
Fallende Versicherungssumme
Ideal für die Absicherung größerer Darlehen

Sie wollen das finanzielle Risiko eines Darlehens absichern? Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ist dafür eine gute und vergleichsweise günstige Möglichkeit. Denn die Versicherungssumme sinkt wie der Restschuldbetrag des Darlehens auch. Sollte durch einen Todesfall ein Einkommen wegfallen, können die Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme die Restschuld tilgen.
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Bei einer Risikolebensversicherung sparen Sie kein Geld an, das die Versicherung nach Ende der Laufzeit in jedem Fall auszahlt. Stattdessen zahlt die Versicherung nur im Falle des Todes die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Der monatliche oder jährliche Beitrag richtet sich in erster Linie nach der gewünschten Versicherungssumme: Je geringer diese ist, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag.
Daraus ergibt sich der große Vorteil einer fallenden Risikolebensversicherung: Die Versicherungssumme sinkt über die Laufzeit kontinuierlich. Dadurch ist der monatliche Beitrag niedriger als bei einer konstant hohen Versicherungssumme. Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ist darum eine gute und vergleichsweise günstige Möglichkeit für Sie, eine große Finanzierung abzusichern. Schließlich sinkt der Darlehensbetrag, den Sie zurückzahlen müssen, ebenfalls über die Jahre.
Sie möchten eine umfangreiche Finanzierung absichern, benötigen nur zu Beginn der Laufzeit eine hohe Versicherungssumme und wollen von dauerhaft günstigen Beiträgen profitieren? Dann sind Sie mit einer fallenden Versicherungssumme meist gut beraten.
Viele Banken verlangen gerade bei der Finanzierung einer Immobilie sogar zwingend eine Risikolebensversicherung als Sicherheit. Der Versicherungsschutz ist bei einer fallenden Risikolebensversicherung stets nur so hoch wie tatsächlich notwendig. Dieser Umstand macht diese Variante der Risikolebensversicherung im Vergleich zur gleichbleibenden Versicherungssumme günstiger.
Wer keine (kleinen) Kinder hat, die er über die Restschuld eines Kredits hinaus absichern will, erhält mit einer fallenden Risikolebensversicherung einen bedarfsgerechten Schutz. Planen Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme jedoch in jedem Fall einen Puffer ein, falls doch unerwartete Kosten auftreten sollten.
Wenn es in einer Partnerschaft keinen Hauptverdiener gibt, sollten sich beide Partner gegenseitig absichern. Für diesen Fall gibt es spezielle Partner-Risikolebensversicherungen. Eine Möglichkeit ist dabei die Überkreuzversicherung. Bei einer Versicherung „über Kreuz“ schließt ein Paar zwei Verträge ab. Entscheidend ist: Jeder Partner versichert das Leben des anderen. Der Versicherungsnehmer ist im Todesfall des Partners also der Begünstigte. Der Begünstigte erhält damit die Versicherungssumme, für die er selbst Beiträge gezahlt hat. Darum handelt es sich nicht um ein Erbe, sondern um eine Vertragsleistung aus einem eigenen Versicherungsvertrag.
Im Normalfall gilt die ausgezahlte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen nämlich als Erbe, sodass eine Erbschaftsteuer fällig wird. An diesem Punkt haben unverheiratete Paare einen erheblichen finanziellen Nachteil: Denn während bei Ehepartnern der Steuerfreibetrag 500.000 Euro beträgt, sind es bei unverheirateten Paaren nur 20.000 Euro.
Für unverheiratete Paare ergeben sich bei einem herkömmlichen Vertrag einer Risikolebensversicherung finanzielle Nachteile. Aufgrund der Erbschaftssteuer würde sich im Todesfall die Versicherungssumme mitunter deutlich reduzieren. Daher sind in der Regel der Abschluss von zwei Verträgen und eine Absicherung „über Kreuz“ sinnvoll.
Eine Risikolebensversicherung, ob mit fallender oder gleichbleibender Versicherungssumme, ist auch für Alleinstehende ein Thema. Viele Banken gewähren ohne diese Sicherheit gar keinen Kredit. Schließlich würden sie sonst einen Kreditausfall riskieren. Zudem kann es selbst ohne Partner oder leibliche Kinder Hinterbliebene geben, die im Todesfall verpflichtet wären, das Darlehen abzuzahlen. Um die Hinterbliebenen von dieser möglichen finanziellen Last zu befreien, ist eine Risikolebensversicherung auch für Alleinstehende sinnvoll.
Der Hauptfaktor, nach dem die Versicherung die Höhe der Beiträge berechnet, ist die gewünschte Versicherungssumme. Auch die Vertragslaufzeit spielt eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Doch für die Versicherung sind noch weitere Faktoren relevant, anhand derer sie das Risiko bewertet, dass der Versicherte während der Laufzeit versterben könnte. Zu diesen Faktoren zählen:
Um Ihr individuelles Risiko zu bewerten, stellen wir Ihnen vor Vertragsabschluss entsprechende Fragen. Die Online-Risikoprüfung von Verti führt Sie durch alle Schritte und gibt wichtige Hinweise. Sofern wir keine zusätzlichen Unterlagen benötigen, erhalten Sie sofort eine verbindliche Annahmeentscheidung: So wissen Sie gleich, woran Sie sind.
Diese Gesundheitsfragen stellt Ihnen in der Regel jede Versicherung vor Vertragsabschluss. Beantworten Sie diese Fragen unbedingt ehrlich und verschweigen Sie keine Details, damit es bei einer eventuellen Auszahlung der Versicherungssumme später keine Probleme gibt. Bei nicht wahrheitsgemäßen oder unvollständigen Antworten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Denn dies würde eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen.
Eine Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme ist für all diejenigen sinnvoll,
Mit Verti haben Sie bei der Risikolebensversicherung einen zuverlässigen Partner, der Ihnen jegliche Sorgen um das finanzielle Risiko einer umfangreichen Finanzierung nehmen kann. Natürlich ist es unmöglich, schon heute zu wissen, was in den nächsten 20 Jahren passiert. Sollte sich an Ihrer Lebenssituation etwas ändern, können Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel anpassen. Denn dank der Nachversicherungsgarantie können Sie die Versicherungssumme problemlos nachträglich um bis zu 30.000 Euro erhöhen – falls beispielsweise noch ein Kind die Familie bereichert. Ihr größter Vorteil dabei: Bei einer Vertragsanpassung verlangen wir keine erneute Gesundheitsprüfung.