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Autoversicherung Sondertarif

Zweitfahrzeug-Tarif

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Zweitwagen günstig versichern

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Unabhängig von der Versicherung des Erstfahrzeuges

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Gilt auch für Motorrad, Lieferwagen und Wohnmobil

Zweitwagen günstig versichern
– Aller guten Dinge sind zwei

Wenn Sie für Ihren Zweitwagen eine günstige Kfz-Versicherung suchen, sind Sie bei Verti genau richtig. Sie können bei uns nämlich von Ihrer mit dem Erstfahrzeug erreichten Schadenfreiheitsklasse profitieren – sogar, wenn Ihr Erstwagen woanders versichert ist. Interessiert? Erfahren Sie hier, wie Sie unseren günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu erstklassigen Konditionen in Anspruch nehmen können.

Zweitwagen versichern: Die Leistungen und Vorteile auf einen Blick

Mit dem Zweitfahrzeug-Tarif von Verti können Sie viel Geld sparen, ohne auf Schutz und Komfort verzichten zu müssen. Hier ein Überblick, welche Vorteile und Leistungen wir Ihnen bieten:

  • Zweitwagen wie Erstwagen versichern: Nutzen Sie Ihre SF-Klasse
    Bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags legen wir die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihres Erstwagens zugrunde und führen diese als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse weiter. Je höher Ihre SF-Klasse ist, umso mehr profitieren Sie beim Kfz-Schutz Ihres Zweitfahrzeugs.
  • Erst- oder Zweitfahrzeug muss nicht zwingend ein Auto sein
    Sie möchten ein Motorrad, Wohnmobil oder Ihren Lieferwagen als Zweitfahrzeug versichern lassen? Kein Problem. Um die Zweitwagenregelung zu nutzen, spielt es keine Rolle, um welche Art von Fahrzeug es sich bei Ihrem Erst- oder Zweitfahrzeug handelt.
  • Erstfahrzeug darf bei anderem Kfz-Versicherer versichert sein
    Damit Sie für Ihren Zweitwagen eine Kfz-Versicherung bei Verti abschließen können, ist es nicht erforderlich, dass auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist. So bleiben Sie maximal flexibel. Und sofern Sie beide Fahrzeuge bei Verti versichern wollen, wird es noch günstiger für Sie.
  • Unabhängig davon, ob Zweitwagen erstmalig oder neu versichert wird
    Um den Zweitfahrzeug-Tarif von Verti nutzen zu können, spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Zweitwagen zum ersten Mal anmelden oder ob dieser bereits versichert ist und Sie die bestehende Kfz-Versicherung gern wechseln möchten.

Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Bei der Kfz-Versicherung von Zweitwagen berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstfahrzeug gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen die gleiche SF-Klasse wie für Ihr Erstfahrzeug.
Sollen außer Ihnen weitere Personen den Zweitwagen fahren, ist für die Einstufung in die SF-Klasse die Person mit der geringsten Fahrerfahrung maßgeblich. Dies ist vor allem wichtig, sofern Sie eine Zweitwagenversicherung für Fahranfänger suchen, wenn zum Beispiel Ihr Kind das Auto nutzen soll.
Sie können weitere Personen in die Zweitwagenversicherung integrieren – vorausgesetzt, Sie geben alle Nutzer des Zweitfahrzeugs bei Vertragsabschluss an. Als Nachweis hierfür reicht jeweils die Kopie des Führerscheins aus.

Voraussetzungen für den Zweitfahrzeug-Tarif bei Verti:

  • Sie besitzen ein als Erstfahrzeug versichertes Auto, Motorrad, Wohnmobil oder einen Lieferwagen.
  • Sie sind innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren.
  • Fahrzeughalter sind nur Sie als Versicherter, ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner oder ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
  • Ihr Zweitwagen ist nicht in die SF-Klassen 0, S oder M eingestuft.
  • Bei der Motorradversicherung ist der Zweitfahrzeug-Tarif nur möglich, sofern niemand außer Ihnen als Versicherungsnehmer (Ausnahmen sind Lebenspartner) das Motorrad fährt.

Zweitwagen versichern und Kosten sparen

Beim Kauf eines Zweitwagens stehen meist die Kosten im Fokus. Ein Auto ist kein Schnäppchen, sondern eine regelmäßige Belastung der Haushaltskasse. Umso wichtiger ist es, neben dem Kaufpreis auch die laufenden Kfz-Kosten im Auge zu behalten und Sparpotentiale zu nutzen.
Beim Abschluss einer Zweitwagenversicherung auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner gewähren wir eine Sondereinstufung bei den Schadenfreiheitsklassen. Dabei berücksichtigen wir Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften gleichermaßen.
Mit der Option zur Zweitwagenregelung steigen Sie somit nicht wie üblich mit der SF-Klasse 0 oder ½ ein, bei der vergleichsweise sehr hohe Beiträge zu zahlen sind. Stattdessen wird Ihr Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug eingestuft, sodass Sie Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre nutzen können.
Versichern Sie jetzt Ihren Zweitwagen bei Verti und profitieren Sie von unserem günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu erstklassigen Konditionen!

Überzeugt? Berechnen Sie jetzt digital Ihren individuellen Beitrag.

Noch Fragen?

Persönlich für Sie da.

... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

Mo-Fr: 8-19 Uhr

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Zweitwagen versichern

Wenn Sie eine günstige Zweitwagen-Versicherung für Ihr zweites Fahrzeug suchen, sind Sie bei Verti genau richtig. Profitieren Sie auch bei Ihrer Zweitwagenversicherung von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – wir zeigen Ihnen, wie Sie bares Geld bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen. Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstwagen gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr Erstfahrzeug als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse. Sie möchten erstmalig einen Zweitwagen versichern oder ist Ihr zweites Fahrzeug bereits versichert? Beides kein Problem – wechseln Sie jetzt zu Verti und nutzen Sie unseren günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu erstklassigen Konditionen.

Um unsere günstige Zweitwagenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Konditionen erfüllen: Einen Zweitwagen können Sie zum Beispiel nur dann versichern lassen, wenn Sie bereits ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil als versichertes Erstfahrzeug besitzen. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei gefahren sind. Ist bereits ein Zweitfahrzeug vorhanden, so darf dieses nicht in der SF 0, S oder M eingestuft sein. Außerdem können Sie bei unserem Zweitfahrzeug-Tarif nur sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG) als Halter anmelden.

Sie können mit unserem Zweitfahrzeug-Tarif nicht nur Autos, sondern auch Motorräder, Lieferwagen und Wohnmobile als zweites Fahrzeug versichern lassen. Zudem haben Sie selbst dann die Möglichkeit, unsere Kfz-Versicherung für Zweitwagen zu nutzen, wenn Ihr Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist. Auch wenn Ihr Zweitwagen vorher schon bei einem anderen Versicherer versichert war, können Sie ohne weiteres zu Verti wechseln. Unser Zweitfahrzeug-Tarif muss also keine Erstversicherung sein. Bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags berücksichtigen wir selbstverständlich die SF-Klasse Ihres Zweitwagens und führen diese im Hintergrund für Sie weiter. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen bei den Fahrern, die im Zweit-Fahrzeug-Tarif mitversichert werden können. Diese müssen lediglich alle angegeben werden. Für die Schadenfreiheitsklasse ist dann der jüngste Fahrer ausschlaggebend. Als Nachweis benötigen wir eine Kopie seines Führerscheins. Bei der Motorradversicherung ist der Zweitfahrzeug-Tarif nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer allein oder der Versicherungsnehmer und Ehepartner das Motorrad nutzen.

Trotz gleicher Bedingungen, die sowohl für Ihren Erstwagen als auch für Ihren Zweiten gelten, können die Versicherungsbeiträge variieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Tarife. So kann für Ihr Zweitfahrzeug, selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag vom Beitrag Ihrer Erstwagenversicherung abweichen.

Sparen Sie mit unserem günstigen Zweitfahrzeug-Tarif, indem Sie sich für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei Ihrem Erstfahrzeug – egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Vergleichen Sie die Preise unserer Versicherungen und wechseln Sie jetzt zu Verti!