Wie kann man derzeit noch ein Auto zulassen?

Aktuell stellen wir alle uns jeden Tag neuen Herausforderungen im öffentlichen Leben. Viele kommen der Empfehlung nach, zuhause zu bleiben, Geschäfte, Restaurants und etliche Behörden schließen.
Das gilt auch für Zulassungsbehörden. Immer mehr Behörden stellen ihren Dienst ein, um die eigenen Mitarbeiter zu schützen. Was ist aber, wenn man sich gerade ein neues Fahrzeug gekauft hat und es dringend zulassen möchte? Hier erfahren Sie, was man jetzt tun kann.
In so einem Fall sollte man zunächst die Homepage der Zulassungsbehörde besuchen. Sind dort Informationen zu den Öffnungszeiten und zum Service hinterlegt? Immer mehr Behörden bieten mittlerweile eine Online-Zulassung an, die man ganz bequem von zuhause erledigen kann.

Das Auto online anmelden: Wie geht das?

Seit dem 01.10.2019 gibt es bei einigen Zulassungsbehörden die Möglichkeit das Fahrzeug online an- oder umzumelden. Es gibt aber auch weitere Dienstleistungen über den Onlineweg, wie beispielsweise eine Adressänderung, Abmeldung, Wiederzulassung oder die Umschreibung bei Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme.
Im Regelfall ist auf der Website der entsprechenden Zulassungsbehörde genau beschrieben, wie man die Anträge online richtig ausfüllen und welche Unterlagen benötigt werden.

Online-Zulassung in nur 24 Stunden

Unser Tipp: Die Online-Zulassung von Kroschke. Für nur 139 Euro kümmern sich die Experten schnell und einfach um die Zulassung des Wagens. Auf der Website wird der Vorgang Schritt für Schritt erklärt. Innerhalb weniger Tage oder per Express – sogar innerhalb von 24 Stunden – erhält Ihr Kunde mit Kroschke das neue Kennzeichen. Sie wollen mehr darüber erfahren?
Dann klicken Sie hier und prüfen Sie direkt, ob die Online-Zulassung von Kroschke auch in Ihrer Region für Ihr Fahrzeug angeboten wird.
(Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage kann Kroschke derzeit nur einen eingeschränkten Service zur Verfügung stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der oben angegebenen Website.)

Online-Zulassung selbst durchführen: So geht’s!

Wenn man die Online-Zulassung selber übernehmen möchte, sollte man vorab alle nötigen Dokumente und Informationen zur Hand haben. Zur besseren Veranschaulichung, was man dafür alles benötigt, zeigen wir hier im Folgenden zwei Varianten der Online-Zulassung bei einer Behörde.

Umschreibungen bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
    1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
    3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
    6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
    7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So funktioniert’s:

    1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
    2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
    3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen
    4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
      • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
      • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
      • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
      • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
    6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
    7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
    8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
    9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
    10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
    11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
    12. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wichtiger Hinweis: 

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs erfüllt sein:
    1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
    2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
    3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
    5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

    1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
    2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
    3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
    4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
      • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
      • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
      • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
    5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
    6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
    7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
    8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
    10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Wichtiger Hinweis:

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Welche Zulassungsbehörden haben derzeit noch geöffnet?

Im Internet erfahren Sie, ob die Zulassung des Fahrzeugs derzeit noch bei der entsprechenden Behörde möglich ist. Zur leichteren Orientierung haben wir für Sie die aktuellen Informationen aus zehn großen Städten in Deutschland zusammengefasst.

Frankfurt am Main

Stuttgart

Düsseldorf

Wie bekommt man danach das Kennzeichen?

Kennzeichen werden nicht von den Zulassungsbehörden versandt. Hierfür muss man sich an einen zertifizierten Anbieter wenden (online leicht zu finden), der die Kennzeichen anfertigt und auch versendet. Wenn man die Kennzeichen per Post erhält und alle nötigen Plaketten ans Fahrzeug angebracht hat, kann man mit dem neuen Auto starten.