Was ist ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?

Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht, den Versicherungsvertrag vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht der Autoversicherung haben Sie zum Beispiel

  • bei Erhöhung der Versicherungsprämie,
  • bei einem Fahrzeugwechsel,
  • im Schadenfall.

Bei einer Beitragserhöhung sowie im Schadenfall beträgt die Kündigungsfrist für die außerordentliche Kündigung in der Regel vier Wochen. Bei einem Fahrzeugwechsel geht die bestehende Autoversicherung erst einmal auf den Käufer über. Sie endet dann mit der Ummeldung, wenn der Käufer sich für eine andere Kfz-Versicherung entscheidet.

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