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Autoversicherung Zusatzoption

Fahrerschutz
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Die individuelle Kfz-Unfallversicherung

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Kostenübernahme für den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall

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Für Pkw, Lieferwagen und Wohnmobile buchbar

 

Die Fahrerschutz-Versicherung von Verti – damit jeder im Fahrzeug optimal abgesichert ist

Nach einem Unfall mit Personenschäden richten die Mitfahrer ihre Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Fahrer dagegen geht leer aus, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Wir lösen das Problem: Unsere Fahrerschutz-Versicherung erstattet bei einem selbstverschuldeten Unfall, z. B. den Verdienstausfall, die Folgekosten oder das Schmerzensgeld. Neben diesen Leistungen kümmern wir uns auch um die Versorgung von Kindern und mitgeführten Haustieren. So können Sie sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.

Für wen ist der Fahrerschutz besonders sinnvoll?

Eine Fahrerschutz-Versicherung lohnt sich prinzipiell für jeden, zumal die Kosten für diese Zusatzleistung in der Regel relativ niedrig sind. Empfehlenswert ist sie aber vor allem für Personen, die keine sonstige Absicherung haben. Wer dagegen schon eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen und sich eingehend beraten lassen. Haben Sie weitere Fragen zum Fahrerschutz? Dann melden Sie sich bei uns, wir erstellen Ihnen ein Angebot und beraten Sie gern.

Wann kann der Fahrerschutz in Anspruch genommen werden?

Der Fahrerschutz tritt ein, wenn der berechtigte Fahrer durch einen Unfall Schaden nimmt, wenn dieser beim Lenken des Fahrzeuges entstanden ist. Verti bietet diese Deckung bei Pkw, Lieferwagen und Wohnmobilen an.

Welche Leistungen sind in der Fahrerschutz-Versicherung versichert:

  • Deckungssummen: 15 Mio. pro Versicherungsfall bei ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen Dauer innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall
  • Verdienstausfall: Ja
  • Haushaltshilfen: Ja
  • Schmerzensgeld: Ja
  • Behindertengerechter Umbau: Ja
  • Hinterbliebenenrente: Ja
  • Pflegekosten: bis maximal 5000,00 Euro monatlich
  • Sonstiges: Ist im Schadenfall ein Dritter dem berechtigten Fahrer gegenüber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Leistung verpflichtet (z. B. Unfallgegner, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber), gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor, wenn und soweit sie für ihn in zumutbarer Weise durchsetzbar sind.

Hier bleiben keine Fragen offen

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