Checkliste: Darauf kommt es beim Gebrauchtwagenkauf an!

5 Min Ob privat oder beim Händler: Vor dem Gebrauchtwagenkauf sind einige Dinge zu beachten, damit dem ungetrübten Fahrspaß später nichts im Wege steht

02.03.2021
Susann Schlemmer
5 Min

Ob privat oder beim Händler: Vor dem Gebrauchtwagenkauf sind einige Dinge zu beachten, damit dem ungetrübten Fahrspaß später nichts im Wege steht

  • Vor- und Nachteile von Profi-Händler und Privatverkäufer
  • Tacho, Rost, Unfallschäden – Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
  • Die passende Versicherung für den Gebrauchten

Ein zuverlässiger Kleinwagen für den Nachwuchs oder ein Sportflitzer, der als Neuwagen kaum bezahlbar wäre – es gibt vielfältige Gründe für einen Gebrauchtwagen. Im Schnitt geben die Deutschen knapp 12.500 Euro für einen Gebrauchten aus. Das sind 40 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren, wie der Report der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ergab. Dennoch ist der Kauf eines Autos mit Vorgeschichte deutlich günstiger als ein Neuwagen, der durchschnittlich mit rund 33.600 Euro zu Buche schlägt. Worauf Sie beim Gebrauchtwagenkauf achten sollten, damit sich das Schnäppchen nicht als Flop entpuppt, erfahren Sie hier.

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Was ist besser, der Gebrauchtwagenkauf beim Händler oder privat?

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, kann dies bei einem spezialisierten Händler oder privat bei einem Nachbarn, Bekannten oder über ein Inserat tun. Beides hat Vor- und Nachteile.

Der Privatkauf punktet in der Regel mit günstigeren Preisen, einer größeren Auswahl und mehr Spielraum bei der Kaufverhandlung.

Der Kfz-Kauf beim Händler ist häufig teurer. Dafür ist bei einem Händler die sogenannte Gewährleistung verpflichtend, die mindestens ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs gilt. Damit sind Reparaturkosten für Mängel abgedeckt, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel bzw. Schaden zu beheben – das gilt allerdings nicht für Verschleiß.

Zusätzlich bieten viele Händler eine Gebrauchtwagengarantie über ein Jahr an, die auch nach dem Kauf auftretende Mängel abdeckt. Eine Gewährleistung und Garantie sind beim Privatkauf unüblich und müssten explizit im Vertrag vereinbart werden.

 
Hinweis:
Gebrauchtwagengarantien beim Händler schließen häufig nicht alle Reparaturleistung ein bzw. kommen nur anteilig dafür auf. Beispielsweise werden Lohnkosten übernommen, aber nicht die kompletten Materialkosten.
 

Unabhängig davon, welche  Kaufvariante den Zuschlag erhält, lohnt sich häufig ein überregionaler Preisvergleich. Denn die Preise für Gebrauchtwagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise selbst von Stadt zu Stadt deutlich. Wer sich auf einem Gebrauchtwagenportal umsieht, sollte also den Suchradius ruhig ein wenig größer einstellen.

 

Übersicht: Umsatz auf dem Gebrauchtwagenmarkt Deutschland in den Jahren 2000 bis 2019

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Quelle: © Statista 2021

Worauf muss beim Gebrauchtwagenkauf achtgegeben werden?

Wer bei einem seriös wirkenden Verkäufer fündig geworden ist – wenn also Modell, Preis und die Fahrzeugbeschreibung vielversprechend klingen – sollte zeitnah eine Besichtigung und Probefahrt vereinbart werden.

Achten Sie grundsätzlich auf folgende Punkte:

  • Vier Augen sehen mehr als zwei. Zur Besichtigung bringen Sie am besten eine kundige Begleitung mit.
  • Lassen Sie sich alle relevanten Dokumente des Fahrzeugs zeigen: Fahrzeugbrief, Inspektions-Scheckheft und TÜV-Gutachten. Stutzig machen sollten häufige Eigentümerwechsel und ein unvollständiges Scheckheft.
  • Ist der Verkäufer, der im Kfz-Brief eingetragene Eigentümer? Das ist wichtig bei einem Privatverkauf. Bei Aussagen wie „Ich verkaufe das Fahrzeug für einen Freund“ ist Obacht geboten.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und mit allgemeinen Phrasen wie „Das ist nun mal bei diesem Autotyp so“ abspeisen.
  • Ohne Probefahrt sollten Sie niemals einen Gebrauchten kaufen – idealerweise eine Strecke als Beifahrer und eine Strecke als Fahrer.
  • Alle Angaben des Verkäufers sollten Sie sich auch schriftlich geben lassen.
 

Übrigens:

  • Beim Händler verfügt das Auto in der Regel über eine Vollkaskoversicherung. Für die Probefahrt wird meist eine Vereinbarung getroffen, dass im Falle eines Unfalls, der potentielle Käufer eine hohe Selbstbeteiligung zu zahlen hat. Beim privaten Verkauf muss der Probefahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall ebenfalls die Selbstbeteiligung übernehmen und gegebenenfalls für den niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt des Halters aufkommen.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: Smart FORTWO COUPE 0.9 (HSN: 1313, TSN: EGF), eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr: 2019, Zulassung in PLZ: 49078 (Osnabrück), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 01.01.1965/Führerschein seit 40 Jahren) und weiterer Fahrer (Geb. 01.01.1974/Führerschein seit 31 Jahren) , Angestellter, Hauseigentum, Abstellplatz: Tiefgarage, Lebensgemeinschaft, SF-Klasse KH: SF 40, Selbstbeteiligung TK: 300 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2024, Keine Punkte in Flensburg, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik. Dauer beim Vorversicherer länger als 5 Jahre, Die Ausweisung der 9,90 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 118,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde.

 

Checkliste für den Gebrauchtwagen-Kauf – auf diese Mängel sollten Sie achten:

  • Begutachten Sie die Spaltmaße zwischen Türen, Karosserieteilen und Motorhaube. Sind diese unregelmäßig, kann dies auf einen Unfall hinweisen.
  • Augen auf bei der Reifenkontrolle. Ist der Verschleiß ungleichmäßig, sind beispielsweise die Außen- oder Innenschultern der Reifen stärker abgefahren, ist eine verzogene Spur wahrscheinlich.
  • Farbunterschiede im Lack können ein Hinweis auf übermalte Rostschäden sein. Ist dies der Fall oder zeigen sich anderweitige Korrosionsschäden, sollte ein Fachmann zurate gezogen werden. Der Profi kann einwandfrei bewerten, wie stark der Rostschaden ist – oder ob sogar eine Durchrostung vorliegt. Ein Indiz für einen Vertuschungsversuch ist häufig, wenn das Fahrzeug zur Besichtigung nicht gewaschen wurde. Durch Staub und Schmutz sind Rost und kleine Dellen nämlich nicht so schnell erkennbar.
  • Schäden an den Leuchten, wie beispielsweise Sprünge oder Risse deuten darauf hin, dass die Scheinwerfer demnächst ersetzt werden müssen. Je nach Automodell kann das teuer werden.
  • Ölspuren unter dem Fahrzeug können ein Hinweis auf Getriebe- oder Motorprobleme sein.
  • Feuchte Bodenbeläge und ein muffiger Geruch weisen auf eine undichte oder sogar durchgerostete Karosserie hin.
  • Alle elektronischen Komponenten – Fensterheber, Klimaanlage, Scheibenwischer, Beleuchtung – sollten auf ihre Funktion hin geprüft werden.
  • Sind Sitze, Schalthebel und Knöpfe stärker abgenutzt als der angegebene Kilometerstand vermuten lässt? Dann kann es sein, dass der Verkäufer beim Tacho getrickst hat. Laut ADAC wird bei jedem dritten Fahrzeug der Tacho zurückgedreht.
  • Sind schadhafte Stellen im Motorraum erkennbar? Gibt es Korrosionsspuren an den Seitenwänden? Kam Lackspray zum Einsatz? Diese drei Punkte sind besonders wichtig, da Reparaturen im Motorraum sehr kostenintensiv sind.
 
Hinweis:
Verschiedene TÜV-Stationen und Regionalclubs des ADAC bieten deutschlandweit kostenpflichtige Gebrauchtwagen-Checks an. So können Sie unabhängig prüfen lassen, in welchem Zustand das Auto tatsächlich ist.
 

Was ist beim Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen zu beachten?

Der Kaufvertrag muss die Personaldaten von Käufer und Verkäufer – Anschrift, Telefonnummer, möglichst Personalausweisnummer – sowie das Datum enthalten. Alle mündlich getroffenen Vereinbarungen sollten verzeichnet sein. Die Übergabe des Kaufpreises bzw. der Anzahlung muss ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

Ist der Wagen noch auf den Verkäufer angemeldet, sollte die Ummeldung unverzüglich bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Die bisherige Kfz-Versicherung geht zunächst auf den Käufer über. Er kann sie übernehmen oder bei der Ummeldung die schriftliche Bestätigung einer eigenen Versicherung vorlegen.

Welche Versicherung ist für einen Gebrauchten sinnvoll?

Grundsätzlich hängt der Versicherungsschutz vom Alter, Zustand und Wert des Gebrauchtwagens ab. Ein zwölf Jahre alter Kleinwagen benötigt in der Regel keine Vollkaskoversicherung mehr, für einen zwei Jahre alten SUV ist sie dagegen ratsam.

Basis-Versicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt die vom Versicherungsnehmer verursachten Sach- und Personenschäden bei Dritten ab. Eine Teilkaskoversicherung bietet darüber hinaus umfassenden Grundschutz bei Wildunfall, Elementarschäden, Diebstahl/Raub, Glasbruch, Brand und Explosion.

Eine Vollkaskoversicherung  empfiehlt sich, wenn der Gebrauchtwagen hochwertig und/oder erst zwei, drei Jahre alt ist. Sie beinhaltet alle Leistungen der Kfz-Teilkasko und bietet zusätzlich Schutz bei selbstverursachten Schäden am Fahrzeug und Vandalismus.

Sind Sie schon auf dem Gebrauchtwagenmarkt fündig geworden oder planen einen Autokauf? Berechnen Sie jetzt bequem Ihren günstigen Tarif mit unserem Online-Tarifrechner und wechseln Sie zu Verti – dem zweitgrößten Kfz-Direktversicherer Deutschlands! Haben Sie Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen Sie ein persönliches Angebot? Dann erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 030 – 890 003 003 – im Schadensfall natürlich rund um die Uhr.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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