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Motorrad-Beifahrer – ist er mitversichert?

2 Min Wer sich an die Bestimmungen hält, fährt auch zu zweit sicher.Für Kinder auf dem Sozius gelten spezielle Auflagen.

Motorrad-Beifahrer

Die schönsten Dinge im Leben machen gleich doppelt so viel Spaß, wenn man seine Freude mit jemandem teilen kann. So ist das auch beim Motorradfahren. Viele Paare verbindet das gemeinsame Erlebnis, entspannt über den Asphalt zu rauschen und neue Ziele zu erkunden. Auch Kinder lieben es, Motorrad zu fahren. Man ist glücklich, man ist mobil, man ist frei – aber ist man auch rundum versichert?

Motorrad-Beifahrer mitnehmen – was ist zu beachten?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf man beim Motorradfahren einen Beifahrer dabei haben, ohne dass Einschränkungen beim Versicherungsschutz befürchtet werden müssen:

  • Das Motorrad ist zugelassen und hat gültige Nummernschilder.
  • Es besteht eine Haftpflichtversicherung.
  • Fahrer und Sozius sind mit einem Helm ausgerüstet.
  • Beide Motorrad-Nutzer sind mit Schutzkleidung unterwegs.
  • Das Motorrad hat Fußrasten und Haltegriffe für den Beifahrer, die dieser auch erreicht.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Sozius durch die Motorradversicherung  ebenfalls und in vollem Umfang gegen Personen- und Sachschäden abgesichert. Allerdings kann die Versicherung den Halter des Fahrzeugs in die Pflicht nehmen, wenn er einen Unfall durch Trunkenheit verursacht, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsch handelt.
Eine weitere Einschränkung betrifft die von Beifahrern eventuell auf dem Motorrad mitgeführten Wertgegenstände. Für sie haftet die Kfz-Police des Unfallverursachers. Allerdings greift der Schutz nicht bei Sachen, die man nicht üblicherweise bei sich hat. Das bedeutet: Gehen Smartphone, Sonnenbrille oder Kleidung des Beifahrers bei einem Unfall kaputt, werden diese Gegenstände nicht von der Versicherung ersetzt. Es gibt allerdings Versicherungen, bei denen die Schutzkleidung und der Helm mitversichert sind.<

Kind als Motorrad-Beifahrer – spezielle Regelungen berücksichtigen

Spezielle Regelungen schreibt die StVO für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad vor. Sie benötigen zwingend einen speziellen Sitz, um mitfahren zu dürfen. Außerdem müssen sie entsprechend ihrer kürzeren Beine und Arme Fußrasten und Handgriffe erreichen können. Andernfalls ist es strikt untersagt, Kinder unter 7 Jahren auf dem Motorrad mitfahren zu lassen. Ein passender Helm und gute Schutzkleidung speziell für kleine Beifahrer verstehen sich von selbst.
Tipp: Auf Nummer sicher geht man als Motorrad-Halter, wenn man zusätzlich eine Insassenunfallversicherung – oft verkürzt als Insassenversicherung bezeichnet – abschließt. Gerade für Vielfahrer ist diese Police eine gute Option. Mitfahrende Personen sind damit im Falle eines Unfalls vor den finanziellen Folgen bei Invalidität oder Tod geschützt. Der große Vorteil besteht darin, dass sie im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann einspringt, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde.

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