Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung von Unternehmen: Gelten Beiträge als Betriebsausgabe?

2 Min Ein Kredit kann den Traum vom eigenen Unternehmen erfüllen. Mit einer Risikolebensversicherung (RLV) können Sie nicht nur Hinterbliebene, sondern in einer separaten RLV auch das Fortbestehen eines Unternehmens absichern. Aber gelten die Beiträge einer Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung als Betriebsausgabe und können Sie dadurch Steuern sparen?

22.03.2019
Torsten Naumann
2 Min

Warum eine Risikolebensversicherung auch für Unternehmer sinnvoll ist

Wird ein Unternehmer, Geschäftspartner oder wichtiger Mitarbeiter plötzlich aus dem Leben gerissen, kann im Unternehmen eine finanzielle Lücke entstehen und wichtiges Know-how verloren gehen. Als Unternehmer können Sie Ihre Firma gegen einen solchen Fall mit einer Risikolebensversicherung absichern. Die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme ermöglicht es Ihnen oder Ihren Geschäftspartnern, laufende Kredite abzubezahlen oder zu tilgen und ggf. neues Know-how einzukaufen. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung für ein Unternehmen zur Sicherung betrieblicher Darlehen abschließen, ist der Betriebsausgabenabzug jedoch nicht grundsätzlich möglich.

Wann gelten Beiträge zur Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe?

Als Betriebsausgaben gelten Aufwendungen von Unternehmen, die betrieblich veranlasst sind. Sie mindern den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens und ermöglichen so steuerliche Einsparungen. Die betriebliche Veranlassung ist davon abhängig, ob die Ausgaben notwendig, üblich und zweckmäßig sind. Während die steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung für Privatpersonen klar geregelt ist, sind bei Unternehmen verschiedene Fälle zu unterscheiden:

  • Art des versicherten Risikos
  • Unternehmensform

Steuerliche Behandlung der Beiträge nach Art des versicherten Risikos

Unter anderem bestimmt die Art des versicherten Risikos, ob die Beiträge zur Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe gelten. Ist ein betriebliches Risiko versichert, können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Mögliche Versicherungsleistungen sind in diesem Fall Betriebseinnahmen. Um ein betriebliches Risiko handelt es sich, wenn aus der Art der Geschäftstätigkeit ein spezielles oder erhöhtes Sterberisiko resultiert. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es ein erhöhtes Risiko gibt, an speziellen Berufskrankheiten zu erleiden, wie sie beispielsweise in Betrieben vorkommen, die mit chemischen Substanzen arbeiten. Auch wenn beruflich oder betrieblich gefährliche Tätigkeiten ausgeübt werden, liegt betrieblich bedingt ein erhöhtes Sterberisiko vor. So ist etwa das Risiko für Arbeitsunfälle in Fallschirmspringschulen höher als bei Bürotätigkeiten.

Möchten Sie hingegen ein außerbetriebliches Risiko versichern, können die Beiträge nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Dazu gehört etwa das allgemeine Lebensrisiko, das Risiko ernsthaft zu erkranken oder Opfer eines Unfalls zu werden. In diesem Fall können die Beiträge allenfalls als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der Art des versicherten Risikos bestätigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23.4.2013, VIII R 4/10). Demnach gelten Beiträge für eine Risikolebensversicherung nicht als Betriebsausgabe, wenn sich Gesellschafter einer GbR (Rechtsanwaltssozietät) gegenseitig gegen die Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters absichern. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs mit keinem speziellen Risiko verbunden ist.

Steuerliche Behandlung der Beiträge nach Unternehmensform

Neben der Art des Risikos beeinflusst auch die Unternehmensform, ob betriebliche Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung als Betriebsausgabe gelten. Das ist auch der Fall, wenn sich ein Unternehmen mit einer sogenannten Keyman-Police (Schlüsselkraftversicherung) gegen den Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters (Schlüsselkraft) versichern will:

  • Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können Beiträge für eine Risikolebensversicherung für wichtige Mitarbeiter, wie den Geschäftsführer, als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Personengesellschaften: Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG) und anderen Personengesellschaften können die Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung aufgrund der fehlenden Unternehmenssphäre nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Ob diese gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Da die steuerliche Behandlung von Betriebsausgaben nicht immer eindeutig ist, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zurate zu ziehen.

Flexible Risikolebensversicherungen für Unternehmen

Möchten Sie eine Risikolebensversicherung zur Absicherung betrieblicher Darlehen abschließen, dann nehmen sie flexible Versicherungsmodelle: Wählen Sie eine konstante, fallende oder steigende Versicherungssumme und stimmen Sie Versicherungshöhe und Laufzeit auf Ihre Bedürfnisse ab. Die garantierte Beitragshöhe ermöglicht Ihnen auch über lange Versicherungszeiträume eine optimale Planbarkeit.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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