Häufige Fragen

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Schaden

Wie melde ich einen Schaden?

Sie können einen Schaden über folgende Wege melden:

Per E-Mail an schaden@verti.de
Telefonisch im Inland unter 030 – 890 003 001
Telefonisch im Ausland 030 – 890 003 069
Online über unser Schadenformular

Alle Informationen erhalten Sie auch unter www.verti.de/schaden-melden/

Wie kann ich mich abschleppen lassen?

Auf unserer Schutzbrief-Seite finden Sie alle Details.

Wie schicke ich Unterlagen zu Verti?

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen per E-Mail oder Post an Verti zu senden. Bitte geben Sie stets Schadennummer, Vertragsnummer oder das Kennzeichen an.

Die E-Mail-Adresse lautet: schaden@verti.de
Die Postanschrift lautet: Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow

Sie haben von uns einen Gutschein für Ihre Selbstbeteiligung erhalten und nun einen Schaden?

Schicken Sie uns den Gutscheincode einfach per E-Mail an schaden@verti.de. Geben Sie dabei bitte immer auch die Schadennummer und den Gutscheinwert an. Nur so können wir eine automatische Verrechnung im Rahmen der Schadenregulierung sicherstellen. Bitte prüfen Sie vorab, ob der Gutschein noch gültig ist. Jeder Gutschein kann außerdem nur einmal eingelöst werden.

Sie haben nach Ihrer Schadenmeldung nichts mehr von uns gehört?

Kein Grund zur Sorge. Sofern wir durch Ihre Schadenmeldung alle notwendigen Informationen zu dem Schadenfall erhalten haben, kommen wir nur auf Sie zurück, wenn im Laufe der Bearbeitung doch noch Fragen aufkommen sollten. Fehlen uns noch Unterlagen, erinnern wir natürlich an die Übersendung. In manchen Fällen dauert die Aktenprüfung auch einfach länger. Wir bitten an dieser Stelle um etwas Geduld.

Sollte man einen unverschuldeten Schaden melden?

Ja, ein Unfall sollte grundsätzlich gemeldet werden! Besonders wichtig ist das, wenn sich die Unfallbeteiligten über die Haftung uneinig sind.
Die Schadenmeldung sollte in jedem Fall das Schadendatum, Lichtbilder vom Unfallort und den Schäden sowie das polizeiliche Aktenzeichen enthalten. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie selbst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung bereits Ansprüche gestellt haben.

Wie komme ich an die Daten der gegnerischen Versicherung, um meine Ansprüche dort geltend zu machen?
Mit dem Kennzeichen des Unfallgegners und dem Schadendatum können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 2600 die Daten der gegnerischen Haftpflichtversicherung erfragen. Die Anfrage können Sie auch online unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular stellen.

Was brauche ich im Schadenfall bei der Schadenmeldung?

Bei der Schadenmeldung ist es wichtig, so viele Daten wie möglich zur Hand zu haben. Wir benötigen in jedem Fall das Schadendatum mit Uhrzeit, den Schadenort, die Daten der Beteiligten (auch von Zeugen) und ggf. die polizeiliche Unfallaufnahme. Fotos von der Unfallstelle und den Schäden sind ebenfalls immer hilfreich. Sollten Sie nicht sofort alle Unterlagen zur Hand haben, können Sie diese gern auch nachreichen. Bitte beachten Sie, dass die Schadenmeldung immer unverzüglich bei uns erfolgen sollte. Das geht besonders einfach online unter www.verti.de/schaden-melden/

Wann handelt es sich um einen Teilkasko-, Vollkasko- oder Haftpflichtschaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, denn sie deckt Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden ab. Im Zuge dessen regulieren wir nach Ihrer Meldung eigenständig die berechtigten Ansprüche und weisen unberechtigte Ansprüche zurück.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung umfasst Glasschäden, Brandschäden, Schäden durch Naturgewalten, Diebstahlschäden, Tierbissschäden und Schäden durch Kollision mit einem Tier. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Unfall- und Vandalismus ab. Dazu gehören auch die Fahrerfluchtschäden durch unbekannte Täter.

Welche Kosten werden u. a. in der Kasko erstattet und welche nicht?

  • Fahrzeugschaden: Soweit kein Totalschaden vorliegt, erstatten wir die Kosten für die sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges bis zum Wiederbeschaffungswert. Soll das Fahrzeug nicht repariert werden, kann der Reparaturbetrag auch fiktiv abgerechnet werden. Das heißt, die Reparaturkosten können netto ausgezahlt werden. Dies ist bei einer Finanzierung oder Leasing jedoch nur mit der Zustimmung der Bank oder des Leasinggebers möglich. Unabhängig von der Abrechnungsart, sind Ihre geltenden AKB zu beachten (z. B. Werkstattbindung)
  • Abschleppkosten: Haben Sie einen Schutzbrief oder eine Mitgliedschaft in einem Mobilclub abgeschlossen, wenden Sie sich bitte an diesen. Ist dies nicht der Fall, erstatten wir im Kaskoschadenfall die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, sofern kein Totalschaden vorliegt.
  • Ersatzwagen: In einigen Produktlinien erstatten wir die Kosten eines durch uns vermittelten Mietwagens der Gruppe A für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses nicht nutzen können. Aber auch, wer eine Produktlinie abgeschlossen hat, die diesen Service nicht beinhaltet, bleibt mit Verti mobil: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen, stellt Ihnen diese Werkstatt für die Reparaturdauer kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
  • Sachverständigenkosten: Sobald Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachtet werden muss, werden wir diesen für Sie beauftragen. An den Kosten eines von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens können wir uns nicht beteiligen.
  • Wildunfallbescheinigung: Wir erstatten die Kosten für die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung. Reichen Sie uns die Rechnung mit der Wildunfallbescheinigung zu Ihrem Schadenfall ein.
  • Standgebühren und Nutzungsausfall werden grundsätzlich nicht erstattet.

Hinweis: Je nach Version und Tarif Ihrer geltenden AKB kann es zu Unterschieden und Einschränkungen kommen.

Wann und an wen wird die Selbstbeteiligung gezahlt?

Wenn es zur Reparatur kommt, entrichten Sie die Selbstbeteiligung zumeist direkt an die Werkstatt. Bitte sprechen Sie die Vorgehensweise mit Ihrer Werkstatt ab. Wenn es zu einer Auszahlung des Schadens kommt, werden wir die Selbstbeteiligung von der Erstattungssumme abziehen. Bei der Autoinhaltsversicherung, der Campinginhaltsversicherung sowie beim Eigenschaden kann zusätzlich eine eigene Selbstbeteiligung anfallen.

Ab wann wird ein Schaden gestuft und wirkt sich somit auf meine Schadensfreiheitsklasse aus?

In der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung hängt die Beitragshöhe von der individuell erreichten Schadensfreiheitsklasse ab. Haftpflicht- und Vollkaskoschäden führen deshalb in der Regel zu Beitragserhöhungen. Sobald ein solcher Schadenfall bei uns angezeigt wird, müssen entsprechende Reserven für potenzielle Entschädigungsleistungen vorgehalten werden. Daher tritt die Stufung bereits mit der Meldung ein und nicht erst mit der Regulierung. Erfolgt keine Regulierung, wird die Stufung wieder gelöscht und die alte Schadenfreiheitsklasse wieder hergestellt.

Viele unserer Kunden schützen Ihre Schadenfreiheitsklasse mit dem Nix-Passiert-Tarif. Für einen Schadenfall im Jahr erfolgt dann keine Stufung des Vertrags. Lesen Sie hier , unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Wann bekomme ich mein Rückkaufangebot?

Die abschließende Schadenregulierung nimmt nicht selten einige Monate in Anspruch. Erst wenn sämtliche Ansprüche abgegolten oder zurückgewiesen wurden ist die Bearbeitung abgeschlossen. Erst im Anschluss prüfen wir, ob es sich für Sie lohnt, den Schaden zurückzukaufen. Liegen unsere Schadenaufwendungen unter 750,- €, bekommen Sie in jedem Fall ein Rückkaufangebot. Bei höheren Schadenaufwendungen können Sie dennoch ein Rückkaufangebot von uns anfordern. Wir prüfen für Sie, ob sich der Rückkauf lohnt. Sie können den Schaden natürlich auch im unwirtschaftlichen Fall zurückkaufen, wenn die Stufung nicht gewünscht wird. Dafür wenden Sie sich bitte ebenfalls nach Abschluss der Schadenbearbeitung an uns.

Häufige Fragen je nach Art des Schadens

Was ist bei einem Brandschaden zu beachten?

Melden Sie uns Ihren Brandschaden unverzüglich und teilen Sie uns den aktuellen Standort des Fahrzeuges mit. Benachrichtigen Sie ebenfalls umgehend die Polizei. Bitte übersenden Sie uns Ihre polizeiliche Anzeigebestätigung und Fotos vom Schadenort/Brandort. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zum weiteren Ablauf.

Was ist bei einem Diebstahlschaden zu beachten?

Melden Sie uns Ihren Fahrzeugdiebstahl unverzüglich. Benachrichtigen Sie ebenfalls umgehend die Polizei und übersenden Sie uns Ihre polizeiliche Anzeigebestätigung. Das gilt auch bei einem Einbruch in das Fahrzeug. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zum weiteren Ablauf.

Fotografieren Sie alle Schäden und erstellen Sie gegebenenfalls eine Liste mit den entwendeten Gegenständen. Reichen Sie diese sowohl bei uns als auch bei der Polizei ein.

Sofern „nur“ eine (Seiten)scheibe eingeschlagen wurde, fertigen Sie Fotos von den Beschädigungen an und lassen Sie die Scheibe durch eine Werkstatt ersetzen, um das Fahrzeug schnellstmöglich wieder nutzen zu können und eine Schadenausweitung zu vermeiden. Bitte beachten Sie eine eventuell bestehende Werkstattbindung.

Handelt es sich um einen größeren Schaden, halten Sie bitte vor der Einleitung von Reparaturmaßnahmen Rücksprache mit uns. Wir werden ggf. einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeuges beauftragen.

Ihren Schaden können Sie ganz bequem online melden – rund um die Uhr.

Was ist bei Verlust der Fahrzeugschlüssel zu beachten?

Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn Ihre Fahrzeugschlüssel verloren gegangen sind.

Unsere dringende Bitte an Sie: Stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit in einer geschlossenen Garage ab. Parken Sie das Fahrzeug nicht in der Nähe des Ortes, an dem Ihr Schlüssel abhandengekommen ist. Und lassen Sie zeitnah die Schlösser austauschen.

Was ist bei einem Wildschaden (Zusammenstoß mit einem Tier) zu beachten?

Gemäß unserer AKB ist bei einem Zusammenstoß mit einem Tier in jedem Fall unverzüglich die Polizei zu informieren. Soweit Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt wurde, reichen Sie uns diese bitte für die Schadenregulierung ein.

Weiterhin empfehlen wir, am Unfallort Fotos zu machen und den Schaden möglichst zeitnah zu melden. Online geht das rund um die Uhr!

Was ist bei einem Marderschaden/Tierbiss zu beachten?

Besonders wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass die zuständige Werkstatt den Schaden auf Fotos dokumentiert und die beschädigten Teile zur Beweissicherung aufhebt.

Die Fotos reichen Sie bitte bei uns ein. Liegt der Schaden unter 1.000 €, können Sie die Rechnung direkt zusammen mit den Fotos einreichen. Sind die Schadenkosten höher oder liegen Folgeschäden vor, benötigen wir neben den Bildern zunächst einen Kostenvoranschlag. Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Reparaturkostenübernahme. Dabei ist es möglich, dass wir vorab noch einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.

Bei Folgeschäden beachten Sie bitte die individuellen Regelungen Ihrer AKB.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Schadens, ob die Reparaturkosten des Schadens Ihre Selbstbeteiligung übersteigen. Falls nicht, können wir uns an Ihren Schadenkosten nicht beteiligen.

Ihre Schadenmeldung können Sie rund um die Uhr online erledigen.

Was ist bei einem Hagelschaden zu beachten?

Melden Sie Ihren Hagelschaden bitte schnellstmöglich – am besten direkt online. Anschließend meldet sich unser Kooperationspartner für einen Besichtigungstermin.

Der Hagel hat auch einen Glasschaden verursacht? Dann dokumentieren Sie den Schaden bitte mit Fotos, reichen diese bei uns ein und lassen Sie den Glasschaden gern vorab reparieren. Beachten Sie dabei bitte, ob mit uns eine Werkstattbindung vereinbart ist. Unser Tipp: Der Verti Glasschadenservice kommt zu Ihnen nach Hause! Bequemer geht´s nicht. Jetzt informieren >> 

 Wir bitten Sie für einen reibungslosen Ablauf folgendes zu beachten: 

  • Bitte waschen Sie Ihr Fahrzeug zeitnah vor dem Besichtigungstermin, so dass die Dellen gut sichtbar sind.
  • Bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein und etwas Zeit mit.
  • Unsere Partner übernehmen für Sie das komplette Abwicklungs- und Reparaturmanagement und bieten Ihnen eine Gesamtlösung. Bitte teilen Sie unserem Partner vor Ort mit, ob Sie die Reparatur Ihres Fahrzeuges wünschen oder den Schaden auf Grundlage der erstellten Kalkulation abrechnen möchten.

 Ein Hagelschaden kommt selten allein. Auf Grund des meist hohen Schadenaufkommens zu diesen Wetterereignissen, kann die Bearbeitung einige Tage dauern. Sofern Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist, bitten wir um etwas Geduld.

Was ist bei einem Sturmschaden zu beachten?

Melden Sie uns einen Sturmschaden bitte schnellstmöglich. Das geht ganz bequem online und damit rund um die Uhr. Wir beauftragen einen Kooperationspartner mit der Besichtigung Ihres Fahrzeuges.

Sturmschäden können in vielen Formen auftreten. So können z. B. Bäume oder Baumteile, Dachziegel, Gebäudebestandteile oder andere Gegenstände gegen Ihr Fahrzeug geweht werden. In vielen Fällen besteht eine Regressmöglichkeit gegen den Eigentümer der Gegenstände. Sammeln Sie deshalb möglichst viele Beweise und fotografieren Sie bitte die Umgebung, das Fahrzeug (mit dem Gegenstand) usw.

Wenn die Daten des Eigentümers ermittelt werden, können wir einen Regress gegen den Verursacher führen. Bei einem Erfolg haben Sie so die Möglichkeit, Ihre Selbstbeteiligung und eventuelle weitere Forderungen an den Verursacher bzw. dessen Versicherung zu richten.

Was ist bei einem Überschwemmungsschaden zu beachten?

Ist es zu einer Überschwemmung gekommen, melden Sie uns diese bitte schnellstmöglich. Das geht ganz bequem online und damit rund um die Uhr. Fotografieren Sie hierfür bitte auch den Schadenort der Überschwemmung. Wir beauftragen dann einen Sachverständigen mit der Besichtigung.

Wichtig: Versuchen Sie nicht direkt nach bzw. während der Überschwemmung, das Fahrzeug zu starten. So vermeiden Sie Folgeschäden.

Häufige Fragen für den Schadenfall im Ausland

Wie erfahre ich, wo das ausländische Fahrzeug versichert ist?

Wenn Sie Ansprüche direkt bei dem Versicherer des Schädigers stellen wollen, so erhalten Sie die Auskunft zum Versicherer bzw. zum zuständigen inländischen Schadenregulierungsbeauftragten des Versicherers über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0800 250 260 0 // Internet: www.zentralruf.de) bzw. dem Deutschen Büro Grüne Karte (http://www.gruene-karte.de/de/unfallmeldung/). Hier geben Sie einfach das Kennzeichen des Unfallgegners und das Schadendatum an und Sie erhalten in aller Regel sofort die entsprechenden Daten. Anschließend können Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche anzumelden.

Falls das Fahrzeug des Verursachers nicht in Deutschland zugelassen war, können Sie Ihre Ansprüche bei dem in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers geltend machen. Die Korrespondenz erfolgt dann in deutscher Sprache.

Sofern der Unfall im Ausland passiert ist, sollten Sie sich zunächst informieren, welche Schadensersatzansprüche es in dem jeweiligen Land gibt, bevor Sie Kosten verursachen (z.B. durch die Beauftragung eines Sachverständigen). Vielfach werden in anderen Ländern die in Deutschland üblichen Schadenpositionen nicht erstattet. Hierzu gehören nicht selten die Kosten eines Sachverständigen, eines Mietwagens oder Anwaltes.

Wer schleppt mein Fahrzeug im Ausland ab?

Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland nicht mehr fahrfähig ist, müssen Sie mit einem vorhandenen Schutzbrief oder Automobilclub klären, ob dieser das Fahrzeug in die nächste Werkstatt oder nach Deutschland bringt. Besprechen Sie die konkreten Bedingungen am besten direkt Ihrem Schutzbriefanbieter oder Automobilclub.
Falls Sie noch keinen Schutzbrief haben: Der Verti Schutzbrief hält Sie europaweit mobil.

Mit dem ausländischen Versicherer dauert es zu lange, was nun?

Sofern Sie für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, besteht auch immer die Möglichkeit, den Schaden zunächst über diese zu regulieren. Bitte beachten Sie jedoch die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Einschränkungen (eventuelle Werkstattbindung, vereinbarte Selbstbeteiligung, spätere Stufung o.Ä.).

Kann das Fahrzeug (noch) nicht nach Deutschland gebracht werden und Sie möchten den Schaden über die Kaskoversicherung geltend machen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Sollte es erforderlich sein, veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung auch im Ausland. Je nachdem, wo das Fahrzeug steht, beauftragen wir einen Partner vor Ort, der sodann den Sachverständigen beauftragt.

Gut zu wissen: Aufgrund der vielen Beteiligten und auch der unterschiedlichen Arbeitsweisen in einigen Ländern ist in diesen Fällen immer etwas Geduld gefragt. Nicht selten kann bereits die Besichtigung einige Wochen in Anspruch nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass sich Jemand vor Ort befindet, der den Zugang zum Fahrzeug gewähren sowie die Schlüssel und Fahrzeugpapiere vorlegen kann. Sollten Sie bereits vor der Besichtigung nach Deutschland zurückreisen, ist es notwendig, dass Sie einen Ansprechpartner vor Ort organisieren, der für den Sachverständigen zur Verfügung steht.

Sofern sich nach der Besichtigung ein Totalschaden ergibt, erfolgt die Veräußerung des Fahrzeuges immer über Sie selbst. Schutzbriefanbieter oder Automobilclubs transportieren diese Fahrzeuge nicht nach Deutschland zurück. Kann der Schaden repariert werden, können Sie dies vor Ort im Ausland vornehmen lassen, oder den Rücktransport des Fahrzeugs mit Ihrem Schutzbriefanbieter oder Automobilclub abstimmen.

Falls Sie noch keinen Schutzbrief haben: Der Verti Schutzbrief hält Sie europaweit mobil.

Ich habe einen Steinschlag/ Glasschaden im Ausland?

Bei einem Steinschlag oder eingeschlagenen Seitenscheibe bitten wir Sie die Schäden zu fotografieren. Sofern erforderlich können Sie diese sodann in einer Werkstatt vor Ort beheben lassen. Dabei gehen Sie jedoch zunächst in Vorleistung. Im Anschluss können Sie uns die Rechnung mit den Fotos von den Unfallschäden an schaden@verti.de zusenden. Bei einer bestehenden Kaskodeckung werden die Kosten unter Berücksichtigung einer eventuellen Selbstbeteiligung an Sie erstattet.

Bei Einbruch- oder Diebstahlsschäden ist auch immer die Polizei zu informieren und eine entsprechende Anzeige zu stellen. Den Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Rechnung ein.

Ich habe einen Kaskoschaden/ Wildunfall im Ausland?

Bitte machen Sie Fotos an der Örtlichkeit sowohl vom Fahrzeug als auch eventuellen Fremdschäden.

Kann das Fahrzeug (noch) nicht nach Deutschland gebracht werden und Sie möchten den Schaden über die Kaskoversicherung geltend machen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Sollte es erforderlich sein, veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung auch im Ausland. Je nachdem, wo das Fahrzeug steht, beauftragen wir einen Partner vor Ort, der sodann den Sachverständigen beauftragt.

Gut zu wissen: Aufgrund der vielen Beteiligten und auch der unterschiedlichen Arbeitsweisen in einigen Ländern ist in diesen Fällen immer etwas Geduld gefragt. Nicht selten kann bereits die Besichtigung einige Wochen in Anspruch nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass sich Jemand vor Ort befindet, der den Zugang zum Fahrzeug gewähren sowie die Schlüssel und Fahrzeugpapiere vorlegen kann. Sollten Sie bereits vor der Besichtigung nach Deutschland zurückreisen, ist es notwendig, dass Sie einen Ansprechpartner vor Ort organisieren, der für den Sachverständigen zur Verfügung steht.

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