Verbrenner-Aus ab 2035: Worauf jetzt zu achten ist

Bereits Ende Oktober des vergangenen Jahres haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein Zulassungsverbot für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 geeinigt. Eine formelle Abstimmung unter den Abgeordneten im EU-Parlament hat dieses Verbot nun offiziell bestätigt. Die Entscheidung wirft bei Verbrauchern Fragen auf. Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG hat die Antworten und beleuchtet im Kurzinterview, worauf Autobesitzer jetzt achten sollten.

Ist der Kauf eines Neufahrzeuges mit Verbrennungsmotor noch ratsam?

Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass Kraftfahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb voraussichtlich auch nach 2035 einen großen Anteil des täglichen Verkehrs auf Deutschlands Straßen ausmachen werden. Ein allgemeines Fahrverbot, auch für Gebrauchtfahrzeuge mit Diesel-, Benzin- oder Hybridantrieb, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zudem beträgt die durchschnittliche Haltedauer eines Pkw in Deutschland acht bis neun Jahre und das Verbrenner-Verbot tritt erst in zwölf Jahren in Kraft. Somit können sich Verbraucher aktuell noch ohne Bedenken für ein Fahrzeug mit effizientem sowie schadstoffarmem Verbrennungsmotor entscheiden.

E-Fahrzeug als Alternative – Sollte man sich jetzt ein E-Auto kaufen oder noch warten?

Die Entscheidung für den Erwerb eines E-Fahrzeuges ist nach wie vor auch maßgeblich von der persönlichen Situation abhängig. Das Zauberwort hierbei lautet: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Verbraucher, die eine private Ladestation besitzen oder diese bei sich installieren lassen können, fällt der Umstieg auf ein E-Fahrzeug leichter. Wer jedoch auf öffentliche Ladestellen angewiesen ist und auf eine große Reichweite wert legt, der sollte aktuell mit dem Kauf eines E-Autos noch warten. Es ist zu erwarten, dass die Infrastruktur für Ladesäulen in den kommenden Jahren stark ausgebaut wird und auch das Angebot an bezahlbaren E-Modellen weiterwächst.

E-Fahrzeug vs. klassischer Verbrenner: Welche Unterschiede in Sachen Unterhaltskosten gibt es?

Wer sich ein E-Fahrzeug zulegt, kann gleich mehrfach profitieren und sparen. Im Gegensatz zu Verbrennern sind für das Halten eines E-Fahrzeuges keine Kfz-Steuern zu zahlen. Dazu kommt, dass sich Verbraucher über eine Förderung des Bundes beim Kauf eines E-Fahrzeuges freuen können. Bis 40.000 Euro Nettolistenpreis beträgt diese 4.500 Euro. Hinzu kommt noch ein Herstelleranteil von 2.250 Euro.

Als besonderes Extra können E-Autofahrer mit jedem zurückgelegten Kilometer Geld verdienen. Möglich macht dies die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote). Auch die anfallenden Inspektionskosten bei E-Fahrzeugen sind geringer.

Mit Blick auf die Versicherungskosten kann man durch besondere Angebote für E-Fahrzeuge im Vergleich zu entsprechenden Verbrenner-Modellen bei vielen Anbietern ebenfalls sparen. Als Beispiel ist hier unter anderem der CO2-Rabatt in Höhe von bis zu zehn Prozent auf Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zu nennen, den die Verti Versicherung offeriert.

Wie wird sich die EU-Entscheidung auf das Versicherungsangebot für E-Fahrzeuge auswirken?

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die deutschen Versicherungsgesellschaften nach der jüngsten EU-Entscheidung noch intensiver mit speziellen Leistungsinhalten sowie Rabatten für E-Fahrzeuge beschäftigen werden, um den sich verändernden Bedürfnissen der Kunden auch in Zukunft gerecht werden zu können.

Weitere Informationen zum Versicherungsangebot für E-Fahrzeuge der Verti Versicherung AG sind unter www.verti.de/elektroautoversicherung/ abrufbar.

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