Ein Ehevertrag klingt nicht besonders romantisch, aber er kann den Ehepartnern bei einer Scheidung Ärger und Streit ersparen. Im Vertrag werden Regelungen zu Vermögensaufteilung und Unterhalt festgehalten. Sie können den Scheidungsprozess verkürzen und für alle Beteiligten einfacher machen.
Was ist ein Ehevertrag?
Ehevertrag – ja oder nein? Vor der Hochzeit möchte vermutlich kein Ehepaar darüber nachdenken, ob es in einigen Jahren wieder auseinandergehen wird. Doch etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht in die Brüche. So unromantisch es auch klingt, Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass es eines Tages zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner nicht mehr funktioniert.
Wenn man jahrelang als Paar ein gemeinsames Leben geführt hat, ist es im Falle einer Scheidung nicht damit getan, dass einer auszieht. Vermögen und Besitz müssen aufgeteilt, Unterhaltsverpflichtungen geklärt werden. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Diese können die Ehepartner aber in bestimmten Fällen benachteiligen oder die Scheidung unnötig kompliziert machen. Der Inhalt eines Ehevertrags legt fest, wie Sie im Falle einer Scheidung mit Vermögen, Rentenansprüchen und Unterhaltszahlungen umgehen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit und Anwaltskosten, sondern vermeidet auch Streit, wenn die Situation sowieso schon angespannt ist.
Eingetragene Lebenspartner können ebenfalls einen solchen Vertrag abschließen. Er nennt sich Lebenspartnerschaftsvertrag.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Nicht jedes frischgebackene Ehepaar benötigt einen Ehevertrag. Wenn Sie mit den gesetzlichen Regelungen einverstanden sind, gibt es keinen Grund, diese durch einen eigenen Vertrag zu ergänzen. Allerdings gibt es bestimmte Paarkonstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. Empfehlenswert ist ein Ehevertrag zum Beispiel in folgenden Situationen:
- bei einer kinderlosen Ehe, in der beide Partner finanziell unabhängig sind
- wenn einer der Partner Unternehmer oder selbstständig ist
- wenn die Partner verschiedene Nationalitäten haben oder im Ausland leben
- wenn große Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen
Was ist der Inhalt eines Ehevertrags?
Was im Ehevertrag steht, bestimmen Sie selbst. Er darf allerdings keine sittenwidrigen Absprachen enthalten und bestimmte gesetzliche Regelungen bleiben unberührt – zum Beispiel die zum Trennungsunterhalt. Wenn Sie Hilfe beim Verfassen des Vertrags benötigen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar. Zum Inhalt eines Ehevertrags gehören normalerweise drei große Bereiche: der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und die Unterhaltsansprüche.
Zugewinnausgleich
Beim Zugewinnausgleich geht es darum, wie das Vermögen der Ehepartner bei einer Scheidung behandelt wird. Paare ohne Ehevertrag leben regelmäßig in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe verfügen sie über ihr eigenes Vermögen und verwalten dieses. Bei der Scheidung kommt es dann zum Zugewinnausgleich: Es wird ermittelt, wie viel Vermögen die Partner während der Ehe jeweils dazugewonnen haben. Dieses wird zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Angenommen, Partner A hat während der Ehe Karriere gemacht und viel Geld verdient, während Partner B zu Hause geblieben ist, um sich um die Kinder zu kümmern. In diesem Fall erhält Partner B bei einer Scheidung einen Teil des Vermögens, das Partner A während der Ehe erworben hat.
Mit einem Ehevertrag können Sie den Zugewinnausgleich begrenzen oder bestimmte Vermögensgegenstände davon ausnehmen. Eine andere Möglichkeit ist die Gütertrennung. Dabei bleibt das Vermögen sowohl während der Ehe als auch bei der Scheidung getrennt, ein Ausgleich findet nicht statt. Ein Ehevertrag ist beispielsweise sinnvoll, wenn einer der Ehepartner Unternehmer ist. Im Falle der Scheidung stünde dem anderen Partner ansonsten ein Teil des Betriebsvermögens zu.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich geht es um die Rentenanwartschaften in der gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rentenversicherung, die beide Ehepartner während der Ehe ansammeln, also darum, wie viel Rente den Ehepartnern später zusteht. Ohne Ehevertrag werden die Rentenansprüche, die die Partner während der Ehe erworben haben, halbe-halbe aufgeteilt. Im Ehevertrag lässt sich dies anders regeln.
Unterhaltsansprüche
Im Zuge einer Scheidung kann es passieren, dass ein Partner dazu verpflichtet ist, dem anderen Unterhalt zu zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der andere nicht für seinen Unterhalt sorgen kann, weil er oder sie alt ist, krank ist oder sich um die gemeinsamen Kinder kümmert. Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt davon ab, welchen Lebensstandard sie in der Ehe hatten und wie viel Geld der unterhaltspflichtige Partner zur Verfügung hat. Zum Inhalt eines Ehevertrags gehört oft, wie hoch diese Unterhaltsansprüche ausfallen. Sie können zum Beispiel begrenzt werden, wenn einer der Partner sehr viel Geld verdient.
Nicht ausschließen lässt sich jedoch der Trennungsunterhalt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben. Er fällt an, wenn beide Partner zwar schon getrennt leben, aber auf dem Papier noch verheiratet sind. Arbeitet ein Partner nicht oder verdient er deutlich weniger, steht ihm diese Form des Unterhalts zu, bis das Ehepaar geschieden ist.
Wann schließt man einen Ehevertrag ab?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben sollten. Sie können den Ehevertrag auch nach der Eheschließung aufsetzen. Vielleicht sind Sie so mit den Hochzeitsvorbereitungen beschäftigt, dass Sie lieber etwas warten möchten, um sich später in Ruhe damit auseinanderzusetzen. Wichtig ist nur, dass Sie den Vertrag beide unterschreiben und ein Notar ihn beurkundet. Sie können den Ehevertrag während der Ehe jederzeit anpassen, wenn sich beispielsweise Ihre Einkommensverhältnisse oder die Lebensumstände ändern.
Übrigens: Wenn Sie darüber diskutieren, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, sollten Sie auch überlegen, wie Sie Ihre Familie absichern wollen. Der Gedanke ist nicht schön, aber überlegen Sie, was mit Ihrer Familie oder dem Partner passiert, wenn einer von Ihnen stirbt. Ist dann noch genug Geld da, um das Haus abzubezahlen oder den Lebensstandard zu halten? Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass Ihre Hinterbliebenen im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind.