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Der Wechsel in den Ehestand zahlt sich in finanzieller Hinsicht unbestreitbar aus. Um in der Ehe Steuern zu sparen, können Sie die Einkommensteuer gezielt beeinflussen. Wichtig dabei ist, dass die Steuerklasse beider Partner stimmt. Die höheren Freibeträge machen sich auch im Falle des Todes eines Partners bemerkbar. Gerade im Zusammenhang mit einer Risikolebensversicherung können Hinterbliebene mit Trauschein verhindern, dass die Erbschaftsteuer das für die finanzielle Sicherheit so wichtige Erbe verkleinert.
Ehe und Steuern: Das Splittingverfahren hilft beim Sparen
Einkünfte zusammen veranlagen und in der Ehe viele Steuern sparen: Das sogenannte Ehegattensplitting macht es möglich. Hierbei rechnet das Finanzamt beide Einkommen zunächst zusammen und splittet die Summe dann in zwei Hälften. Die Einkommensteuer berechnet es auf Basis des halbierten Gesamteinkommens. Anschließend verdoppelt es den Steuersatz wieder. Das Splittingverfahren erlaubt es, Freibeträge voll auszuschöpfen und den Steuersatz insgesamt zu reduzieren.
So richtig lohnt sich das allerdings nur, wenn beide Partner unterschiedlich viel verdienen. Denn erst dann zahlt der besserverdienende Ehepartner deutlich weniger Steuern, als er sonst für sein höheres Gehalt zahlen würde.
Steuervorteile für Ehepaare durch richtige Steuerklassenwahl
Das Finanzamt teilt frisch Vermählten keineswegs immer die jeweils günstigste Steuerklasse zu. Neuverheiratete landen automatisch in Steuerklasse IV. Dort werden sie in einkommensteuerlicher Hinsicht genau wie Ledige der Steuerklasse I behandelt. Nur wenn Sie und Ihr Partner ähnliche Gehälter beziehen, sollten Sie es bei dieser Einstufung belassen.
Von deutlichen Steuervorteilen profitieren Sie in der Ehe bei größeren Lohndifferenzen – vorausgesetzt, Sie wählen eine günstige Steuerklassenkombination. Denn die Steuerklasse ist keineswegs in Stein gemeißelt. Jeder kann problemlos wechseln. Eine Änderung ist generell nur einmal pro Jahr und für das laufende Kalenderjahr bis Ende November möglich. In der Regel benötigen Sie dafür lediglich ein spezielles Formular, das nur wenige Angaben erfordert.
Neben Steuerklasse IV für beide Partner haben Verheiratete – ebenso wie eingetragene Lebenspartner – folgende Optionen:
Kombination Steuerklasse III und V
Unterscheiden sich die Einkommen stark, ist dies die beste Wahl, um Steuervorteile in der Ehe zu nutzen. Das ist der Fall, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent zum Haushaltseinkommen beiträgt. Er sollte dann Steuerklasse III wählen. Darin profitiert er von der geringeren Steuerlast dieser Kategorie sowie vom doppelten Grundfreibetrag. Zwar kann der geringer verdienende Partner in Steuerklasse V deutlich weniger von seinem Gehalt behalten. Für die gemeinsame Haushaltskasse zahlt sich diese Kombination jedoch aus, denn unterm Strich bleibt für das gemeinsame Konto mehr übrig.
Kombination Steuerklasse IV mit Faktor und IV mit Faktor
Bei dieser Option geht es weniger darum, in der Ehe viel Steuern zu sparen, als vielmehr um eine gleichmäßigere Steuerlastverteilung. Die Steuervorteile für Ehepartner mit unterschiedlich hohem Einkommen zeigen sich hierbei weniger stark. Dennoch kann diese Kombination gegenüber Steuerklasse IV ohne Faktor günstiger sein.
Verheiratete entscheiden sich für das Faktorverfahren, um die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen. Dabei geht das Finanzamt folgendermaßen vor: Es ermittelt auf Grundlage der voraussichtlichen Jahresbruttoeinkommen für beide Partner einen individuellen Faktor, der die Steuerlast für beide gleichmäßig verringert. Jeder Partner kann Freibeträge geltend machen und hat pro Monat mehr Netto vom Brutto.
Der Partner mit dem geringeren Gehalt wird nicht steuerlich benachteiligt. Schließlich vergrößert die einseitige Steuerlast den Einkommensunterschied in der Partnerschaft. Auch in psychologischer Hinsicht schmälert eine ungleiche Steuerlast für viele den Wert der eigenen Arbeit. Gerade Partnern, die nach der Geburt eines Kindes beruflich kürzer treten, um sich um die Erziehung zu kümmern, erlaubt dieses Modell mehr finanzielle Gleichberechtigung. Als Teilzeitbeschäftigter verdient dieser Partner ohnehin schon deutlich weniger.
In Sachen Ehe und Steuern hat das Faktorverfahren einen weiteren Vorteil. Da es bereits den voraussichtlichen Lohn berücksichtigt, entspricht die monatliche Steuerbelastung zumeist der tatsächlichen Steuerschuld. Verheiratete brauchen also nach Abgabe der Steuererklärung nicht mit hohen Nachzahlungen zu rechnen.
Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
Sie wollen eine Familie gründen? Sobald sich Nachwuchs ankündigt, lohnt sich ein erneuter Wechsel, nämlich in die ansonsten ungünstige Klasse. Das ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Schließlich richtet sich die Höhe von Mutterschafts- und Elterngeld nach dem Nettolohn. Je höher das Nettogehalt, desto höher die Auszahlung. Das zahlt sich vor allem dann aus, wenn der geringer verdienende Partner – beziehungsweise bei gleichem Verdient einer der beiden – den Großteil der Elternzeit übernimmt und Elterngeld bezieht. Daher ist ein Wechsel auch für Paare lukrativ, die ansonsten in Steuerklasse IV sind.
Trotz des geringeren Gesamteinkommens rentiert sich die Änderung in aller Regel. Das Elterngeld bringt mehr Geld als der sonstige Steuervorteil in der Ehe ein. Nach der Elternzeit können Sie problemlos wieder zurückwechseln. Hierbei handelt es sich um einen vollkommen legalen Steuertrick, bei dem es allerdings auf gutes Timing ankommt. Das Gesetz erschwert diesen Trick durch eine recht sportliche Frist. Um von mehr Elterngeld zu profitieren, muss die werdende Mutter bereits zu Beginn der Schwangerschaft die Änderung beantragen. Nur wenn sie spätestens sieben Monate vor der Geburt wechselt, berücksichtigt die für das Elterngeld zuständige Behörde die neue Steuerklasse.
Steuervorteile und Risikolebensversicherung
Verheiratete können mitunter auch mit einer Risikolebensversicherung Steuern einsparen. Dies betrifft zwei Bereiche:
- das Absetzen der Beiträge im Rahmen der Steuererklärung
- die Erbschaftsteuer im Falle des Todes eines Ehepartners
Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendung anerkannt. Sie fallen in die Kategorie „Sonstige Aufwendungen“ und lassen sich steuerlich absetzen. Gerade für Ehepaare lohnt sich dies unter Umständen. Da ihnen doppelte Freibeträge zustehen, brauchen sie diese nicht so rasch auf wie Singles. Sind also nach Anrechnung von Kranken- und Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitspolice noch nicht alle Freibeträge ausgeschöpft, können Sie in der Ehe Steuern sparen. In aller Regel sind die Freibeträge jedoch rasch aufgebraucht. Dennoch ist es gut zu wissen, dass es diese Option gibt. Die Chancen stehen gut, wenn Sie geringe Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Die Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene abzusichern. Stirbt ein Partner, hat der Hinterbliebene mit ihr nicht auch noch finanzielle Probleme zu verkraften und trägt beispielsweise den Schuldenberg für den Hauskauf nicht alleine ab. Die hierfür ausgezahlte Versicherungssumme ist nur dann steuerpflichtig, wenn das Erbe den gesetzlichen Steuerfreibetrag überschreitet. Auch bei einer Erbschaft zeigen sich die Steuervorteile für Ehepaare: Ihnen steht der höchste Freibetrag zu. Erst ab einem Wert von über 500.000 Euro zahlen sie Erbschaftsteuer.
Wie schnell der Freibetrag aufgebraucht ist, hängt von Ihren persönlichen Vermögensverhältnissen ab. Zählen Immobilien oder Grundstücke zur Erbmasse, ist der Wert rasch überschritten. Je höher der Wert des Gesamterbes, desto höher auch der Verlust. Ab einem Wert von 600.000 Euro zahlt der Partner des Verstorbenen in Erbschaftsteuerklasse I 15 Prozent an das Finanzamt. Dadurch reduziert sich auch die ausgezahlte Versicherungssumme. Die Erbschaftsteuer für diese Summe können Ehepartner verhindern, indem sie sich über Kreuz versichern. Da bei einer Überkreuzversicherung nicht das eigene Leben, sondern das des Partners abgesichert ist, gilt die ausgezahlte Summe als Vertragsleistung und nicht als Teil der Erbmasse.