Autoversicherung Sondertarif

Ausländische Vorversicherung

Wir honorieren im Ausland gesammelte Fahrerfahrung

Unabhängig von der Wahl der ausländischen Vorversicherung

SF Klasse dank nachgewiesener Fahrerfahrung optimieren

Anerkennung der ausländischen Vorversicherung

Ihr Kunde hat im Ausland gelebt und hatte dort ein Auto versichert? Wir bei Verti rechnen diese Fahrerfahrung an. Bei Unfallfreiheit werden die kompletten Jahre anerkannt. Ihr Kunde erhält so eine bessere SF-Einstufung und einen günstigeren Tarif.

Optimieren Sie die Versicherung für Ihre Kunden. Mit dem Nachweis über eine ausländische Vorversicherung erreichen Sie bei Verti eine günstigere SF-Einstufung und sparen Ihrem Kunden viel Geld.

Leistungen auf einen Blick

  • Kunden mit einer ausländischen Vorversicherung profitieren von einer günstigeren SF-Einstufung  
    Bei Verti profitieren Ihre Kunden auch von im Ausland erworbener Fahrerfahrung. So erhalten Ihre Kunden bei uns die SF-Einstufung, welche die im Ausland erworbene Fahrpraxis widerspiegelt. Und damit einen günstigeren Versicherungstarif.
  • Unfallfrei gefahrene Zeit wird angerechnet  
    Bei Unfallfreiheit wird die gesamte Versicherungszeit bei der ausländischen Vorversicherung anerkannt. Daraus errechnen wir dann die SF-Klasse für den Sondertarif bei Verti. Keine oder wenige Schäden führen so zu einer besseren Einstufung in der SF-Klasse. Und im besten Fall sogar bis SF 60!

Bedingungen für die Anerkennung der ausländischen Vorversicherung

Versicherungsnehmer (VN):

VN hat keinen deutschen Vorvertrag

Halter:

VN, Ehepartner, Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ein minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG

Nachweise:

Originalbescheinigung der Versicherung im Ausland in deutscher oder englischer Sprache, woraus der Name des Versicherungskunden, der versicherte Zeitraum und die eventuellen Schäden nach Art und Höhe hervorgehen.

Voraussetzungen:

Keine Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten 12 Monaten

Angabe aller Fahrer

Fahrzeug darf nicht in SF0 oder in einer Schadenklasse S oder M eingestuft sein

Die Übernahme ausländischer Schadensfreiheitsklassen ist oft abhängig vom Land, in denen sie erfahren wurden. Wir möchten Sie hierzu am Telefon beraten. Rufen Sie uns dazu gerne an oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den aktuellen AKB