Häufige Fragen im Schadenfall

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere FAQs in der Übersicht

Häufige Fragen je nach Art des Schadens

Häufige Fragen nach der Schadenmeldung

Häufige Fragen für den Schadenfall im Ausland

Unsere am häufigsten gestellten Fragen

Wie melde ich einen Schaden?

Sie können einen Schaden über folgende Wege melden:

Per E-Mail an schaden@verti.de
Telefonisch im Inland unter 030 – 890 003 001
Telefonisch im Ausland 030 – 890 003 069
Online über unser Schadenformular

Alle Informationen erhalten Sie auch unter www.verti.de/schaden-melden/

Wie kann ich mich abschleppen lassen?

Auf unserer Schutzbrief-Seite finden Sie alle Details.

Wie schicke ich Unterlagen zu Verti?

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen per E-Mail oder Post an Verti zu senden. Bitte geben Sie stets Schadennummer, Vertragsnummer oder das Kennzeichen an.

Die E-Mail-Adresse lautet: schaden@verti.de
Die Postanschrift lautet: Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow

Sie haben von uns einen Gutschein für Ihre Selbstbeteiligung erhalten und nun einen Schaden?

Schicken Sie uns den Gutscheincode einfach per E-Mail an schaden@verti.de. Geben Sie dabei bitte immer auch die Schadennummer und den Gutscheinwert an. Nur so können wir eine automatische Verrechnung im Rahmen der Schadenregulierung sicherstellen. Bitte prüfen Sie vorab, ob der Gutschein noch gültig ist. Jeder Gutschein kann außerdem nur einmal eingelöst werden.

Sollte man einen unverschuldeten Schaden melden?

Ja, ein Unfall sollte grundsätzlich gemeldet werden! Besonders wichtig ist das, wenn sich die Unfallbeteiligten über die Haftung uneinig sind.
Die Schadenmeldung sollte in jedem Fall das Schadendatum, Lichtbilder vom Unfallort und den Schäden sowie das polizeiliche Aktenzeichen enthalten. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie selbst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung bereits Ansprüche gestellt haben.

Wie komme ich an die Daten der gegnerischen Versicherung, um meine Ansprüche dort geltend zu machen?
Mit dem Kennzeichen des Unfallgegners und dem Schadendatum können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 2600 die Daten der gegnerischen Haftpflichtversicherung erfragen. Die Anfrage können Sie auch online unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular stellen.

Was brauche ich im Schadenfall bei der Schadenmeldung?

Bei der Schadenmeldung ist es wichtig, so viele Daten wie möglich zur Hand zu haben. Wir benötigen in jedem Fall das Schadendatum mit Uhrzeit, den Schadenort, die Daten der Beteiligten (auch von Zeugen) und ggf. die polizeiliche Unfallaufnahme. Fotos von der Unfallstelle und den Schäden sind ebenfalls immer hilfreich. Sollten Sie nicht sofort alle Unterlagen zur Hand haben, können Sie diese gern auch nachreichen. Bitte beachten Sie, dass die Schadenmeldung immer unverzüglich bei uns erfolgen sollte. Das geht besonders einfach online unter www.verti.de/schaden-melden/

Wann handelt es sich um einen Teilkasko-, Vollkasko- oder Haftpflichtschaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, denn sie deckt Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden ab. Im Zuge dessen regulieren wir nach Ihrer Meldung eigenständig die berechtigten Ansprüche und weisen unberechtigte Ansprüche zurück.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung umfasst Glasschäden, Brandschäden, Schäden durch Naturgewalten, Diebstahlschäden, Tierbissschäden und Schäden durch Kollision mit einem Tier. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Unfall- und Vandalismus ab. Dazu gehören auch die Fahrerfluchtschäden durch unbekannte Täter.

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... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

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