Häufige Fragen

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Kündigung

Bis wann muss ich meinen Vertrag kündigen?

Natürlich gar nicht ;-)
Sie können den Vertrag bis zu vier Wochen vor dem Versicherungsablauf kündigen. Nutzen Sie dazu am besten die Kündigungsfunktion.

Wann bestätigt Verti meine Kündigung?

Den Erhalt bestätigen wir, sobald wir die Kündigung bearbeitet haben. Am schnellsten geht es mit der Kündigungsfunktion.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?

Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht, den Versicherungsvertrag vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht der Autoversicherung haben Sie zum Beispiel

bei Erhöhung der Versicherungsprämie,
bei einem Fahrzeugwechsel,
im Schadenfall.

Bei einer Beitragserhöhung sowie im Schadenfall beträgt die Kündigungsfrist für die außerordentliche Kündigung in der Regel vier Wochen. Bei einem Fahrzeugwechsel geht die bestehende Autoversicherung erst einmal auf den Käufer über. Sie endet dann mit der Ummeldung, wenn der Käufer sich für eine andere Kfz-Versicherung entschieden hat.

Noch Fragen?

Persönlich für Sie da.

... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

Mo-Fr: 8-19 Uhr

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