Häufige Fragen

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Sonstiges

Wo stehen im Fahrzeugschein die notwendigen Informationen?

Wir nehmen Ihnen das Suchen ab. Machen Sie einfach ein Foto von dem Fahrzeugschein und unser Tarifrechner erkennt alle relevanten Informationen.

Wo finde ich die AKBs?

Das Kleingedruckte halten wir natürlich nicht geheim. Sie finden die AKBs HIER.

Wie funktioniert Freunde werben Freunde?

Wir freuen uns, wenn Sie ihren Freunden von uns erzählen. Alle Informationen zum Freunde-Werben-Programm finden Sie HIER.

Was muss ich beim Verkauf meines Fahrzeugs beachten?

Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug selbst abzumelden und es ohne Nummernschilder zu übergeben. Wir werden dann von der Zulassungsbehörde über die Abmeldung informiert und können Ihren Vertrag beenden. Erst ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen.
Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen und es noch angemeldet ist, senden Sie uns bitte ein Bild des Kaufvertrages über unseren Dokumenten Upload.

Kann ich mein Fahrzeug auch online anmelden?

Seit dem 01. Oktober 2019 gibt es bei einigen Zulassungsbehörden die Möglichkeit, das Fahrzeug online an- oder umzumelden. Es gibt aber auch weitere Dienstleistungen über den Online-Weg, wie beispielsweise Adressänderung, Abmeldung, Wiederzulassung oder Umschreibung bei Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme.

Im Regelfall ist auf der Website der entsprechenden Zulassungsbehörde genau beschrieben, wie man die Anträge online richtig ausfüllt und welche Unterlagen benötigt werden.

Unser Tipp: Die Online-Zulassung von Kroschke. Für nur 139 Euro kümmern sich die Experten schnell und einfach um die Zulassung des Fahrzeugs. Auf der Website wird der Vorgang Schritt für Schritt erklärt. Innerhalb weniger Tage oder per Express innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie mit Kroschke das neue Kennzeichen. Sie wollen mehr darüber erfahren?

Dann klicken Sie hier und prüfen Sie direkt, ob die Online-Zulassung von Kroschke auch in Ihrer Region für Ihr Fahrzeug angeboten wird.

Für eine erfolgreiche Online-Zulassung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID-Online-Funktion.
Sie benötigen die zugehörige PIN für Ihren Personalausweis.
Ein Kartenlesegerät ist notwendig, um die Daten des Personalausweises an die Behörde zu übermitteln. Alternativ können Sie diesen Schritt auch mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Ausweis-App der Bundesregierung durchführen.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach dem 01. Januar 2015 in Deutschland erfolgt sein, da erst ab diesem Datum Zulassungsbescheinigungen (Teil I) mit dem erforderlichen Sicherheitscode ausgestellt wurden.”

Noch Fragen?

Persönlich für Sie da.

... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

Mo-Fr: 8-19 Uhr

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