Die Autoversicherung
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Teilkasko: Vorteile und Leistungen
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Bei der Kaskoversicherung können Sie zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen. Die Teilkaskoversicherung greift im Schadenfall an Ihrem Fahrzeug nur dann, wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. Eine Vollkasko-Versicherung deckt hingegen auch selbstverursachte Schäden ab.
Die Teilkasko von Verti bietet:
Umfassenden Basis-Schutz bei Wildunfall, Elementarschäden, Diebstahl/Raub, Glasbruch, Brand und Explosion
Klassik-Schutz bei Tierunfällen, Folgeschäden bei Maderbiss und Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen können.
Im Premium-Schutz übernehmen wir die Kosten für den Austausch des Schlosses, wenn der Autoschlüssel gestohlen wird.
Sie haben die Wahl zwischen einer Grundabdeckung in unserer Basis-Produktlinie, über eine erweiterte Abdeckung in der Klassik-Produktlinie bis hin zum Rund-um-Schutz mit der Premium-Produktlinie
| Kfz-Haftpflicht + TeilkaskoBasic 
 | Kfz-Haftpflicht + TeilkaskoKlassik 
 | Kfz-Haftpflicht + TeilkaskoPremium 
 | 
|---|---|---|
| Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal | ||
| Deckungssumme bei Personenschäden 15 Mio. Euro | ||
| Mallorca-Police | ||
| Eigenschadendeckung | ||
| Neupreisentschädigung | ||
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bei Totalschaden/-verlust | ||
| Bestimmte fest verbaute Fahrzeugteile | ||
| Verzicht Abzug "neu" für "alt" | ||
| Schäden durch Tiere | ||
| Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag etc. | ||
| Schäden durch Lawinen | ||
| Schäden durch Brand und Explosion | ||
| Entwendung, Raub und Diebstahl | ||
| Glasbruch | ||
| Kurzschlussschäden | ||
| Ersatz von Betriebsmitteln | ||
| Beilackierung nach Beschädigung des Autos | ||
| Ersatz der Feinstaubplakette nach Windschutzscheibenschaden | ||
| Schäden durch grobe Fahrlässigkeit | ||
| Folgeschäden nach Tierbiss | ||
| Schlossänderungskosten bei Entwendung von Autoschlüsseln | ||
| Mitversicherung von Dashcams | ||
| Übernahme von Entsorgungs-, Überführungs-, und Zulassungskosten nach Totalschaden | ||
| Reduzierung des Selbstbehaltes bei einem Schaden mit einem Carsharing-Auto auf die vereinbarte Selbstbeteiligung | ||
| Versicherungsschutz auf Fähren und Schiffen | ||
| Autoinhaltsversicherung | ||
Wann ist die Teilkasko-Versicherung sinnvoll?
Ob Sie sich für eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung entscheiden, hängt in erster Linie von Ihrem Budget ab sowie davon, was für ein Auto Sie fahren. Für Gebrauchtwagen, die älter als 8 Jahre sind, empfehlen wir die günstigere Teilkasko-Versicherung. Ist Ihr Kfz zwar älter, aber trotzdem sehr wertvoll, können Sie sich natürlich auch für einen Rundum-Schutz durch eine Vollkasko entscheiden. Liegt der Restwert Ihres gebrauchten Kfz unter 1.000 Euro, können Sie auf eine Kaskoversicherung sogar ganz verzichten.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung entschädigt die Kfz-Teilkaskoversicherung bei Schäden, auf die Sie keinen Einfluss haben. Dazu zählen:
Elementarschäden:
Das sind Schäden, die durch Wettereinflüsse, wie Hagel, Sturm, Blitzeinschlag oder Hochwasser, verursacht werden.
Diebstahl und Raub:
Wird Ihr Auto gestohlen, zahlt die Teilkasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Bei Einbruch in Ihr Fahrzeug kommt Sie für die entstandenen Schäden auf. Sie ersetzt auch fest verbaute Teile, wie zum Beispiel ein Autoradio. Wird nichts geklaut und nur das Auto beschädigt, gilt das als Vandalismus. Dieser Schaden wird von der Teilkasko-Versicherung nicht übernommen, sondern nur von der Vollkasko-Versicherung.
Wildunfall:
Zusammenstöße mit Wildtieren, wie Rehen, Wildschweinen oder Hasen, sind abgesichert. Geschieht ein Unfall mit einem Tier, das nicht in diese Kategorie gehört, zum Beispiel mit einer Katze oder einem Pferd, ist dieser nicht im Grundschutz der Teilkasko enthalten.
Glasbruch:
Wird eine Autoscheibe zum Beispiel durch Steinschlag beschädigt, können Sie für die Reparaturkosten die Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehmen.
Brand und Explosion:
Entsteht am Auto beispielsweise durch einen Kabelbrand oder einen Kurzschluss Feuer, kommt Ihre Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.
Es ist auch möglich, den Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Teilkasko-Versicherung zu erweitern. Haben Sie einen Unfallschaden, weil Sie zu schnell gefahren sind, gilt das als grob fahrlässig. Im Grundschutz der Teilkasko haben Sie dann keine Ansprüche. Mit dem erweiterten Versicherungsschutz ist der Fall der groben Fahrlässigkeit jedoch auch abgedeckt.
Die Erweiterung umfasst auch Tierunfälle aller Art, nicht nur Wildunfälle. Auch Marderschäden oder -bisse und daraus folgende Schäden können Sie dabei geltend machen. Im Falle eines Totalschadens gilt die Neuwertentschädigung oder der Kaufwertersatz länger, wenn Sie sich für einen erweiterten Versicherungsschutz entscheiden.
Durch eine sogenannte Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt haben Sie die Möglichkeit, Ihren Teilkasko-Versicherungsbeitrag so niedrig wie möglich zu halten. Durch den Selbstbehalt reduziert sich also die Versicherungsprämie Ihrer Autoversicherung. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, im Schadenfall die festgelegte Summe selbst dazuzuzahlen.
Wie viel Ihre Teilkaskoversicherung letztendlich kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben Fahrzeugmodell und -klasse berücksichtigt der Versicherer unter anderem auch Ihre Regionalklasse sowie Ihre Kilometerleistung pro Jahr. Aber auch das Alter der Fahrer entscheidet mit: Liegt es unter 25 Jahren, wird das Risiko höher eingeschätzt und die Prämie steigt.
Die Schadenfreiheitsklasse wird übrigens bei der Teilkaskoversicherung nicht berücksichtigt, diesen Rabatt erhalten Sie nur bei der Vollkaskoversicherung.
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