Schutzbrief
Wir halten Ihre Kunden mobil.
Pannenhilfe, Hilfe bei Krankheit und anderen Notfällen unterwegs
24h Notfallnummer
Sorgenfreie Mobilität – mit Verti
Unser Schutzbrief hilft bei Pannen, Krankheit und anderen Notfällen, die auf Reisen mit dem Fahrzeug eintreten können. Für einen vergleichsweise geringen Beitrag ergänzen Ihre Kunden sinnvoll den Versicherungsschutz, der üblicher Weise über die Leistungen der Mobilitätsgarantien der Fahrzeughersteller hinausgeht.
Die Leistungen des Schutzbriefs im Detail
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort:
Bei einer Panne oder einem Unfall übernehmen wir die Kosten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenfahrzeug ohne Begrenzung, sofern wir sofort nach Schadeneintritt informiert werden und wir die Hilfe organisieren.
Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall:
Bei einer Panne oder einem Unfall sorgen wir für die Bergung und tragen die entstehenden Kosten.
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall:
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden, kümmern wir uns darum und tragen dafür die Kosten.
Extra-Schutz für E-Fahrzeuge:
Als Panne gilt auch die Entladung des Antriebsakkus bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Leistungen, wenn der Schadenort mindestens 50 km vom Wohnort entfernt ist:
Wir zahlen bis zu 55,- € pro Tag für einen Mietwagen. Maximal aber für 7 Tage. Im Ausland maximal 385,- €, auch für weniger Tage.
Bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl übernehmen wir die Kosten für nötige Übernachtungen. Maximal 3 Nächte á 55,- € pro Übernachtung und Person.
Bei Wiederaunden nach Diebstahl im Ausland, bei Panne oder Unfall übernehmen wir die Unterstellkosten für bis zu zwei Wochen.
Zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges im Ausland kümmern wir uns um den Ersatzteilversand und übernehmen dafür die Kosten.
Kann das Fahrzeug nicht zeitnah in einer Werkstatt vor Ort repariert werden, sorgen wir im In- und Ausland für den Transport zu einer qualifizierten Werkstatt, z.B. am ständigen Wohnsitz.
Wir übernehmen die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt per Bahn (2. Klasse). Auch notwendige Taxifahrten von bis zu 30,- € werden bezahlt
Bei Unfall oder Diebstahl im Ausland helfen wir bei Verzollung oder Verschrottung und übernehmen die Verfahrensgebühren. Ausnahme: Zollbeträge und sonstige Steuern.
Bei Fahrunfähigkeit sorgen wir für die Abholung des Fahrzeuges. Bei Selbstabholung erstatten wir dem Versicherungsnehmer 0,30 €/ Entfernungskilometer zwischen Wohnsitz und Schadenort.
Bei Verlust eines im Ausland benötigten Dokumentes übernehmen wir die Kosten für Gebühren, die bei der Ersatzbeschaffung anfallen.
Bei Erkrankung während einer Reise im Ausland geben wir Auskunft über die ärztliche Versorgung und stellen, wenn nötig, Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt und dem Hausarzt her und übernehmen die Kosten für die Kontaktaufnahme.
Bei Verlust von Zahlungsmitteln im Ausland sorgen wir für Kontaktherstellung zur Hausbank: Ist dieses nicht innerhalb von 24 Stunden möglich, kann ein Darlehen von bis zu 1.500,- € pro Schadenfall ausgezahlt werden.
Bei einer Erkrankung, die länger als 14 Tage anhält, erstatten wir pro Schadenfall bis zu 520,- € der Kosten von Anfahrt und Übernachtung einer des Versicherungsnehmers nahe stehenden Person.
Bei einer Reise im Ausland tragen wir die Kosten für den Versand von dringend notwendigen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die vor Ort nicht erhältlich sind und für die keine Einfuhrbeschränkung bestehen.
Bei Erkrankung oder Tod des Versicherungsnehmers auf Reisen organisieren wir eine Begleitperson und übernehmen die Kosten für Bahnfahrten 2. Klasse und Taxifahrten von bis zu 30,- €.
Bei Erkrankung organisieren wir den medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport. Von den bis zum Rücktransport entstehenden erkrankungsbedingten Übernachtungskosten übernehmen wir bis zu 3 Nächte mit je 55,- € pro Übernachtung und Person.
Bei Tod während einer Reise im Ausland organisieren wir die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum Bestattungsort in Deutschland.
Bei Unzumutbarkeit einer planmäßigen Reisebeendigung im Ausland übernehmen wir erhöhte Fahrtkosten von bis zu 2.600,- € bei Tod oder Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten oder einer erheblichen Schädigung des Vermögens des Versicherungsnehmers.
Für besondere Notlagen, die in den vorangegangenen Punkten nicht geregelt sind, stehen bis zu 260,- € für die Veranlassung der erforderlichen
Maßnahmen zur Verfügung.
Alle Informationen zu unserem Verti Schutzbrief erhalten sie hier auch zum Download
Ihre Kunden wünschen weitere Extras? Dann können sie unsere individuellen Zusatzoptionen nutzen.
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