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Risikolebensversicherung für Kinder

2 Min Risikolebensversicherung als sinnvolle Absicherung für Kinder?

11.02.2019
Mario Kaestner
2 Min

Ist eine Risikolebensversicherung für Kinder sinnvoll?

Unvorhersehbare Ereignisse können das Familienleben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Etwa dann, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. Eine Risikolebensversicherung sorgt für eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Doch ist diese Art von Versicherung auch für Kinder sinnvoll?

Risikolebensversicherung und Kinder: Zwei Betrachtungsweisen

Spricht man von einer Risikolebensversicherung für Kinder, muss man grundsätzlich zwei Fälle unterscheiden:

  • das Kind als Begünstigter
  • das Kind als Versicherungsnehmer

Theoretisch sind beide Szenarien denkbar. In der Praxis haben sie aber einen unterschiedlich hohen Stellenwert.

Risikolebensversicherung mit Kindern als Begünstigte

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schwerer Verlust für die Hinterbliebenen. Verstirbt der Haupt- oder Alleinverdiener, kommt zu der seelischen Belastung oft auch eine finanzielle hinzu. Mit einer Risikolebensversicherung können Eltern den Verdienstausfall ausgleichen, um den Lebensstandard der Familie abzusichern. In der Regel setzt der Versicherte seinen (Ehe-)Partner als Begünstigten in den Versicherungsvertrag ein. Dieser bekommt im Todesfall des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme ausgezahlt. Unter Umständen ist es aber auch sinnvoll, beim Abschluss einer Risikolebensversicherung die Kinder als Begünstigte zu wählen. Das gilt etwa für Alleinerziehende. Für sie ist es besonders wichtig, den Nachwuchs ausreichend abzusichern. Eine Risikolebensversicherung für Alleinerziehende erleichtert den begünstigten Kindern im Fall der Fälle den Start ins Leben. Bei der Verti Risikolebensversicherung ist Beitragshöhe über die gesamte Laufzeit garantiert, sodass Sie Planungssicherheit für Ihre Kinder und sich selbst haben.

[Zitat: „… erleichtert den begünstigten Kindern im Fall der Fälle den Start ins Leben … .“]

Möchten Sie zur finanziellen Absicherung eine Risikolebensversicherung für Ihre Kinder abschließen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Laufzeit und Höhe der Versicherungssumme: Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte sich daran orientieren, wie lange Sie Ihre Kinder finanziell absichern möchten. Soll der Lebensunterhalt bis zur Volljährigkeit gesichert sein oder auch darüber hinaus? Anhand der Laufzeit und einem angedachten monatlichen Budget können Sie die Versicherungssumme kalkulieren. Möchten Sie, dass Ihr Kind über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich 1.200 Euro zur Verfügung hat, ergibt sich ohne Zins eine Versicherungssumme von 288.000 Euro. Mit dem Schnellrechner von Verti können Sie mit wenigen Angaben die monatlichen und jährlichen Kosten für eine Risikolebensversicherung zu Ihren Wunschbedingungen einfach online ermitteln und direkt den Vertrag abschließen.
  • Minderjährige als Bezugsberechtigte: Grundsätzlich können Sie auch eine Risikolebensversicherung für minderjährige Kinder abschließen. In diesem Fall ist es aber sinnvoll, gleichzeitig einen Vormund zu benennen. Ist Ihr Kind im Leistungsfall noch minderjährig und untersteht nicht mehr der elterlichen Sorge (z.B. weil beider Elternteile verstorben sind) , verwaltet dieser das Geld bis zur Volljährigkeit. Benennen Sie keinen Vormund, so wird das zuständige Vormundschaftsgericht einen Vormund bestimmen.

Wichtig: Ändern sich die Lebensumstände, muss gegebenenfalls auch der Versicherungsvertrag angepasst werden. Im Falle einer Scheidung ändert sich der Bezugsberechtige beispielsweise nicht automatisch. Ist der Ex-Partner namentlich aufgeführt, bleibt er auch nach der Trennung Begünstigter. In einem solchen Fall lässt sich die Risikolebensversicherung problemlos auf die Kinder umschreiben. Alternativ können Sie bei Vertragsabschluss auch eine allgemeine Formulierung wählen, etwa „Bezugsberechtigt ist der mit dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall in gültiger Ehe lebende Ehepartner“. Vertragsänderungen gewähren Versicherungen in der Regel beliebig oft. 

Ist eine Risikolebensversicherung für Kinder notwendig?

Die Risikolebensversicherung schützt vor einer Versorgungslücke, die entstehen kann, wenn der Allein- oder Hauptverdiener einer Familie verstirbt. Da sie nicht zum Haushaltseinkommen beitragen, ist eine Risikolebensversicherung mit Kindern als Versicherungsnehmer nicht sinnvoll. Zudem dürfen Verträge erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen werden. Wer sich gegen Krankheit oder Behinderung seines Kindes absichern möchte, für den ist die private Kinderinvaliditätsversicherung eventuell eine Option. Einige Versicherungsanbieter bieten auch die Möglichkeit der automatischen Kindermitversicherung. Das Kind ist in diesem Fall nicht alleiniger Versicherungsnehmer, sondern mitversichert. Die Versicherungssumme ist hier geringer, ermöglicht den Angehörigen aber im Todesfall, bestimmte Kosten zu decken – zum Beispiel für die Beerdigung.

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