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Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

2 MinStichtag verpasst? In diesen Fällen können Sie die Kfz-Versicherung dank Sonderkündigungsrecht trotzdem kündigen.

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung
Ines Wiedemann
01.12.2025
2 Min

In der Regel haben Versicherte bis zum Stichtag 30. November Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wer die Kündigungsfrist der Versicherung verpasst, kann unter Umständen trotzdem kündigen – wenn das Sonderkündigungsrecht greift. In welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung besteht und wie Sie es richtig wahrnehmen, erfahren Sie hier.

Kfz-Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung gibt es, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden sowie nach der Abwicklung eines Schadenfalls.
  • Die Kündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen.

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Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Das heißt, wenn ein Grund zur Sonderkündigung vorliegt, können Versicherte auch während des laufenden Versicherungsjahres aus ihrem Vertrag aussteigen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ein Grund für eine Sonderkündigung ist eine Beitragserhöhung der Versicherung. Das heißt, wenn die Kfz-Versicherung teurer wird, können Versicherte außerordentlich kündigen. Nach Erhalt der Beitragserhöhung haben sie dann einen Monat Zeit, um ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.

Sonderkündigungsrecht im Schadenfall

Nach einem Schadenfall haben sowohl der Versicherte als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Nach einem Unfall können Versicherte also ihre Autoversicherung kündigen. Dafür müssen sie ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten – beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem die Schadenregulierung abgeschlossen ist.

Sonderkündigungsrecht wahrnehmen: Das ist zu beachten

Wollen Versicherungsnehmer aus einem der genannten Gründe außerordentlich kündigen, sollten sie dabei diese Punkte beachten:

  • Kündigen Sie schriftlich per Post oder E-Mail
  • Schreiben Sie in den Betreff „Sonderkündigung“ und den Grund für die Sonderkündigung
  • Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung

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