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Förderung für Hybrid-Fahrzeuge – mit Verti sparen

Welche Förderungen für Hybrid-Autos und E-Fahrzeuge gibt es ab 2024?

Von 2016 bis 2023 gab eine staatliche Förderung für Hybrid- und E-Fahrzeuge. Der E-Autobonus der auch als „Umweltprämie“ bekannt war, endete gänzlich im Dezember 2023. Bereits im Januar 2023 stellt die Bundesregierung den Umweltbonus für Hybrid-Fahrzeuge ein. Während Sie also nicht mehr von einer direkten E-Mobilität-Förderung profitieren können, gibt es alternative Wege, beim Kauf und Unterhalt zu sparen, zum Beispiel durch Steuervorteile beim E-Auto.

Obwohl die staatliche Hybrid-Förderung und Subvention für E-Autos im Jahr 2023 wegfielen, gibt es einige Städte, Gemeinden, Kommunen, Stadtwerke und private Energieversorger mit eigenen regionalen Förderprogrammen. Ein Beispiel ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektro-mobilität “ (WELMO) des Landes Berlin. Außerdem sorgen einige Städte dafür, dass E-Fahrzeug-Besitzer von Vorteilen wie kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze profitieren. Auch die KfW oder das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördern weiterhin die E-Mobilität auf den deutschen Straßen.

Dazu gesellen sich viele Automobilhersteller, die selbst E-Auto-Prämien und Förderungen für Hybrid-Fahrzeuge anbieten. Neben Rabatten und speziellen Finanzierungsangeboten werden diese auch in Form von kostenlosen Zusatzleistungen umgesetzt. Die Nachfrage bei VW, Toyota und Co. nach einem vergünstigten Preis kann sich auf jeden Fall lohnen.

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Lesetipp

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Sparpotentiale Ihnen die Elektroauto-Sonderregelungen mitbringen.

Was war das Ziel der Förderung für Hybrid- und E-Fahrzeuge?

Mit der Förderung für Hybrid- und E-Fahrzeuge im Rahmen des Umweltbonus hatte die Bundesregierung das Ziel, den Kauf oder Umstieg auf die E-Mobilität attraktiver zu gestalten, um nachhaltig die CO₂-Emissionen im Verkehr zu senken. Seit der Einführung im Jahr 2016 zahlte der Staat etwa 10 Milliarden Euro als Hybrid-Bonus oder E-Auto-Bonus aus.

3 weitere Möglichkeiten für die E-Mobilitätsförderung

 

Kfz-Steuerbefreiung

      • Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit.
      • Nach Ablauf der Steuerbefreiung oder ab 2031 wird die Kfz-Steuer für Elektroautos nach deren Gesamtgewicht berechnet. Dennoch profitieren E-Auto-Fahrer von einem reduzierten Satz, der im Vergleich zu Verbrennern 50 % ausmacht.
      • Plug-in-Hybride haben keine Steuervorteile in Hinblick auf eine gänzliche Befreiung, da sie von Anfang an steuerpflichtig sind.
      • Allerdings ergeben sich Steuervorteile bei Plug-in-Hybride durch die geringeren CO₂-Emissionen im Vergleich zu reinen Verbrennern, wodurch die Kfz-Steuer insgesamt niedriger ausfällt.

Lohnsteuervorteile

      • Das 2016 eingeführte und 2019 verlängerte Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität gewährt weiterhin bis Ende 2030 steuerliche Vorteile über die Lohnsteuer. Das gilt für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
      • Steuerfrei sind das Aufladen privater oder dienstlicher (Hybrid-)Elektrofahrzeuge im Betrieb sowie die zeitweise Nutzung betrieblicher Ladestationen.
      • Wird eine Ladesäule dem Arbeitnehmer von Arbeitgeber dauerhaft kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung gestellt, fällt auf den geldwerten Vorteil eine Pauschallohnsteuer von 25 % an.
      • Für Dienst-E-Fahrzeuge und Hybrid-Autos entsteht ferner ein steuerlicher Vorteil, wenn dieser auf eigene Kosten zu Hause geladen wird.
      • Die Auslagen lassen sich steuerfrei erstatten: 30 EUR monatlich für E-Autos und 15 EUR für Plug-in-Hybride, sofern das Fahrzeug auch im Betrieb geladen wird.
      • Ohne Lademöglichkeit im Unternehmen erhöht sich die Pauschale auf 70 EUR für Elektrofahrzeuge und 35 EUR für Plug-in-Hybride.

    THG-Quote

        • Die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) ermöglicht es Elektrofahrzeughaltern, durch den Verkauf von THG-Zertifikaten an Mineralölunternehmen eine jährliche Prämie zu erhalten.
        • Besitzer von E-Autos und Ladesäulen können ihren gesparten CO₂-Anteil an Unternehmen verkaufen und so eine finanzielle Vergütung erhalten. Die Förderung gilt nicht für Hybrid-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride sowie Verbrenner.
        • Der Verkauf von THG-Zertifikaten wird von Dienstleistern, Stromanbietern oder Automobilclubs organisiert.
        • Die Prämienhöhe variiert und lag im Jahr 2023 bei etwa 300 EUR. Um die beste Auszahlung zu erhalten, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter in Vergleichsportalen.
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    Wissen-to-go

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Ist das nicht ohne Weiteres möglich, müssen sie, um die vorgegebenen CO₂-Ziele zu erreichen, die CO₂-Einsparungen von Fahrern eines elektrischen Autos als Zertifikate erwerben.

    Umweltbewusst fahren und von unserer Förderung für Hybrid-Fahrzeugen profitieren

    Möchten Sie auf ein Hybrid-Fahrzeug umsteigen oder fahren bereits eines, halten wir bei Verti die passende Absicherung für Sie bereit. Unsere Hybridautoversicherung ist speziell auf die Anforderungen von Hybrid-Fahrzeugen zugeschnitten und sorgt für einen umfangreichen Schutz. Zusätzlich zu Ihrem günstigen Tarif stehen Ihnen zahlreiche Zusatzoptionen zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell und flexibel gestalten.

    Besonders attraktiv: Ihre Fahrerfahrung in einem Fremdfahrzeug oder die Anmeldung als Zweitwagen können Sie sich auf die SF-Klasse anrechnen lassen. Außerdem erhalten Sie eine Förderung Ihres Hybrid-Fahrzeugs mit unserem CO₂-Rabatt und sparen bis zu 10 %, wenn der CO₂-Ausstoß Ihres Fahrzeugs unter 110 Gramm pro Kilometer liegt. So profitieren Sie doppelt – finanziell und umweltfreundlich.

     

    Ihre Vorteile der Verti Förderung für Hybrid- und E-Autos im Überblick:

        • Aktueller Rabatt für E-Autos
        • Abschleppservice bei leerem Akku
        • Umfassender Schutz für Elektroautos
        • Absicherung bei Diebstahl des Ladekabels
        • Unbegrenzte Deckung bei Kurzschluss-Folgeschäden an der Akkuverkabelung

    *Aktionsbedingungen

    Häufige Fragen zur Förderung für Hybrid- und E-Autos

    Sie haben noch Fragen zur Förderung für Hybrid- und E-Autos? Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen hier.

    Sind E-Autos steuerfrei?

    Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind bis zum 31.12.2030 für bis zu sieben Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt ebenso für Gebrauchtwagen, solange seit der Erstzulassung noch keine zehn Jahre vergangen sind. Auch umgerüstete Verbrennerfahrzeuge profitieren von der Steuerbefreiung, sofern sie auf Elektroantrieb umgestellt wurden.

    Welche Förderung gibt es für Hybrid?

    Bis zum 01. Januar 2023 gab es eine staatliche Förderung für Hybrid-Fahrzeuge. Diese wurde allerdings gestoppt. Ende 2023 fiel der Umweltbonus auch für E-Autos weg. Eventuell bestehen Fördermöglichkeiten durch regionale Programme von Gemeinden oder Kommunen. Alternativ können Steuer- oder Lohnsteuervorteile greifen. Für E-Autos besteht die Option auf die THG-Prämie. Einen CO₂-Rabatt sichern sich Fahrer von Hybriden mit der Hybridautoversicherung von Verti.

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