie ein H-Kennzeichen vor allem, um Kfz-Steuer zu sparen, sollten Sie genau hinsehen. Mit H-Kennzeichen zahlen Sie eine Kfz-Steuer von 46,02 Euro monatlich. Ohne H-Kennzeichen beträgt die jährliche Kfz-Steuer 1,84 € / 25 cmm Hubraum. Sie sparen also erst bei einem Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 625 ccm.
Welche Alternativen zum H-Kennzeichen gibt es?
Ein H-Kennzeichen bei einem Oldtimer ist keine Pflicht und Sie können selbstverständlich auch mit einem herkömmlichen Kennzeichen fahren – unter Umständen entgehen Ihnen dabei aber attraktive Vorteile, wie etwa eine niedrigere Kfz-Steuer.
In einigen Fällen können aber auch Alternativen zu, H-Kennzeichen sinnvoll sein.
Mit dem Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zulassen, etwa in den Sommermonaten. Auf diese Option greifen ohnehin viele Motorradfahrer zurück. Der festgelegte Zeitraum liegt zwischen zwei und elf Monaten. In der Zeit, in der das Saisonkennzeichen nicht gilt, darf der Oldtimer nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Mit dem Saisonkennzeichen sparen Sie bei der Kfz-Steuer und bei der Motorrad-Versicherung.
Tipp: Seit Oktober 2017 können Sie auch das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Auch das spart Kosten.
Eine weitere Alternative ist das Rote 07-Kennzeichen bzw. Wechselkennzeichen. Dieses Kennzeichen wird nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen, sondern kann zwischen verschiedenen Oldtimern gewechselt werden. Das ist sinnvoll, wenn Sie eine Oldtimer-Sammlung haben und die Fahrzeuge nur zu Oldtimer-Veranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten und zur Werkstatt fahren. Außerhalb dieser Fahrten ist ein Wechselkennzeichen nicht zulässig. Außerdem müssen Sie hier ein Fahrtenbuch führen.
Gut zu wissen: HU keine Pflicht, Versicherung schon
Motorräder mit einem 07-Kennzeichen sind von der zweijährlichen Hauptuntersuchung-Pflicht beim TÜV befreit, weil sie ohnehin nur selten gefahren werden. Nicht befreit sind sie jedoch von der Versicherungspflicht.
Versicherung für Oldtimer-Motorräder von Verti
Für Motorräder mit einem H-Kennzeichen steht Ihnen bei Verti die Oldtimer-Versicherung mit umfassender Grundsicherung zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich beraten, um Ihren Oldie bestmöglich zu versichern.
Tipp: Informieren Sie sich in dem Zug auch über den Zweitfahrzeug-Tarif, mit dem Motorräder von der Schadensfreiheitsklasse Ihres Autos profitieren können.
Häufige Fragen: Oldtimer-Motorräder
Um als Oldtimer zu gelten, muss die Erstzulassung des Motorrads mindestens 30 Jahre zurückliegen und es muss sich noch überwiegend im Originalzustand befinden und mit Originalteilen restauriert sein. Ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bescheinigt den Oldtimer-Status.
Ein H-Kennzeichen für Oldtimer ist nicht verpflichtend, kann aber einige Vorteile bringen, wie zum Beispiel eine geringere Kfz-Steuer und günstige Versicherungsoptionen. Das Fahrzeug muss zur Beantragung des H-Kennzeichens nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Oldtimer gelten.
Ein Motorrad mit H-Kennzeichen kann von einer günstigeren Kfz-Steuer und besonderen Versicherungsoptionen profitieren.
Zulassung und Nummernschildausstellung belaufen sich zusammen auf etwa 50 Euro. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, können Sie noch ca. 11 Euro dazurechnen.
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