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Autoversicherung Sondertarif

Ausländische Vorversicherung

Fahrerfahrung aus dem Ausland nutzen

Mit einer guten SF-Klasse einfach sparen

Vom ausgezeichneten Kundenservice profitieren

Weißes Auto auf der Autobahn

Die Ausländische Vorversicherung

Schadenfreie Jahre aus dem EU/EWR-Ausland? Jetzt ganz einfach anrechnen lassen!

Gute Nachrichten für alle Rückkehrer und Zuzügler aus dem europäischen Ausland: Dank der neuen EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Schadenfreiheitsrabatten können Sie Ihre schadenfrei gefahrene Zeit jetzt auch bei uns in Deutschland geltend machen – transparent, fair und unkompliziert.

Wie berücksichtigen wir Ihre Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EU/EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in einem anderen EWR-Mitgliedstaat (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) ein Fahrzeug versichert hatten und dort unfallfrei gefahren sind, können Sie diese Zeit bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung in Deutschland als Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) anrechnen lassen. Das kann Ihre Prämie deutlich senken!

 

So funktioniert die Anrechnung:

1.

Versicherungsnachweis besorgen: Fordern Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer im EWR-Ausland eine Bestätigung Ihrer schadenfreien Jahre nach § 5c PflVG an.

2.

Dokumente einreichen: Laden Sie die Bestätigung bequem über unser Kundenportal hoch oder senden Sie sie per E-Mail an unser Serviceteam.

3.

Prüfung & Einstufung: Wir prüfen die Angaben und stufen Sie entsprechend Ihrer Schadenfreiheitszeit in die passende SF-Klasse ein – gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung.

4.

Prämie neu berechnen: Ihre Versicherungsprämie wird auf Basis der anerkannten SF-Klasse neu kalkuliert – fair und transparent.

Sie ziehen ins Ausland oder möchten ihre schadenfrei gefahrene Zeit in den Händen halten? Wir stellen Ihre § 5c PflVG -Bestätigung aus!

Wenn Sie Deutschland verlassen und Ihr Fahrzeug künftig im europäischen Ausland versichern möchten, unterstützen wir Sie gern: Als Ihr Kfz-Versicherer stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung gemäß § 5c PflVG des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) aus. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis Ihrer schadenfreien Versicherungszeit in Deutschland und kann bei ausländischen Versicherern zur Einstufung in eine günstige Prämienklasse verwendet werden. So profitieren Sie auch im neuen Wohnsitzland von Ihrer verantwortungsvollen Fahrweise.

Bei einem Versicherungswechsel innerhalb Deutschlands übermitteln wir Ihre schadenfreien Jahre (SF-Klasse) automatisch an den neuen Versicherer – Sie müssen sich in diesem Fall um nichts kümmern. Auf Wunsch können Sie alternativ bei Versicherungsende natürlich ebenfalls eine schriftliche § 5c PflVG -Bestätigung von uns erhalten.

Für jede Situation gemacht. Sparen Sie mit unseren Sondertarifen.

Mit unseren Sondertarifen bieten wir Ihnen mehr Orientierung, mehr Sicherheit und mehr Freiheit – auch finanziell. Denn wir schauen nicht nur auf Ihr Auto, sondern auch auf Ihre Lebenssituation. – Egal ob Sie gerade erst bei Ihren Eltern ausgezogen sind, bisher lieber Car-Sharing genutzt haben oder ein Zweitfahrzeug versichert werden soll. Wir bieten Ihnen den passenden Sondertarif, damit Sie das bestmögliche Angebot erhalten.
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Bis zum 30.11. können Sie sich über 75 €* statt 50 € Prämie freuen und gewinnen mit etwas Glück zusätzlich einen von 10x 100 € oder sogar 1x 1.000 € Amazon.de-Gutscheinen*!

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