Mini Rider: Kinder als Motorrad-Beifahrer

Den Nachwuchs sicher mitnehmen

Wer leidenschaftlich gerne Motorrad fährt, steckt mit seiner Begeisterung oft auch den Nachwuchs an. Gerade wenn die Eltern Biker sind, wollen Kinder oft früh auf den Sozius. Allerdings ist auch klar, dass das Verletzungsrisiko beim Motorradfahren deutlich höher ist als beim Autofahren. Eltern sollten daher gut abwägen, ob sie ihre Kinder mitfahren lassen – und auf jeden Fall grundlegende Regeln beachten, damit die Tour möglichst gefahrenfrei verläuft und bereits der erste Ausflug in guter Erinnerung bleibt.

Passende Schutzausrüstung ist ein Muss

„Ein Helm ist auch für Beifahrer selbstverständlich Pflicht und dieser sollte immer neuwertig sein, da man bei gebrauchten Helmen nie weiß, ob dieser durch Unfälle oder auch nur Herunterfallen bereits beschädigt ist – bereits kleine Risse gefährden die Stabilität des Helms und damit die Sicherheit“, erläutert Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG. „Und es muss zwingend ein Motorradhelm sein, da Fahrradhelme hier keinen ausreichenden Schutz bieten.“ Da die Hals- und Nackenmuskulatur bei Kindern noch nicht voll ausgeprägt ist, sollte das Gewicht zudem möglichst gering sein. „Außerdem sollte der kleine Begleiter den Helmverschluss selbst öffnen können“, ergänzt der Kfz-Experte.

Wichtig bei Motorradkleidung: Sie sollte immer die passende Größe haben, da zu kleine oder zu große Bekleidung nur begrenzt vor Verletzungen schützt. Diese könne auch im Second-Hand-Laden erworben werden, wenn sie unbeschädigt ist. „Sinnvoll ist außerdem ein Nierengurt mit seitlichen Halteschlaufen, den der Fahrer über seiner Bekleidung anlegt – damit das Kind sich gut festhalten kann.“

Wer vorher spricht, hat später mehr Spaß

Die Verantwortung dafür, ob ein Kind auf dem Motorrad mitfahren darf, tragen die Eltern. „Aber auch das Kind sollte sich selbst zutrauen mitzufahren“, rät Alexander Held. „Wenn die Fahrt später gut verlaufen soll, ist es wichtig, dass Eltern vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen, zum Beispiel, wo das Kind sich festhalten soll und wie es sich bei Kurven zu verhalten hat.“

Immer sichergestellt sein sollte, dass Fahrer und Beifahrer miteinander kommunizieren können – damit das Kind Bescheid geben kann, falls es Durst hat oder auf die Toilette muss: „Wenn es keine Möglichkeit gibt, per Gegensprechanlage oder Bluetooth-System miteinander zu sprechen, kann ein vereinbartes Klopfzeichen vermitteln, dass der Fahrer kurz an die Seite fahren und mit dem Kind reden sollte.“

Fahrweise anpassen

Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwerer als Erwachsenen, beim Motorradfahren mit den auf sie einwirkenden Kräften zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich stärker mitarbeiten. „Entsprechend sollte der Fahrer deutlich vorsichtiger beschleunigen und bremsen. Außerdem ist es wichtig, sich langsam heranzutasten und zunächst einige kurze Probefahrten zu machen.“ .

Kinder-Soziussitz ist für jüngere Kinder Pflicht

Rein rechtlich ist die Mitnahme von Kindern kein Problem: Die Straßenverkehrsordnung schreibt kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Vielmehr ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss dazu in der Lage sein, sich ausreichend festzuhalten und mit den Füßen die Fußrasten erreichen können.

„Oft ist das zwischen acht und zehn Jahren der Fall – das ist allerdings sehr stark vom einzelnen Kind abhängig“, so Alexander Held. „Und wenn der Beifahrer jünger als sieben Jahre alt ist oder die Füße nicht bis zu den Fußrasten reichen, ist ein sogenannter Kinder-Soziussitz verpflichtend. Diese haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation.“ Außerdem müsse durch Radverkleidungen oder Ähnliches dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können

Ist der Beifahrer mitversichert?

Die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen für das Kind zu treffen, liegt im Interesse aller Eltern. Aber auch auf Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat ein verletzter Beifahrer nur dann einen unverminderten Anspruch, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden. Das heißt, der Beifahrer muss sich bei einem Unfall unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn fehlende oder mangelhafte Schutzkleidung zu der erlittenen Verletzung beigetragen hat. Bei minderjährigen Beifahrern haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Schutzkleidung getragen wird.

Weitere Informationen zum Versicherungsangebot der Verti Versicherung AG sind unter https://www.verti.de abrufbar.

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