Kostenloser Fahrerschutz*

Die kostenlose Fahrerschutz-Versicherung von Verti – umfangreiche Absicherung speziell für den Fahrer
Nach einem Unfall mit Personenschäden richten die Mitfahrer ihre Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Fahrer geht leer aus, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Das kann zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen, für die weder Krankenkasse noch ein anderer Versicherer eintreten.
Wir lösen das Problem: Wir ersetzen mit unserer kostenlosen Fahrerschutz-Versicherung den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Schmerzensgeld, Kosten für behindertengerechte Umbauten, Hinterbliebenenrente, Pflegekosten) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Denn anders als bei sonstigen Unfallversicherungen richten sich die Leistungen hier sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden.
Für wen ist der Fahrerschutz besonders sinnvoll?
Eine Fahrerschutz-Versicherung lohnt sich prinzipiell für jeden, zumal Verti diese Zusatzleistung für die gesamte Vertragslaufzeit kostenlos anbietet. Empfehlenswert ist sie aber vor allem für Personen, die keine sonstige (ausreichende) Absicherung haben. Wer bereits eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen.
Wann kann der Fahrerschutz in Anspruch genommen werden?
Der Fahrerschutz tritt ein, wenn der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Verfügbar ist der kostenlose Fahrerschutz ausschließlich für Pkw.
Wichtige Leistungen unserer Fahrerschutz Versicherung
Leistungsübersicht (Auszug):
Wir zahlen bis zu 500.000 Euro pro Schadenfall

Verdienstausfall

Pflegekosten bis max. 5.000 Euro monatlich

Kosten für eine Haushaltshilfe

Schmerzensgeld

Kosten für behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung

Hier bleiben keine Fragen offen
Versichert ist jeder Fahrer, der mit Erlaubnis des Versicherungsnehmers das Fahrzeug lenkt. Kein Versicherungsschutz besteht im Falle einer Entwendung oder Unterschlagung.
Ja, aber nur für Personenschäden der anderen Insassen des eigenen Fahrzeugs und natürlich bei Personenschäden des Unfallgegners. Nicht jedoch für Personenschäden des Fahrers selber. Deswegen ist die Fahrerschutzabsicherung so sinnvoll.
Ihre Kunden wünschen weitere Extras? Dann können sie unsere individuellen Zusatzoptionen nutzen.
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Wir sind gerne für Sie telefonisch oder auch per E-Mail erreichbar.
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