Wie kann man derzeit noch ein Auto zulassen?
Das Auto online anmelden: Wie geht das?
Online-Zulassung in nur 24 Stunden
Online-Zulassung selbst durchführen: So geht’s!
Umschreibungen bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wichtiger Hinweis:
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
Wichtiger Hinweis:
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Welche Zulassungsbehörden haben derzeit noch geöffnet?
Berlin
Hamburg
München
Köln
Frankfurt am Main
Stuttgart
Düsseldorf
Leipzig
Dortmund
Essen
Wie bekommt man danach das Kennzeichen?
Bester Risikoschutz
FOCUS MONEY hat gemeinsam mit den Versicherungsexperten des Analysehauses Franke und Bornberg in der Ausgabe 16/2021 Risikolebensversicherungen getestet. Verti erhielt mit ihrem Direkttarif Risikolebensversicherung die Note Sehr gut für 20 und 30 Jahre Laufzeit und wurde damit als “Top Risikoschutz” ausgezeichnet.
Gute Preise
Stiftung Warentest hat im Finanztest (Ausgabe 11/2023) im Premium-Tarif für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko der Verti Versicherung AG das Beitragsniveau für „40-jährige Kunden“ mit besser als der Durchschnitt bewertet.
Sehr gute Risikolebensversicherung
Sehr stark für nachhaltiges Engagement
Focus Money hat im FOCUS / DEUTSCHLAND TEST (Heft 11/22, 12.03.2022) die Ergebnisse zur diesjährigen Studie "Nachhaltiges Engagement" veröffentlicht. Verti wurde in der Branche Direktversicherer mit dem Prädikat SEHR STARK für "NACHHALTIGES ENGAGEMENT" ausgezeichnet. Damit steht Verti für eine hohe ökologische, ökonomische und soziale Verantwortung.