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Quotenvorrecht und Privathaftpflicht – was bedeutet das?

2 Min Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und Schadenersatzansprüche haben.

16.01.2018
Julianna Adamska
2 Min

Ein Verkehrsunfall hat es oft in sich – erst auf der Straße und dann bei der Klärung der rechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie unachtsam auf die Straße treten und Opfer eines Unfalls werden, an dem Sie Mitschuld tragen, ist die Rechtsprechung eine komplizierte Angelegenheit. Auch bei den finanziellen Folgen – z. B. wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, und Ihre Krankenversicherung zunächst die Kosten übernimmt, dann aber Ansprüche an den Unfallverursacher stellt, der eine Privathaftpflicht besitzt. Oder wenn Sie als Autofahrer Opfer eines Unfalls werden, jedoch Vollkasko versichert sind und Ihre Kfz-Versicherung beteiligt wird. Hier kommt das Quotenvorrecht ins Spiel. Als Geschädigter sichert Ihnen das Gesetz meist finanzielle Vorteile. Aber lesen Sie selbst ein einfaches Beispiel darüber, was das Quotenvorrecht bedeutet.
Das Quotenvorrecht ist eine juristisch komplexe Angelegenheit. Der Fachbegriff spielt beim Thema Schadenersatz immer dann eine Rolle, wenn eine Gemeinschaft wie z. B. eine Krankenversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung zunächst den Schaden eines Geschädigten trägt. Die Einzelheiten dazu sind sehr kompliziert – deshalb lesen Sie hier nur ein einfaches Beispiel:

Quotenvorrecht und Privathaftpflicht bei einem Verkehrsunfall am Beispiel erläutert

Sie werden in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt und haben einen Gesamtschaden von 20.000 Euro. Ihre Krankenversicherung übernimmt bereits 10.000 Euro an Behandlungskosten. Da Sie Mitschuld an dem Unfall tragen, haben Sie nur einen Anspruch auf 75 % Anteil an der Summe des Gesamtschadens von 20.000 Euro – also 15.000 Euro Anspruch gegen Ihren Unfallgegner.
Nun kommt das Quotenvorrecht ins Spiel und verlangt Antwort auf die Frage: Wie werden diese 15.000 Euro Anspruch zwischen Ihnen und der Krankenversicherung aufgeteilt. Würde die Krankenversicherung bei den bereits geleisteten 10.000 Euro bleiben, stünden Ihnen nur noch 5.000 Euro zu. Dagegen entscheidet in den meisten Fällen das Gesetz in Deutschland – und damit für Sie als Geschädigten: Der bereits übergegangene Anspruch – 10.000 Euro Behandlungskosten der Krankenkasse – darf nicht zu Ihrem Nachteil als Geschädigten sein.
Der entsprechende Absatz aus dem Versicherungsvertragsgesetzes zum Quotenvorrecht lautet wie folgt:
„§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.“

Das Quotenvorrecht ist auf Ihrer Seite als Geschädigter

Die Krankenkasse darf also – trotz geleisteter 10.000 Euro – nur 5.000 Euro geltend machen gegen den Schädiger. So dass Sie den verbleibenden Anspruch von 10.000 Euro gegen den Schädiger geltend machen können. Insgesamt kommen Sie dann auf die Gesamtsumme des entstandenen und Ihnen zu entschädigenden Schadenssumme von 20.000 Euro: 10.000 Euro Behandlungskosten trägt Ihre Krankenkasse – 10.000 Euro dürfen Sie selbst vom Unfallgegner fordern.
Bitte beachten Sie: In vielen Fällen ist die Rechtslage noch komplizierter.Wenn der Geschädigte z. B. zum Sozialhilfe-Empfänger würde, wenn – wie im obigen Beispiel – die Forderung in voller Höhe bzw. Umfang auf den Krankenversicherer übergegangen wäre.
Die Beratung durch entsprechende Stellen und Fachanwälte dürfen wir in solchen Fällen also ziemlich dringend anraten.

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