
Risikolebensversicherung „über Kreuz“
Erfahren Sie hier, wie die Risiko-LV „über Kreuz“ funktioniert.

Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Angehörige über Ihren Tod hinaus finanziell ab. Tritt der schlimmste Fall ein, können Hinterbliebene mit der Versicherungssumme finanzielle Not abwehren. Allerdings sollte immer bedacht werden: Bei der Auszahlung der Summe kann Erbschaftsteuer fällig werden. Erben Ehepartner oder Kinder, ist der Freibetrag oft groß genug und es wird keine Steuer fällig. Was aber, wenn Sie jemanden absichern wollen, der nicht in einem der genannten Verhältnisse zu Ihnen steht?
In diesem Fall entscheiden Sie sich für eine Risikolebensversicherung „über Kreuz“. Dabei handelt es sich um eine flexible Form der Risikolebensversicherung für zwei Menschen. Wie sie genau funktioniert und warum sie hilft, Steuern zu sparen, erfahren Sie hier. Auch verheiratete Paare sollten dieses Modell in Betracht ziehen, falls sie einander ein großes Erbe hinterlassen.
✓Fair und planbar | ✓Flexibel und individuell | ✓ Digital und einfach |
Die auch als Überkreuzversicherung bekannte Risikolebensversicherung „über Kreuz“ versichert gleich zwei Menschen. Sie besteht aus zwei Verträgen, jeweils mit eigener Laufzeit und Versicherungssumme. Der Clou ist, dass im ersten Vertrag Person A Versicherungsnehmer ist und Person B die versicherte Person. Im zweiten Vertrag ist dieses Verhältnis umgekehrt – daher die Bezeichnung „über Kreuz“: Person B ist Versicherungsnehmer und Person A die versicherte Person.
Es wird also in beiden Verträgen jeweils das Leben des anderen versichert. Stirbt die versicherte Person, ist die Versicherungssumme kein Erbe für den Versicherungsnehmer, sondern eine Versicherungsleistung aus einem eigenen Vertrag. Es wird also keine Erbschaftsteuer fällig.
Wenn Sie sich für eine Risikolebensversicherung entscheiden und die Überkreuzversicherung wählen, versichern Sie sich mit einer anderen Person gegenseitig. Sie müssen aber nicht unbedingt die gleichen Konditionen wählen. So ist es unter anderem möglich,
Diese Flexibilität hat viele Vorteile. Leben Sie beispielsweise in einer Partnerschaft, möchten nicht heiraten und einer von beiden verdient mehr? Dann wählen Sie für den Partner mit dem geringeren Einkommen eine kleinere Versicherungssumme. So sind die Beitragszahlungen dieses Vertrages entsprechend niedriger.
Bei einer klassischen Risikolebensversicherung ist die versicherte Person auch der Versicherungsnehmer. Der Bezugsberechtigte ist aber jemand anderes, was bedeutet: Stirbt der Versicherungsnehmer, kommen auf den Bezugsberechtigten bei Erhalt der Versicherungssumme Erbschaftsteuern zu. Für Ehepartner und Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dies allerdings erst bei hohen Summen der Fall. Der Steuerfreibetrag für ein gesamtes Erbe inklusive Risikolebensversicherungsbetrag liegt für sie bei 500.000 Euro. Auch Kinder können von ihren Eltern bis zu 400.000 Euro erben, ohne Steuern zahlen zu müssen. Bei Geschwistern sieht das beispielsweise schon ganz anders aus. Hier liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro. Das ist weniger als die Versicherungssumme vieler Risikolebensversicherungen.
Die Risikolebensversicherung „über Kreuz“ hilft, diese Steuer zu umgehen. Bezugsberechtigte erben bei dieser Art der Versicherung nicht, sondern bekommen als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aus ihrem eigenen Vertrag ausbezahlt. Deshalb ist die Überkreuzversicherung die richtige Wahl, wenn der Steuerfreibetrag der Erbschaftsteuer zu klein ist. Das kann für unverheiratete Paare sinnvoll sein, aber auch für Ehepartner. Ist das gesamte Erbe inklusive der Versicherungssumme sehr hoch, kann auch der Freibetrag von 500.000 Euro schnell überschritten werden. Auch in diesem Fall ist die Überkreuzversicherung die bessere Wahl.